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| BAföG, BAB ua: Infos, Umfragen, Links Zum Thema BAföG und BAB gibt es hier hilfreiche und wichtige Informationen, Hinweise und Neuigkeiten |
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#1
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| Guten Abend, ich beziehe ab Januar 2012 Schüler-BAföG, dafür habe ich mir extra ein neues Konto bei der Postbank angelegt. Mein Vorheriges ist ein Pfändungsschutzkonto gewesen, musste ich aber wegen fehlendem Geldeingang kündigen. Das Postbank-Konto hat momentan noch keinen Pfändungsschutz, deswegen möchte ich euch jetzt fragen - was geschieht, wenn die BAföG-Nachzahlung auf mein Konto überwiesen wird? Kann ich dies regulär abheben? Da ich nachweisen kann, dass dies eine einmalige Sozialleistung ist. Morgen erfahre ich den genauen Betrag, da ich zum BAföG Amt gehe und meinen Bescheid abhole. Aber wahrscheinlich wird die Nachzahlung über 1000 Euro betragen (Genauen Betrag aktualisiere ich nachdem ich morgen beim BAföG-Amt gewesen bin). Ich habe Angst, dass ich wenn Geld überwiesen wird, dieses nicht abholen kann. Gruß Marcel (Juvenil) |
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#2
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| Hallo Juvenil, Dann ist doch ein Teil deiner Schulden beglichen. Das ist doch o.k ? lg edy
__________________ Ein freundliches " Hallo " setzt sich auch in Foren immer mehr durch. |
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#3
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| Nun, dies wäre auch in Ordnung, wenn ich keine Mietrückstände hätte! Denn seit dem Antragsdatum beziehe ich kein ALGII mehr! |
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#4
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| Noch gilt § 55 SGB I, nach dem Sozialleistungen auf dem Konto 14 Tage nicht pfändbar sind.
__________________ "Nehmt die Menschen wie sie sind. Andere gibt es nicht." (K. Adenauer) |
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