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| Ehegattenunterhalt Der Unterhalt für den Ehegatten, geschieden oder getrennt, ist Thema dieses Forums |
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#1
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| Hallo Ich lebe alleine seit 4Jachren mit Tochter aus der gemeinsamen Ehe(18J Gymnasium).Seit einem Monat bin ich nun geschieden .Das Sozialamt will Auskunft über unseres Einkommen und deutet an Unterchaltzachlungen für meine Exfrau die bekommt wegen Krankheit Grunsicherung.Bis jezt musste ich kein Unterchalt leisten aber durch eine Sonderzahlung von meine Firma ist mein Einkommen deutlich gestiegen . Frage ... 1.Wieviel Euro beträgt Selbsbechalt für uns beide? 2.Wie lange bin ich verpflichtet mögliches Unterchalt an die Exfrau zu leisten? Für die Antwort werde ich sehr dankbar |
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#2
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| 1. Für Dich selbst beträgt der Selbstbehalt mindestens 1050 €. Eigentlich 4/7 Deines bereingten Nettoeinkommens abzgl. Kindesunterhalt, sofern das mehr ist als die vorgenannten 1050 €. Für das Kind hängt das von Deinem Einkommen ab, richtet sich nach der Düsseldorfer Tabelle 4.Alterstufe. beginnt bei 334 € und kann bis zu 597 € betragen (Kindergeld bereits abgezogen) Das Kind ist nur bis zum Erreichen des Schulabschlusses der Mutter vorrangig. 2. Der Unterhaltsanspruch beruht vermutlich auf § 1572 BGB, d.h. die Verpflichtung besteht für die Dauer der Erwerbsunfähigkeit. Bei dauerhafter Erwerbsunfähigkiet käme möglicherweise eine Begrenzung auf die Ehedauer in Betracht, was aber von selbiger abhängt. Das ist aber Spekulation. |
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