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Ehegattenunterhalt Der Unterhalt für den Ehegatten, geschieden oder getrennt, ist Thema dieses Forums

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  #1  
Alt 06.11.2009, 11:12
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Beiträge: 3
Standard Ehegattenunterhalt nach Scheidung

Hallo, ich habe mir die diversen Antworten hier im Forum schon mehrfach durchgelesen, auch die Gesetze BGB, bin mir aber immer noch nicht sicher, ob in folgendem Fall eine Zahlung meiner geschiedenen Ehefrau an mich erfolgen muss:

1. 2008 Scheidung nach einem Trennungsjahr
2. Meine Frau verdient
3. Ich bekomme seit Oktober HartzIV
4. Ich bin arbeitsfähig und arbeitswillig, finde aber keine Arbeit, gehe aber einer selbstständigen Beschäftigung nach mit Einkommen zur Zeit unter 100 Euro monatlich

Ich möchte keinen Unterhalt von meiner geschiedenen Frau. Kann es sein, dass die ARGE/Jobcenter dies doch durchsetzt? Sie hat Einkommensnachweise meiner geschiedenen Ehefrau verlangt. Und wenn ja, wie wird dies berechnet?
carolus
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  #2  
Alt 06.11.2009, 11:52
Benutzerbild von Grubenpony
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Registriert seit: 29.11.2008
Beiträge: 8.212
Standard

Zitat:
Zitat von carolus Beitrag anzeigen
Ich möchte keinen Unterhalt von meiner geschiedenen Frau. Kann es sein, dass die ARGE/Jobcenter dies doch durchsetzt?
Ja, kann sein. Denn Unterhaltsansprüche gehen vor staatlichen Leistungen. Und wenn du keinen Unterhalt von deiner Frau möchtest, bist du offenbar nicht hilfebedürftig.
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  #3  
Alt 06.11.2009, 13:08
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Registriert seit: 06.11.2009
Beiträge: 3
Standard Angemessene Erwerbstätigkeit

Das "möchte nicht" bezieht sich auf meine angestrebte Erwerbstätigkeit, da ich meiner Frau nicht auf der Tasche liegen will. Nach
§ 1574 - angemessene Erwerbstätigkeit, 1. obliegt es "Dem geschiedenen Ehegatten .., eine angemessene Erwerbstätigkeit auszuüben.". Diese Formulierung ist ja neu. Nun tue ich dies auch, aber noch nicht ausreichend. Es ist mir auch zumutbar, vom Arbeitsmarkt auch durchaus möglich etc. Meine Frage ist nun, ob meine Ehefrau auch dann zahlen muss, wenn eben der Erwerb noch nicht ausreichend ist? Unter welchen Umständen, allgemein gesprochen, bliebe ihr die Unterhaltszahlung erspart? Müssste denn meine Freundin an ihrer Stelle zahlen, obwohl ich an diese Miete und meinen Lebensunterhalt selbst bestreite? Oder wäre meine Frau schon deshalb "aus dem Schneider", weil ich eine, wenn auch nicht "eheähnliche", bzw."verfestigte" Beziehung habe?
carolus
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  #4  
Alt 06.11.2009, 13:32
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Beiträge: 8.212
Standard

Zitat:
Zitat von carolus Beitrag anzeigen
Unter welchen Umständen, allgemein gesprochen, bliebe ihr die Unterhaltszahlung erspart?
Wenn du kein ALGII beantragst.

Zitat:
Müssste denn meine Freundin an ihrer Stelle zahlen, obwohl ich an diese Miete und meinen Lebensunterhalt selbst bestreite? Oder wäre meine Frau schon deshalb "aus dem Schneider", weil ich eine, wenn auch nicht "eheähnliche", bzw."verfestigte" Beziehung habe?
carolus
Das ist mir zu konfus. Eine von beiden wird für dich in irgendeiner Form aufkommen müssen, such es dir halt aus.
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  #5  
Alt 06.11.2009, 17:46
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Beiträge: 3
Standard Miete als Unterhaltsleistung

Die ARGE zahlt 351.- und zuzüglich Miete. Was müsste Ehefrau oder Freundin bezahlen? Nur Teile der Unterstützung odre auch die Miete?
carolus
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  #6  
Alt 07.11.2009, 08:35
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Zitat:
Zitat von carolus Beitrag anzeigen
Was müsste Ehefrau oder Freundin bezahlen?
Das ist einkommensabhängig.
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  #7  
Alt 09.11.2009, 08:21
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Beiträge: 382
Standard

Zitat:
Zitat von carolus Beitrag anzeigen
Die ARGE zahlt 351.- und zuzüglich Miete. Was müsste Ehefrau oder Freundin bezahlen? Nur Teile der Unterstützung odre auch die Miete?
carolus
Addiere eure bereinigten Nettoeinkommen, davon nimmst Du 3/7 . Vom Ergebnis ziehst Du Dein Einkommen wieder ab.
Das Ergebnis ist grob gesagt Dein zivilrechtlicher Unterhaltsanspruch.

Mindestens müssen Deiner Ex aber 1000 € verbleiben.

Will sich Deine Ex gegen den Unterhaltsanspruch dem Grunde nach wehren, sollte Sie einen Rechtsanwalt beauftragen (Chancen bestehen hier durchaus)
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  #8  
Alt 09.11.2009, 10:59
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Zitat:
Zitat von yamato Beitrag anzeigen
Vom Ergebnis ziehst Du Dein Einkommen wieder ab.
Er hat ja keines.
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  #9  
Alt 09.11.2009, 11:02
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Beiträge: 382
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Laut seine Eingangspost hat er selbständige Einkünfte von um die 100 € monatlich.
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  #10  
Alt 09.11.2009, 11:31
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Zitat:
Zitat von yamato Beitrag anzeigen
Laut seine Eingangspost hat er selbständige Einkünfte von um die 100 € monatlich.
Von unter €100 monatlich, ja habe ich wohl überlesen. Und solche immensen Beträge sind schon fast zu vernachlässigen. Aber vielleicht wird das ja jetzt schlagartig mehr.
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ehegattenunterhalt, scheidung

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