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BAföG Antrag und Anspruch Forum für Studenten, Schüler, Auszubildende

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  #1  
Alt 13.07.2011, 15:46
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Frage Zweite Ausbildung (Beamter), keine Förderung???

Hallo zusammen,
ich bin Ende 25 und habe mich entschieden eine zweite Berufsausbildung zu starten. Ursprünglich habe ich eine Ausbildung zum Kfz-Mechaniker erfolgreich abgeschlossen. Diese Ausbildung wurde nicht unterstützt.
Danach war ich vier Jahre lang bei der Bundeswehr. Dort hatte ich sogar die Option weitere 4 Jahre im Fachdienst zu bleiben. Aus persönlichen und dienstlichen Gründen entschied ich mich dazu, meine Dienstzeit nicht zu verlängern. Schon während meiner Dienstzeit bei der BW wollte ich anschließend in ein Beamtenverhältnis wechseln. Leider fiel meine Entscheidung zur Nichtverlängerung nachdem die Bewerbungsfrist für die Beamtenlaufbahn schon vorbei war und so musste ich notgedrungen ein Jahr in der freien Wirtschaft als Kfz-Mechaniker arbeiten.
Nachdem ich in diesem Jahr die Einstellungsprüfungen erfolgreich abgeschlossen hatte, wurde ich als "Anwärter" (Beamter auf Widerruf) verbeamtet. Seitdem verdiene ich ca. 996€ Netto. Die Ausbildung findet blockweise (Schule/Praxis) statt.
Über den Verdienst während der Ausbildung habe ich mich im Vorfeld informiert und habe mir auch ein kleines Polster angespart. Leider ist dieses Polster inzwischen stark geschrumpft, sodass ich schon bald kaum noch über die Runden kommen werde.
Ich bewohne eine kleine 2-Zimmer Wohnung zusammen mit meiner Freundin, die ebenfalls knapp 1000€ als Fachkraft verdient. Dies nenne ich mal, falls es für irgendeine Förderung interessant sein sollte. Die Warmmiete für die Wohnung beträgt 550€ warm. Die Mietkosten teilen wir uns 50/50.

Mein Ausbildungsort liegt knapp 200km von meinem Wohnort entfernt. Dort bekomme ich eine kostenpflichtige Unterkunft für knapp 50€ im Monat. Verpflegung ist in diesem Preis nicht inbegriffen.

Desweiteren fallen noch Kosten für Kranken- und Pflegeversicherung, Fzg.-Kosten (Verschleiß, Reparatur etc.) an. Auch die gesamten Fahrkosten muss ich selber zahlen.

Wenn man alles kurz überschlägt, stellt man fest, dass bei mir nicht viel zum (Über-)Leben übrig bleibt.

Hab bereits mal mit der Arge telefoniert und meine Situation geschildert. Dort wurde mir mitgeteilt, dass diese Ausbildung nicht förderungswürdig wäre, da ich ja schon eine Ausbildung habe und auch darin eine Arbeitsstelle.

Auch laut Wohngeldrechner steht mir nichts zu.

Hab ihr noch eine Idee, wie ich mir diese Ausbildung fördern lassen könnte?

Danke im Voraus.
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  #2  
Alt 13.07.2011, 20:35
Benutzerbild von Turtle1972
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Es wäre auch nicht förderfähig, wenns die erste wäre. Das Bundessozialgericht hat Beamtenanwärter mit Studenten gleich gesetzt und daher greift der Ausschlussgrund nach § 7 Abs. 5 SGB II.

Wenn also beim Wohngeld nichts rauskommt (was ich bei einem Einkommen von euch beiden i. H. v. 1900 Euro bezweifle), dann gibt es nichts weiter.

Turtle
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  #3  
Alt 14.07.2011, 13:29
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Ich habs fast schon vermutet...
Traurig aber wahr.
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  #4  
Alt 14.07.2011, 14:02
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Zitat:
Zitat von Turtle1972 Beitrag anzeigen
Es wäre auch nicht förderfähig, wenns die erste wäre. Das Bundessozialgericht hat Beamtenanwärter mit Studenten gleich gesetzt und daher greift der Ausschlussgrund nach § 7 Abs. 5 SGB II.

Wenn also beim Wohngeld nichts rauskommt (was ich bei einem Einkommen von euch beiden i. H. v. 1900 Euro bezweifle), dann gibt es nichts weiter.

Turtle
Aber nur bei gehobenem Dienst.
Aber auch im mittleren Dienst ist das Einkommen hoch genug, dass kein Bafög mehr in Frage kommt.

Aber zum einen gab es vor Jahrtausenden für Anwärter mit eigenem Haushalt mehr Geld als für die ohne, und außerdem gab es Trennungsgeld für die Zeit an der FHöV bzw. Verwaltungsschule.
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  #5  
Alt 14.07.2011, 17:41
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Das muss wohl schon lange her sein.
Inzwischen spielt es keine Rolle ob man eine eigene Wohnung hat oder nicht.
Das mit dem Trennungsgeld ist zwar richtig, jedoch ist der Verpflegungssatz höher als das Trennungsgeld, sodass man auch noch zahlt anstatt was vom Trennungsgeld zu haben.
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  #6  
Alt 14.07.2011, 20:38
Benutzerbild von Turtle1972
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Zitat:
Aber nur bei gehobenem Dienst.
Aber auch im mittleren Dienst ist das Einkommen hoch genug, dass kein Bafög mehr in Frage kommt.
Bafög kommt für Beamtenanwärter überhaupt nicht in Frage (§ 2 Abs. 6 Nr. 3 BAföG).

Turtle
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