| |
| |||||||
| Ehegattenunterhalt Der Unterhalt für den Ehegatten, geschieden oder getrennt, ist Thema dieses Forums |
![]() |
| | LinkBack | Themen-Optionen | Ansicht |
|
#1
| |||
| |||
| Hallo, ich habe mir die diversen Antworten hier im Forum schon mehrfach durchgelesen, auch die Gesetze BGB, bin mir aber immer noch nicht sicher, ob in folgendem Fall eine Zahlung meiner geschiedenen Ehefrau an mich erfolgen muss: 1. 2008 Scheidung nach einem Trennungsjahr 2. Meine Frau verdient 3. Ich bekomme seit Oktober HartzIV 4. Ich bin arbeitsfähig und arbeitswillig, finde aber keine Arbeit, gehe aber einer selbstständigen Beschäftigung nach mit Einkommen zur Zeit unter 100 Euro monatlich Ich möchte keinen Unterhalt von meiner geschiedenen Frau. Kann es sein, dass die ARGE/Jobcenter dies doch durchsetzt? Sie hat Einkommensnachweise meiner geschiedenen Ehefrau verlangt. Und wenn ja, wie wird dies berechnet? carolus |
|
#2
| ||||
| ||||
| Ja, kann sein. Denn Unterhaltsansprüche gehen vor staatlichen Leistungen. Und wenn du keinen Unterhalt von deiner Frau möchtest, bist du offenbar nicht hilfebedürftig. |
|
#3
| |||
| |||
| Das "möchte nicht" bezieht sich auf meine angestrebte Erwerbstätigkeit, da ich meiner Frau nicht auf der Tasche liegen will. Nach § 1574 - angemessene Erwerbstätigkeit, 1. obliegt es "Dem geschiedenen Ehegatten .., eine angemessene Erwerbstätigkeit auszuüben.". Diese Formulierung ist ja neu. Nun tue ich dies auch, aber noch nicht ausreichend. Es ist mir auch zumutbar, vom Arbeitsmarkt auch durchaus möglich etc. Meine Frage ist nun, ob meine Ehefrau auch dann zahlen muss, wenn eben der Erwerb noch nicht ausreichend ist? Unter welchen Umständen, allgemein gesprochen, bliebe ihr die Unterhaltszahlung erspart? Müssste denn meine Freundin an ihrer Stelle zahlen, obwohl ich an diese Miete und meinen Lebensunterhalt selbst bestreite? Oder wäre meine Frau schon deshalb "aus dem Schneider", weil ich eine, wenn auch nicht "eheähnliche", bzw."verfestigte" Beziehung habe? carolus |
|
#4
| ||||
| ||||
| Zitat:
Zitat:
|
|
#5
| |||
| |||
| Die ARGE zahlt 351.- und zuzüglich Miete. Was müsste Ehefrau oder Freundin bezahlen? Nur Teile der Unterstützung odre auch die Miete? carolus |
|
#6
| ||||
| ||||
| |
|
#7
| |||
| |||
| Zitat:
Das Ergebnis ist grob gesagt Dein zivilrechtlicher Unterhaltsanspruch. Mindestens müssen Deiner Ex aber 1000 € verbleiben. Will sich Deine Ex gegen den Unterhaltsanspruch dem Grunde nach wehren, sollte Sie einen Rechtsanwalt beauftragen (Chancen bestehen hier durchaus) |
|
#8
| ||||
| ||||
| |
|
#9
| |||
| |||
| Laut seine Eingangspost hat er selbständige Einkünfte von um die 100 € monatlich. |
|
#10
| ||||
| ||||
| Zitat:
|
![]() |
| Lesezeichen |
| Stichworte |
| ehegattenunterhalt, scheidung |
| Themen-Optionen | |
| Ansicht | |
| |
Ähnliche Themen | ||||
| Thema | Autor | Forum | Antworten | Letzter Beitrag |
| Frau droht bei jeder kleiningkeit mit scheidung und Kindwegnehmen | Serkan | Familie sonstiges | 8 | 04.09.2009 01:14 |
| Partner (Ehepartner, Lebenspartner, eheähnliche Gemeinschaft) Scheidung und Harz 4 | ZeRoKooL | Hartz IV 4 - ALG II 2 | 1 | 15.07.2009 22:51 |
| Partner (Ehepartner, Lebenspartner, eheähnliche Gemeinschaft) ALG II Anspruch bei/nach Scheidung (sicher)? | Claudi09 | Hartz IV 4 - ALG II 2 | 2 | 11.05.2009 19:55 |
| Partner (Ehepartner, Lebenspartner, eheähnliche Gemeinschaft) ausbildung, scheidung, haushaltsgemeinschaft | mertiko | Hartz IV / ALG II: Bedarfsgemeinschaft - Haushaltsgemeinschaft | 35 | 05.03.2009 18:18 |
| Partner (Ehepartner, Lebenspartner, eheähnliche Gemeinschaft) Ehegattenunterhalt nach Scheidung | Peter | Ehegattenunterhalt | 2 | 03.02.2009 15:51 |