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Ehegattenunterhalt Der Unterhalt für den Ehegatten, geschieden oder getrennt, ist Thema dieses Forums

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  #1  
Alt 22.12.2008, 11:42
Moderator
 
Registriert seit: 20.11.2008
Beiträge: 26
Standard Ehegattenunterhalt nach Scheidung

Der Ehegattenunterhalt nach der Scheidung ist strikt von dem Ehegattenunterhalt nach der Trennung zu unterscheiden. Der nacheheliche Unterhalt unterscheidet sich sowohl in der Höhe als auch in der Grundlage vom Trennungsunterhalt.
Zur Erinnerung: Trennungsunterhalt muss vom Zeitpunkt der Trennung bis zum Zeitpunkt der Rechtskraft des Scheidungsurteils gezahlt werden, nachehelicher Ehegattenunterhalt erst ab Rechtskraft des Scheidungsurteils. So kann etwa aus einem Titel zum Trennungsunterhalt nach der rechtskräftigen Scheidung nicht mehr vollstreckt werden.
Die Unterhaltsrechtsreform hat neben dem Kindesunterhalt auch den Ehegattenunterhalt neu gestaltet. Der Gesetzgeber hat das Prinzip der Eigenverantwortung eines jeden Ehegatten für den eigenen Lebensuterhalt in den Vordergrund gerückt. So ist ein nachehelicher Ehegattenunterhalt i.d.R. nur noch für einen befristeten Zeitraum vom Unterhaltsverpflichteten zu zahlen. Der geschiedene, bedürftige Ehegatte muss - je nach familiärer Situation - früher oder später eine eigene Erwebstätigkeit ausüben.
Der Trennungsunterhalt hingegen orientiert sich nach wie vor an den ehelichen Lebensverhältnissen. Hintergrund ist, dass der Gesetzgeber die Chance auf eine Versöhnung offen halten will.

Ausführliche Infos zum Ehegattenunterhalt und zum Unterhalt sowie zur Unterhaltsreform hier: Unterhaltsrecht
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  #2  
Alt 03.02.2009, 12:40
Benutzer
 
Registriert seit: 27.01.2009
Beiträge: 32
Standard

Wie sieht es bei mir aus? (Ich weiß, saublöde Frage)
Ich bin 13 Jahre verheiratet. Wir sind getrennt. Das Trennungsjahr läuft im März 09 ab. Ich verdiene 1900 Euro netto, meine Ex-Frau 1000 Euro netto. Wir haben keine Kinder.
Wie lange muss ich zahlen? Ein Bekannter sagte mir, ich müsse 1/3 der Ehezeit bezahlen.
Wie sieht es aus, wenn sie nach der Scheidung arbeitslos wird? Muss dann alles neu berechnet werden?
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  #3  
Alt 03.02.2009, 15:51
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 01.12.2008
Ort: Hinter den 7 Bergen...
Beiträge: 1.729
Standard

Hmm ich würde mal sagen, du musst nach der Scheidung gar nicht mehr zahlen...Selbstverantwortung der Ehefrau..

Gruß
Enibas
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Stichworte
ehegattenunterhalt, unterhalt, unterhaltsrecht, unterhaltsrechtsreform

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