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| BAföG Antrag und Anspruch Forum für Studenten, Schüler, Auszubildende |
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#1
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| Hallo, ich bin 27 Jahre alt und möchte nach einer Ausbildung Zur Kauffrau im Einzehlhandel und mehr als 6 Jahren Berufserfahrung eine schulische Ausbildung zur Heilerzieherin antreten. Laut Bafögrechner und Bafögamt stehen mir 609€ zu. Das ist nicht wenig aber um meine gesamten Kosten mit eigener Wohnung zu decken wird es sicher nicht ganz reichen. Deswegen lautet meine Frage ob ich mit weiteren Unterstützungen rechnen kann? Kann ich zusätzlich Wohngeld beantragen oder gibt es noch Unterstützung vom Arbeitsamt? Für eine fachliche Antwirt wäre ich sehr dankbar. Falls meine Daten unzureichend sind würde ich euch gern noch mehr Details übermitteln. Viele Grüße Eileen |
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#2
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| Zitat:
daher BAB nein |
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#3
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| Da die Ausbildung an einer Fachschule, die keine abgeschlossene Ausbildung voraussetzt durchgeführt wird, beträgt der Bedarf nach § 12 Abs. 1 Nr. 1 BAföG 212,00 € (die bisherige Ausbildung ist nicht relevant). Falls Du ein eigenes Kind unter 10 Jahren hast, erhöht sich der Bedarf um 113,00 € (§ 14a BAföG) Dadurch könnte sich ein Anspruch auf ergänzende Leistungen nach dem SGB II (ALG II) ergeben. Da die Ausbildung zur Heilerziehungspflegerin ein Praktikum beinhaltet, wird die Praktikumsvergütung beim BAföG als Einkommen angerechnet. Sofern Du ledig bist ist der Antrag auf Ausbildungsförderung am Wohnort der Eltern zu stellen (§ 45 Abs. 1 BAföG). Gruß |
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#4
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| Nachtrag Anspruch auf Gewährung des Zuschusses zur KV/PV nach § 13a BAföG i.H.v. 64,00 € |
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#5
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| Wie kommst du auf diesen Betrag? Er wird deutlich niedriger sein. |
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#6
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| Nachtrag zum Nachtrag Wenn Du mit einem eigenen Kind zusammen wohnst hast Du einen Bedarf nach § 12 Abs. 2 Nr. 1 und Abs. 3 BAföG (383,00 € + 72,00 €). Denn dann sind die Voraussetzungen nach § 2 Abs. 1a BAföG erfüllt. § 12 Abs. 2 Nr. 1 § 12 Abs. 3 § 13a § 14a ---------------------------- 383,00 72,00 64,00 113,00 Bedarf = 632,00 € Die Höhe des tatsächlichen Anspruchs ergibt sich aus Deinen persönlichen Voraussetzungen. |
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#7
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| @jabog Wo findest du das Kind? Hier ist fälschlich von einer Ausbildung nach § 12 Abs. 2 Punkt 2 i.V.m. Abs. 3 und § 13a ausgegangen worden; und da noch verrechnet! |
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#8
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| Hallo Alida, ich habe nicht $ 12 (2) nr. 2 zitiert. Wegen dem höherem Bedarf? Siehe Überschrift...Alleinerziehend... |
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#9
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| Alleinerziehend/Alleinstehend Zwischen den Zeilen lesen oder mit Kristallkugel die Wahrheit herausfinden, gelingt nur mir. ![]() Dann hatte ich nicht behauptet, dass du den § 12,2 angeführt hättest, aber siehe oben... |
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#10
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| Vielleicht sollten WIR miteinander sprechen? |
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