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Ehegattenunterhalt Der Unterhalt für den Ehegatten, geschieden oder getrennt, ist Thema dieses Forums

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  #11  
Alt 08.04.2011, 10:47
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Zum Thema Elternunterhalt ist auch dieses Forum zu empfehlen.

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  #12  
Alt 08.04.2011, 10:54
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Das Schonvermögen und die Schonbeträge für den Unterhaltspflichtigen können je nach Bundesland regional unterschiedlich ausfallen. Die Sozialhilfeträger haben teilweise auch eigene Richtlinien zum Schonvermögen verfasst. Ich empfehle dir daher, dies beim zuständigen Sozialträger zu erfragen.
Die Seite hier finde ich ganz hilfreich.
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  #13  
Alt 11.04.2011, 12:44
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Zitat:
Zitat von AL1978 Beitrag anzeigen
Das Schonvermögen und die Schonbeträge für den Unterhaltspflichtigen können je nach Bundesland regional unterschiedlich ausfallen. Die Sozialhilfeträger haben teilweise auch eigene Richtlinien zum Schonvermögen verfasst. Ich empfehle dir daher, dies beim zuständigen Sozialträger zu erfragen.Die Seite hier finde ich ganz hilfreich.
Zitat:
Wie der BGH bereits entschieden hat, ist der Unterhaltspflichtige im Rahmen des Elternunterhalts berechtigt, neben den Beiträgen zur gesetzlichen Rentenversicherung bis zu 5 Prozent seines Bruttoeinkommens als zusätzliche private Altersversorgung aufzuwenden. Dann ist es nur konsequent, ihm auch ein Vermögen in der Höhe zu belassen, wie er es mit diesen Aufwendungen im Laufe eines Erwerbslebens ansparen könnte.
Die Höhe des Schonvermögens ist also immer individuell abhängig vom Einkommen und der Dauer der Erwerbstätigkeit. Pauschale Vorgaben eines SHT müssen also nicht akzeptiert werden.
Pauschal wäre nur folgende Formel anwendbar: 5% des gegenwärtigen Brutto x 35 Berufsjahre x Verzinzungsfaktor.

Zu empfehlen wäre der Aufsatz -Elternunterhalt aus Vermögen - von Sybille Person und Dr. Torsten Gühlstorf zum BGH-Urteil vom 30.08.2006 in ZfF 4/2009
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