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Ehegattenunterhalt Der Unterhalt für den Ehegatten, geschieden oder getrennt, ist Thema dieses Forums

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  #1  
Alt 28.07.2011, 19:54
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Standard Anrechnung des Unterhaltes auf Hartz IV

Hallo,

meine Ehefrau hat letztes jahr die Trennung ausgerufen. Leider erst nachdem wir meine Firma runtergefahren haben weil wir uns verändern wollten. Wir haben Gütertrennung. Zwei Töchter, die 21-jährige macht eine Ausbildung und wohnt bei ihr. Die 19 jährige ist bei mir und geht ab September wieder zur Schule. Ich werde ab Ende des Jahres die Meisterschule besuchen. Sie hatte sich geweigert sowohl den Trennungsunterhalt für mich bzw. unsere Tochter zu zahlen. Da ich knapp 50 Jahre alt bin gestaltet sich die Arbeitssuche nicht so einfach. Seit Dezember beziehe ich Hartz IV. Nun sagte man mir, dass auch der Unterhalt des Zeitraumes Juni bis Dezember an die ARGE gehen soll. Dort wurden mir allerdings von Freunden Darlehen gewährt, damit wir über die Runden kommen konnten. Ich habe jetzt zwei Varianten gehört. Variante 1: Der Unterhalt vor der ARGE gehört "mir" bzw. den Freunden die mir Unterhalt gewährt haben. Der aktuelle Unterhalt wird jeweils Monatsweise verrechnet. Variante 2: Der komplette Unterhalt bis Urteil geht an die ARGE die den kompletten Unterhalt gehen die monatlichen HartzIV Zahlungen verrechnet. Welche Variante ist denn jetzt die mich betrifft? Oder gibt es noch eine weitere Variante?

Für Infos bin ich sehr dankbar.

Gruß

Uwe
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  #2  
Alt 29.07.2011, 05:31
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Sofern die Arge in der fraglichen Zeit ohne Anrechnung von Unterhalt gezahlt hat stimmt Variante 2, siehe § 33 SGB II.
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  #3  
Alt 29.07.2011, 07:26
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Hallo Yamato,

danke für den Hinweis. Wenn ich mir den §33 durchlese finde ich aber nichts, wonach auch der Unterhalt von Juni bis zur Zahlung durch die ARGE mit angerechnet wird. im (3) steht das eine Anrechnung erst ab Mitteilung durch den Träger möglich ist. Das würde dann je nach Betrachtungsweise bedeuten, dass ab Dezember eine Anrechnung stattfinden würde. Das kann ich ja, auch nach §33, nachvollziehen. Aber ich finde nichts, dass Unterhalt der für den Zeitraum vorher, sprich der Unterhalt für den Zeitraum Juni - Dezember gezahlt wird zur Verechnung herangezogen werden dürfte. Habe ich da etwas übersehen bzw. falsch interpretiert.

Gruß

Uwe
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  #4  
Alt 29.07.2011, 07:37
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Der Unterhalt geht nur an die Arge wenn in der Zeit Leistungen erbracht wurden. Wenn Du erst ab Dezember Leistungen bekommen hast, geht auch erst ab diesem Zeitpunkt der Unterhalt an die Arge.

