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Ehegattenunterhalt Der Unterhalt für den Ehegatten, geschieden oder getrennt, ist Thema dieses Forums

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  #1  
Alt 02.02.2011, 22:25
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Beiträge: 2
Standard Anlage UH1 Unterhalt

Hallo.Vieleicht kann mir jemand weiterhelfen.Es handelt sich um Unterhalt den meine ehemalige Frau evtl.zahlen soll.
Daten:Eheschliesung 07.02.Ehescheidung 02.07.Unterhalt wurde nicht beantragt von mir.Im Urteil steht auch nichts darüber.
Während der Scheidung war ich arbeitslos-das Amt hat Hartz 4 bezahlt.
Danach hatte ich eine Abm mit anschliesender Arbeitslosigkeit-Amt hat Hartz4 bezahlt.
Danach habe ich eine zweijährige Ausbildung mit Unterhaltsgeld vom Rentenversicherungsträger absolviert.
Jetzt bin ich arbeitslos,habe die Anlage UH1 vor mir und weiß nicht wie ich die Frage 2c : Wenn nein,warum nicht (Warum ich keinen Unterhalt beantragt habe) beantworten soll.Ich wollte einfach nicht,daß meine ehemalige Frau für mich bezahlen soll.So kann ich das wohl nicht in das Formular schreiben.
Fragen:1. Welche Möglichkeit gibt es als Antwort-ohne daß die Frau bezahlen muß.2.Kann ich auf Unterhalt verzichten ohne eigene Nachteile.
3.Ist sie überhaupt unterhaltspflichtig.
Würde mich über fundierte Antworten freuen.Gruß guenter
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  #2  
Alt 03.02.2011, 05:32
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Beiträge: 382
Standard

1. Ob deine ExFrau zahlen muß, hängt nicht von Deiner Antwort ab, sondern davon ob überhaupt ein Anspruch besteht
2. Nein, mußt Du aber m.E. auch nicht
3. Sofern Du unbeschränkt arbeitsfähig bist und keine Kinder betreust, sehe ich hier keine unterhaltsrechtliche Bedürftigkeit.

Sofern das Jobcenter eine spezielle Unterhaltsstelle hat, wird diese das vermutlich genauso sehen.

Meine Antwort auf die Frage wäre: "Weil kein Anspruch bestand"
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  #3  
Alt 03.02.2011, 09:41
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Registriert seit: 02.02.2011
Beiträge: 2
Standard

Vielen Dank für die schnelle und hilfreiche Antwort.Werde das so ausfüllen.
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