Die Antwort findest du doch schon im Gesetz:
Zitat:
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7) Bei Leistungsberechtigten bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres wird ein Bedarf zur Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben in der Gemeinschaft in Höhe von insgesamt 10 Euro monatlich berücksichtigt für 1. Mitgliedsbeiträge in den Bereichen Sport, Spiel, Kultur und Geselligkeit,2. Unterricht in künstlerischen Fächern (zum Beispiel Musikunterricht) und vergleichbare angeleitete Aktivitäten der kulturellen Bildung und3. die Teilnahme an Freizeiten.
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SGB 2 - Einzelnorm
Es gibt maximal 10 Euro monatlich. Du kannst deine Kinder in soviele Vereine geben, wie du willst, kostet das mehr als 10 Euro im Monat, dann musst du das eben selbst bezahlen. So, wie man das vor dem Bildungs- und Teilhabepaket (fast) immer allein machen musste.
Turtle