Den Unterhalt für die Zeit davor musst Du erhalten, allerdings kann er gemäß Zuflussprinzip zum Zeitpunkt des Zuflusses auf das AlG2 als Einkommen angerechnet werden.
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  #5  
Alt 29.07.2011, 19:04
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Warum hast Du nicht im Juni bereits ALGII beantragt. Aus der Tatsache, dass Du Dir von Freunden Geld geborgt hast, schließe ich, dass Du da schon bedürftig warst.
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  #6  
Alt 29.07.2011, 20:06
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Das ist eigentlich ganz einfach. Erstens war ich nicht wirklich scharf darauf Hartz IV zu beziehen. Wenn Du Dein Leben lang jemand warst der sehr viel gearbeitet hat und auch gut verdient hat, ist das so ziemlich das letzte was Du machen möchtest. Viele Dinge, die zu erklären hier den Rahmen sprengen würden, waren noch vollkommen in der Schwebe. Meine Frau hat einen Krieg losgetreten, der mich höflich umschrieben doch ein wenig sehr überrascht hat. Man muss mit knapp 50 Jahren erst mal realisieren, dass man mehr oder weniger bei Null anfangen muss. Das Deine Frau Dich finanziell, zumindest menschlich, total beschissen hat und Dir alles genommen hat was einmal Dir gehört hat. Das Deine Frau dich so quasi bei jedem Menschen der zu Deinem Bekanntenkreis gehört hat schlecht gemacht hat. Sie hat mir sehr wichtige Post vorenthalten. Durch dieses alles gab es sehr viel Stress. Ich musste mein Leben neu ordnen. Dazu gehörte dann auch irgendwann leider Hartz IV zu beantragen um überleben zu kommen. Frage beantwortet?
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  #7  
Alt 30.07.2011, 07:53
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Zitat:
Frage beantwortet?
Aber ja doch! Ist ja fast alles, wie aus dem Leben gegriffen. Leider.
Rein sachlich ist es freilich so, dass Du Dich damals verschuldet hast - durch das Darlehn von Freunden.
Und das zählt leider bei Deiner aktuellen Hilfebedürftigkeit nicht.
So kommt zum menschlichen Leid das finanzielle noch dazu.
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  #8  
Alt 30.07.2011, 09:53
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Ja klar, rein sachlich ist das sicher korrekt. Allerdings steckt hier sehr viel Vorsatz und Planung von Seiten meiner zukünftigen Ex-Frau dahinter. Leider ist das ganze sehr komplex.

Ich habe mittlerweile Informationen, nach denen sie bis vor kurzen Dinge begangen hat die die Situation für mich massiv verschlimmert haben. Falsche Anzeigen bei der Polizei, Verleugnungen im großen Stil, normale Post und im Anschluß Post von Gerichten die verschwunden ist. Dadurch konnte ich auf Post bzw. Anschuldigungen nicht reagieren die verpufft wären wenn ich denn davon gewußt hätte. Dadurch sind dann auch wieder unnötige Kosten bzw. Verluste entstanden die mittlerweile im oberen 5-stelligen Bereich aufgelaufen sind. Dazu kommen dann noch negative Einträge bei Auskunfteien und der Schufa die ich so einfach nicht wegkriegen werde. Rein faktisch habe ich ja nichts dagegen gemacht. Wie auch?

Ich habe vor kurzem erst so richtig begriffen was da wirklich abgelaufen ist. Leider gibt es keine echten greifbaren Beweise. Wenn man das Ganze sieht ist es klar und es paßt auch alles nahtlos zusammen. Nur steht bei bestimmten Fakten Aussage gegen Aussage. Z.B. Das sie bis Ende Oktober den einzigen Briefkastenschlüssel hatte und fast immer als erste bei der Post war. Wenn man die Akten sieht ergibt es ein klares Bild, aber ob das vor Gericht ausreicht? Nun, mein Anwalt arbeitet daran.
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  #9  
Alt 30.07.2011, 18:59
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Ich kann Dir nur die Daumen drücken.
Eine rein zivilrechtliche Geschichte ...
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  #10  
Alt 30.07.2011, 22:58
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Mittlerweile nicht mehr nur noch zivilrechtlich. Verstoß gegen das Briefgeheimnis in mehreren Fällen. Falschanzeige wegen Diebstahl. Uneidliche Falschaussage. Versuchte Anstiftung zum Meineid. Falsche eidesstattliche Aussage. Wie man an den Summen sieht geht es nicht mehr um Lappalien. Was immer in dieser Frau vorgeht. Es muß gestoppt werden. Leider scheint es nicht anders zu gehen.
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