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BAföG, BAB ua: Infos, Umfragen, Links Zum Thema BAföG und BAB gibt es hier hilfreiche und wichtige Informationen, Hinweise und Neuigkeiten

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  #1  
Alt 08.01.2012, 20:37
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Ausrufezeichen Mein Vater zahlt nicht den BAB-berechneten Unterhalt!!!

Hallo erstmal ,

meine Frage bezieht sich darauf was ich tun soll, wenn mein Vater den BAB-Berechneten Unterhalt nicht zahlt???

Ich bin 25 Jahre alt , und mache eine Ausbildung zum Restaurantfachmann.

Mein BAB ist bewilligt worden mit folgenden Werten :

Mein Bedarf ist mit 640 € beziffert, der Unterhalt den mein Vater zahlen soll beträgt 465,63 , den Rest von 175 € zahlt mir das BAB-amt selbst!

Nun weigert sich mein Vater den Unterhalt zu bezahlen , mein Problem ist aber das nachdem ich beim Rechtsanwalt war, dieser mir sagt das er nur öffentliches Recht sprich Unterhalt nach der Düsseldorfer Tabelle verlangen kann, in meinem Fall 250€.

Was soll ich jetzt machen:
Um an den Berechneten Unterhalt zu kommen?
Zahlt mir das BAB-Amt die Differenz zwischen den 250 € die ich bekommen könnte , und den von denen errechneten 465€?

Über eine schnelle antwort würde ich mich freuen
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  #2  
Alt 08.01.2012, 21:03
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Googel doch einfach mal nach "Vorausleistung BAB" oder benutze die Suchfunktion!

Turtle
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  #3  
Alt 09.01.2012, 12:22
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edy edy ist offline
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Hallo olfurb,

Wohnst du bei einem Elternteil? oder hast du eine eigene Wohnung?

Ist das deine erste Ausbildung?

Wie hoch ist das Einkommen deiner Eltern?
Hast du eigenes Einkommen? (Azubi-Lohn) ?

lg
edy
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  #4  
Alt 09.01.2012, 12:43
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Zitat:
Zitat von edy Beitrag anzeigen
Hallo olfurb,

Wohnst du bei einem Elternteil? oder hast du eine eigene Wohnung?

Ist das deine erste Ausbildung?

Wie hoch ist das Einkommen deiner Eltern?
Hast du eigenes Einkommen? (Azubi-Lohn) ?

lg
edy
Diese Fragen sind beim genannten Problem völlig unrelevant. Über die Höhe BAB wurde bereits entschieden. Er muss nur einen Antrag auf Zahlung ohne Anrechnung Unterhalt stellen, den Rest macht die AA.
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  #5  
Alt 12.01.2012, 10:53
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Danke für die Hilfe Antrag habe ich jetzt gestellt, werde nochmal schreiben wenn ich was von denen gehört habe und was neues sagen kann
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  #6  
Alt 22.01.2012, 02:04
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Hallo zusammen ,

ich hatte ja gesagt das ich mich nochmal melde........
Hatte ja geschrieben das ich den Antrag gestellt habe , jetzt ist meine Frage wie lange dieser wiederspruch dauern kann?? Denn so langsam dreht sich meine Schlinge immer enger das ich meine Kosten nicht decken kann, und die von der Leistungsabteilung lassen sich auch ne menge Zeit mit nem Rückruf!
Desweiteren mal ne Frage am Rande!?!

Muss ich die Kosten die das BAB amt mir dann Zahlen würde (also die vorleistung für meinen Vater) muss ich das zurück zahlen?? Oder holt das BAB sich das bei meinem Vater?!?

LG
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  #7  
Alt 22.01.2012, 11:38
Benutzerbild von Turtle1972
Junior Admin
 
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Meinst du jetzt, wie lange die Bearbeitung des Antrages auf Vorausleistung dauert? Das wird dir keiner sagen können.

Die Vorausleistung wird man von dir nicht wiederholen wollen, sondern von deinem Vater.

Turtle
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  #8  
Alt 11.02.2012, 02:44
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Hallo nochmal ,

Widerspruch ist abgelehnt worden, weil mein Vater auf Anfrage des BAB-Amtes "gewillt" sei Unterhalt zu zahlen, wenn ich ihn mein Leben offen lege!
Jetzt möchte er Alle Schulischen wie beruflichen Stellen von mir haben!
Wie hoch meine Kosten sind: Miete und sonstige Ausgaben!

Und das beste ist das BAB-Amt stützt sich darauf das ich mich um die Angelegenheit kümmern soll , damit Unterhalt fliessen kann deswegen auch die Ablehnung!

Jetzt kann ich echt nochmal um RA und die KLage dagegen vorbereiten!
Das wieder Zeit verstreicht und sich meine SChlinge immer enger zu zieht Sachen zu bezahlen und so , interessiert die wohl weniger, denn das habe ich an der Leistung gesagt und da meint die Tante nur zu mir , ich solle mich doch mit der Beschaffung der Unterlagen beeilen dann geht das auch schneller mit dem Unterhalt !

Das ist echt ungerecht!

Naja ich habe ja gesagt wenns neues gibt , lest ihr es ! Das habt ihr nun
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  #9  
Alt 11.02.2012, 07:34
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edy edy ist offline
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Hallo olfurb,

Wenn dein Vater

Zitat:
"gewillt" sei Unterhalt zu zahlen
ist das doch schon mal ein
Fortschritt.

Wohnst du noch bei einem Elternteil? oder eigene Wohnung?

Bei "eigener Wohnung" ist der Bedarf 670€.

Unterhalt müssen beide Eltern zahlen.

Natürlich musst du nachweisen,ob du in Schule/Ausbildung bist und wie
hoch deine Einkünfte sind.

Und ich würde mich nicht mit der Tante unterhalten. Geh' doch lieber gleich
zum Amt.

lg
edy
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  #10  
Alt 11.02.2012, 10:41
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Zitat:
Zitat von olfurb Beitrag anzeigen
Jetzt möchte er alle Schulischen wie beruflichen Stellen von mir haben! ...
Ich wundere mich ein wenig.
Um Deinen Vater auf den aktuellen Wissensstand zu bringen, brauchst Du doch nicht zum Rechtsanwalt zu gehen.
Das kostet doch schon wieder Geld (und Zeit!!)
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bab, unterhalt, ü25, vater zahlt nicht

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