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Ehegattenunterhalt Der Unterhalt für den Ehegatten, geschieden oder getrennt, ist Thema dieses Forums

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  #1  
Alt 26.02.2010, 15:04
hurrz
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard ALG I-Berechnung nach Unterhalt

hallo,

da ich mich in den nächsten Monaten arbeitslos(-suchend) melden möchte, würde mich interessieren, welchen Anspruch ich habe. Wie wird das Arbeitslosengeld berechnet, wenn ich seit 13 Jahren zwecks Kindererziehung zu Hause war, also erwerbslos, und nach der Scheidung Unterhalt bezogen habe?

Vielen Dank schon mal für die Antworten,
hurrz
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  #2  
Alt 26.02.2010, 16:47
Benutzerbild von Grubenpony
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Registriert seit: 29.11.2008
Beiträge: 8.072
Standard

Wenn du in den letzten 2 Jahren nicht sozialversicherungspflichtig beschäftigt warst, wirst du keinen Anspruch auf ALGI haben, da die Anwartschaft nicht erfüllt ist.

Du könntest aber ggf. ALGII beantragen, um deinen möglichen Anspruch auszurechnen, kannst du den Rechner auf der Startseite benutzen.
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Meine hier eingestellten Beiträge stellen nur meine persönliche Meinung und KEINE Rechtsberatung dar. Ich erhebe nicht den Anspruch allwissend zu sein und lasse mich gerne korrigieren. Wer mich nicht mag, darf mich gerne ignorieren, persönliche Angriffe bitte ich zu unterlassen. Vielen Dank.
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  #3  
Alt 27.02.2010, 10:06
hurrz
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard

hallo und danke für die info, hab in der beziehung null ahnung, weil es für mich bisher eben noch nie thema war.
was ich jetzt aber noch nicht ganz weiß ist, ob es einen unterschied macht, wieviel unterhalt ich bisher bekam. wenn ich alg bekomme, fällt ja mein unterhalt weg, der für die kinder natürlich nicht. den muß ich auch mit einrechnen in dem alg II-rechner?

gruß
hurrz
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  #4  
Alt 27.02.2010, 10:22
Benutzerbild von holly8
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Registriert seit: 06.07.2009
Beiträge: 466
Standard

Der Unterhalt fällt nicht weg, der wird auf das ALG2 angerechnet. Wäre ja noch schöner, wenn Männer keinen Unterhalt mehr zahlen bräuchten, weil es Geld von der Arge geben könnte.

Also im Rechner eingeben. Alle deine Unterhaltszahlungen und das Kindergeld.
__________________
Gruß holly
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  #5  
Alt 28.02.2010, 12:48
hurrz
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard

da hab ich mich wohl falsch ausgedrückt. mein ex muß ja für die kinder zahlen, bis sie 18 sind (oder selber verdienen). das ist auch kein thema. für mich muß er ja nichts mehr zahlen, wenn die kinder über ein bestimmtes alter sind. sie sind jetzt 11 und 13, ich bekomme aber freiwillig noch etwas von ihm. verpflichtet ist er nicht. was ist, wenn ich mich jetzt arbeitssuchend melde. bekomme ich dann alg II bis ich eine arbeit finde, und die höhe errechnet sich ausgehend vom kindesunterhalt? oder spielt es eine rolle, daß er mir vorher freiwillig auch noch unterhalt gezahlt hat, wird das irgendwie berücksichtigt?

ich weiß, ich könnt auch einfach aufs arbeitsamt gehen, und mich da erkundigen, da ich aber (aus verschiedenen persönlichen gründen) noch für ne weile unterhalt bekomme, muß ich mich noch nicht arbeitssuchend melden. will nur zwecks rechtzeitiger planung schon mal wissen, wie das so geregelt ist.

danke!
hurrz
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  #6  
Alt 28.02.2010, 12:56
Benutzerbild von Grubenpony
Moderator
 
Registriert seit: 29.11.2008
Beiträge: 8.072
Standard

Zitat:
Zitat von hurrz Beitrag anzeigen
ich weiß, ich könnt auch einfach aufs arbeitsamt gehen, und mich da erkundigen, da ich aber (aus verschiedenen persönlichen gründen) noch für ne weile unterhalt bekomme, muß ich mich noch nicht arbeitssuchend melden. will nur zwecks rechtzeitiger planung schon mal wissen, wie das so geregelt ist.
Und wie wäre es zwecks rechtzeitiger Planung einen Job zu suchen? Dann stellt sich die Frage nach ALGII ja gar nicht erst, wenn der freiwillige Unterhalt nicht mehr gezahlt wird.
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  #7  
Alt 28.02.2010, 14:41
hurrz
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard

hallo grubenpony,
das wäre die andere alternative, die ich natürlich in erwägung ziehe. aber es ist ja wohl kein fehler, auch wissen zu wollen, wenn ich übers arbeitsamt arbeit suche und was da für regeln sind. ich weiß nicht, warum man dann immer gleich so unterschwellig als arbeitsscheu bezeichnet wird...

hurrz
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  #8  
Alt 28.02.2010, 14:52
Benutzerbild von Grubenpony
Moderator
 
Registriert seit: 29.11.2008
Beiträge: 8.072
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Zitat:
Zitat von hurrz Beitrag anzeigen
das wäre die andere alternative, die ich natürlich in erwägung ziehe. aber es ist ja wohl kein fehler, auch wissen zu wollen, wenn ich übers arbeitsamt arbeit suche und was da für regeln sind. ich weiß nicht, warum man dann immer gleich so unterschwellig als arbeitsscheu bezeichnet wird...
Interpretieren kannst du ja schön.

Zitat:
ich weiß, ich könnt auch einfach aufs arbeitsamt gehen, und mich da erkundigen, da ich aber (aus verschiedenen persönlichen gründen) noch für ne weile unterhalt bekomme, muß ich mich noch nicht arbeitssuchend melden.
Du musst nicht, du kannst aber. Die Arbeitssuchenmeldung bei einer Agentur für Arbeit erfordert nicht zwingend einen Antrag auf ALGII bei der Arge.
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  #9  
Alt 01.03.2010, 09:11
Benutzerbild von holly8
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 06.07.2009
Beiträge: 466
Standard

Zitat:
Zitat von hurrz Beitrag anzeigen
da hab ich mich wohl falsch ausgedrückt. mein ex muß ja für die kinder zahlen, bis sie 18 sind (oder selber verdienen). das ist auch kein thema. für mich muß er ja nichts mehr zahlen, wenn die kinder über ein bestimmtes alter sind. sie sind jetzt 11 und 13, ich bekomme aber freiwillig noch etwas von ihm.
hurrz
Was ich jetzt nicht verstehe.

Zitat:
... da ich aber (aus verschiedenen persönlichen gründen) noch für ne weile unterhalt bekomme, muß ich mich noch nicht arbeitssuchend melden.
Was spricht dagegen, wenn er weiter freillig Unterhalt zahlt, damit du nicht einen Antrag auf ALG2 stellen musst? Arbeit findest du auch ohne die Geldleistung der Arge und wenn er nicht mehr freiwillig zahlt, dann kannst du dich doch immer noch dort melden.
Mit der Anrechnung auf ALG2 hatte ich auch seinen Unterhalt gemeint.

Zitat:
für mich muß er ja nichts mehr zahlen, wenn die kinder über ein bestimmtes alter sind. sie sind jetzt 11 und 13,
Auch das entscheidet im Zweifelsfall ein Gericht! Dass er nicht zahlen muss, ist trotz neuem Unterhaltsgesetz nicht zwingend so.
__________________
Gruß holly
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