Zurück   Forum zu Hartz IV, ALG 2, BAföG, Unterhalt, Arbeitsrecht > BAföG > BAföG, BAB ua: Infos, Umfragen, Links

BAföG, BAB ua: Infos, Umfragen, Links Zum Thema BAföG und BAB gibt es hier hilfreiche und wichtige Informationen, Hinweise und Neuigkeiten

Antwort
 
LinkBack Themen-Optionen Ansicht
  #1  
Alt 31.01.2012, 13:58
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 31.01.2012
Beiträge: 2
Standard Bafög komplett anrechenbar?

Hallo zusammen,

ich lebe mit meinen beiden Kindern in einer Bedarfsgemeinschaft und beziehe vom Jobcenter ALG2. Da mein Sohn zur Zeit die Abendschule besucht, wurde er vom Jobcenter angewiesen, BAFÖG zu beantragen. Dies tat er auch und bekam nach mehreren Monaten ein Nachzahlung in Höhe von 2330,-€, was komplett an das Jobcenter überwiesen wurde. Dass das Bafög angerechnet wird, ist mir schon bewusst, nur ist mir nicht klar, wie sich die Anrechnug zusammen setzt. Fällt in die Berechnung die gesamte Bedarfsgemeinschaft, oder werden da nur die Leistungen berücksichtigt, die mein Sohn vom Jobcenter erhalten hat? In diesem Falle müsste je mein Sohn, nach meiner Auffassung, eine Restzahlung vom BAFÖG erhalten, da sein monatliches BAFÖG höher war, als die Leistung vom Jobcenter. Vielleicht kann mir ja jemand erklären, wie dies gerechnet wird.
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
  #2  
Alt 31.01.2012, 14:01
pAp pAp ist offline
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 28.11.2008
Ort: NRW
Beiträge: 988
Standard

Was bedeutet "für mehrere Monate" genau?

Zitat:
Zitat von Karotte Beitrag anzeigen
...oder werden da nur die Leistungen berücksichtigt, die mein Sohn vom Jobcenter erhalten hat?
Natürlich nur das, was für ihn gezahlt wurde. Bedenke aber bitte, dass Du nicht nur seine Regelleistung, sondern auch die Mietanteile berücksichtigen musst.
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
  #3  
Alt 31.01.2012, 14:15
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 31.01.2012
Beiträge: 2
Standard

Von BAFÖG-Antragsabgabe bis zur Bewilligung vergingen etwa 9 Monate. Die Nachzahlung war dann für den Zeitraum vom August 2010- Januar 2011.
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Antwort

Lesezeichen

Stichworte
bafög + alg2 berechnung

Themen-Optionen
Ansicht

Forumregeln
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge zu bearbeiten.

BB-Code ist an.
Smileys sind an.
[IMG] Code ist an.
HTML-Code ist aus.
Trackbacks are aus
Pingbacks are aus
Refbacks are an


Ähnliche Themen
Thema Autor Forum Antworten Letzter Beitrag
ALG2 + Bafög (Bafög aber noch nicht, aber bald, aber solange Vorrausleistung,..) studentmitproblemen Hartz IV / ALG II: Bedarfsgemeinschaft - Haushaltsgemeinschaft 10 04.10.2010 22:49
Bafög anrechenbar auf das ALG II des Partners? marcel2909 Hartz IV 4 - ALG II 2 3 15.12.2009 21:33
Bafög lässt auf sich warten,ALGII geht nicht und Darleen abgelehnt.Und nun ? :( Trica BAföG Antrag und Anspruch 37 08.09.2009 07:04
Wird das Bafög komplett angerechent? Coco1989 BAföG: Anrechnung von Einkommen und Vermögen 1 17.08.2009 11:14


Alle Zeitangaben in WEZ +1. Es ist jetzt 16:48 Uhr.


Verein für soziales Leben e. V.
sozialhilfe24

Search Engine Friendly URLs by vBSEO 3.2.0