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Ehegattenunterhalt Der Unterhalt für den Ehegatten, geschieden oder getrennt, ist Thema dieses Forums

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  #1  
Alt 07.04.2011, 10:41
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Beiträge: 5
Standard Ehegattenunterhalt bei stationärer Pflege

Hallo zusammen,
ich habe folgendes Problem und hoffe jemand von euch kann mir helfen.
Mein Vater (77 J.) lebt seit einem Jahr in einem Pflegeheim, meine Mutter (70 J.) hatte nach nunmehr 10 Monaten den Bescheid des Sozialamtes für den zu leistenden Eigenanteil erhalten. Demnach sollte sie rund 500 Euro an das Pflegeheim bezahlen. Da bei diesem Bescheid ein Berechnungsfehler vorlag, erging jetzt nach genau einem Jahr ein neuer Bescheid über rund 700 Euro Eigenanteil, sodass für die Vergangenheit noch 2.400 Euro nachzuzahlen sind. Dieses Geld hat sie aber nicht, sie verfügt nur noch über ein Restvermögen von 3.000 Euro (dieser Betrag liegt doch schon unter dem Schonvermögen). Das Einkommen aus der Rente wurde für den Lebensunterhalt benötigt bzw. für den zu leistenden Eigenanteil. Ist meine Mutter hier denn nun überhaupt verpflichtet dieses Geld zu zahlen (dann wären aber alle Reserven aufgebraucht) und wenn ja, könnte man hier mit dem Sozialamt oder dem Pflegeheim eine Ratenzahlung vereinbaren.
Lieben Dank im voraus
Babsi
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  #2  
Alt 07.04.2011, 11:42
Benutzerbild von Grubenpony
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Registriert seit: 29.11.2008
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Standard

Zitat:
Zitat von Babsi1808 Beitrag anzeigen
Das Einkommen aus der Rente wurde für den Lebensunterhalt benötigt bzw. für den zu leistenden Eigenanteil.
Von wessen Rente ist hier die Rede?
__________________
Meine hier eingestellten Beiträge stellen nur meine persönliche Meinung und KEINE Rechtsberatung dar. Ich erhebe nicht den Anspruch allwissend zu sein und lasse mich gerne korrigieren. Wer mich nicht mag, darf mich gerne ignorieren, persönliche Angriffe bitte ich zu unterlassen. Vielen Dank.
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  #3  
Alt 07.04.2011, 12:56
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Beiträge: 219
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@Grubenpony: in der Regel gehen weiterhin alle Renten von beiden Eheleuten auf das Girokonto, davon ist ein gewisser Eigenanteil an die Einrichtung zu leisten.

@Babsi: ich gehe davon aus, dass die Nachzahlung ans Heim zu zahlen ist und nicht an das Sozialamt? Ob das Heim einer Ratenzahlung zustimmt, können wir hier nicht vorhersagen.
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  #4  
Alt 07.04.2011, 18:19
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Registriert seit: 07.04.2011
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@Grubenpony

es ist hier die Rede von beiden Renten.....
weil meine Mutter zu Zeit in einer Reha-Maßnahme ist, kümmere ich mich um ihre Angelegenheiten. Ich habe nur Angst, wenn ich das Sozialamt darüber unterrichte und um Aufschub bitte, wird ihr noch die häusliche Ersparnis angerechnet und dann kann sie für diesen Monat noch mehr bezahlen, woher auch immer sie das Geld nimmt.

Gruß
Babsi
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  #5  
Alt 08.04.2011, 07:35
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Babsi: habe ich den Zeitablauf so richtig verstanden?

Antragstellung
10 Monate später Bewilligungsbescheid
nach weiteren 12 Monaten Änderung Eigenanteil

An eurer Stelle würde ich mich auf § 45 Abs. II SGB X berufen:
Zitat:
Ein rechtswidriger begünstigender Verwaltungsakt darf nicht zurückgenommen werden, soweit der Begünstigte auf den Bestand des Verwaltungsaktes vertraut hat und sein Vertrauen unter Abwägung mit dem öffentlichen Interesse an einer Rücknahme schutzwürdig ist. Das Vertrauen ist in der Regel schutzwürdig, wenn der Begünstigte erbrachte Leistungen verbraucht oder eine Vermögensdisposition getroffen hat, die er nicht mehr oder nur unter unzumutbaren Nachteilen rückgängig machen kann.
Deine Mutter ist von 500 € Eigenanteil ausgegangen und hat den Rest des gemeinsamen Einkommens verbraucht. Lag die falsche Berechnung dem ersten Bescheid bei? Konntet Ihr den Fehler erkennen?
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  #6  
Alt 08.04.2011, 08:51
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Hallo AL1978,

so ungefähr ist es richtig,
Antragstellung 01.04.2010
Bescheid über 500 Euro Eigenanteil vom 01.02.2011
Meine Mutter hat die SB selber darauf aufmerksam gemacht, dass die Rente, die mein Vater aus England bezieht, falsch berechnet wurde. Die Rente wird wöchentlich berechnet, die SB hat aber bei ihrer Berechnung den Betrag nicht mal 4 genommen.
Somit neuer Bescheid vom 31.03.2011 mit der Nachzahlung von 2.400 Euro und dem höheren Eigenanteil von 700 Euro.

Gruß
Babsi
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  #7  
Alt 08.04.2011, 09:04
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Dann kann sich deine Mutter nicht auf den sog. Vertrauensschutz berufen, da der Fehler offensichtlich erkennbar für sie war.
Es ist natürlich ungünstig gelaufen, dass die Antragsbearbeitung 10 Monate gedauert hat. Wurde deine Mutter bei Antragstellung darauf hingewiesen, dass sie einen Eigenanteil zu leisten hat (eigentlich dein Vater) und wenn ja, voraussichtlich in welcher Höhe?

Auch wenn das Vermögen unter dem Vermögensfreibetrag liegt, ist es nicht so, dass dieser Betrag fest geschützt ist. Wenn Ausgaben anfallen, sind diese auch daraus zu leisten.

Habt ihr schon versucht, mit dem Heim eine Ratenzahlung zu vereinbaren?
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  #8  
Alt 08.04.2011, 10:11
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danke AL 1978,

den Antrag auf Ratenzahlung werden wir wohl als nächstes stellen.
Meine Mutter wußte, dass sie einen Eigenanteil zu zahlen hat. Sie hatte auch schon mal pauschal einen Betrag in Höhe von 3.000 Euro gezahlt. Sie hat aber wohl nicht damit gerechnet, dass der Anteil so hoch ist. Dem Bescheid ist sie aber immer hinterhergelaufen.

Ich bin jetzt nur mal gespannt, wie lange es dauert bis mein Einkommensnachweis vom Sozialamt geprüft ist. Die Unterlagen liegen seit Anfang März 2011 dort vor.

Kannst du mir eigentlich genauere Angaben zur Berechnung des Schonvermögens bei Elternunterhalt machen ?
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  #9  
Alt 08.04.2011, 10:32
Benutzerbild von Grubenpony
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Schau mal hier rein Elternunterhalt - Berechnung | Schonvermögen | Ratgeber
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  #10  
Alt 08.04.2011, 10:38
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Danke
dann geht zumindest der Kelch an mir vorbei
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