Bab Kostenerstattung / Einkommensminderung Vorab ich vermute das Bab und Bafög hier gemeinsam abgehandet werden, also:
mein Sohn und wir als Eltern haben Bab beantragt und erfüllen wohl auch die Vorraussetzungen.
Im Vorfeld habe ich jetzt erfahren, das die Fahrkosten (auch für die An- u. Abreise) zum Blockunterricht der BS(70km) und Umzugskosten zum 2. Wohnsitz am Ausbildungsort grundsätzlich nicht übernommen werden. Fragen:
Ist das korrekt?
- oder gilt das nur für evtl. Pendelfahrten dorthin -
wenn ja
mindern diese Kosten das Ausbildungseinkommen als Werbungskosten?
- denn diese könnten ja nach dem BFH Urteil VI R 38/10 neuerdings vorab geltend gemacht werden.
mit einem Dank an die, die sich die Mühe machen zu helfen und der Hoffnung anderen helfen zu können der norbu |