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| BAföG Antrag und Anspruch Forum für Studenten, Schüler, Auszubildende |
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#11
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| Hallo zusammen, in der Tat bin ich wirklich alleinstehend und habe kein Kind ![]() Sehr gute fähigkeiten Alida Auf den Betrag komme ich laut einer Auskunft von Bafögamt. Eine Freundin in einer ähnlichen Situation kommt aber auch auf einen annähernden Betrag bei Ihr sind es glaube ich 585,-. Alida, kannst Du mir sagen wieviel mir zustehen. Wenn es weniger wird kann man davon ja garnicht Leben. Gibt es dann unterstüzung alà Hartz vier oder ist die die einzigste Möglichkeit dann ein Nebenjob auf 400,-€ Basis? Wie sieht es denn aus mit Wohngeld? Ist dies im Bafög enthalten oder hat man da noch einen zusätzlichen Anspruch. Ich bedanke mich für eure Antworten. liebe Grüße eileen |
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#12
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| Wenn du Glück hast, gibt es 455 € BAföG, darin ist der Höchstbetrag von 129 € für Mietkosten enthalten. Dazu noch 64 € Zuschuss für Kranken- und Pflegeversicherung. Wenn du Pech hast, gibt es sogar nur 212 € BaföG plus 64 € Zuschuss. Das wäre dann der Fall, wenn diese oder eine gleichartige Schule in erreichbarer Nähe der Wohnung deiner Eltern ist. Ich höre die Einwände: Es geht nicht danach, ob deine Eltern noch unterhaltspflichtig sind (sind sie nicht) Es geht nicht danach, dass sie keinen Platz mehr für dich haben (müssen sie halt stapeln) Es geht nicht danach, dass du schon so lange alleine wohnst und dich selbst finanziert hast. |
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#13
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| danke fuer die schnelle antwort. die buerokratie in deutschl and ist ziemlich undursichtig und lãstig. von der entfernung der wohnorte meiner eltern und mir sind beide ungefaehr gleich zur schule. da wohnort meiner eltern allerdings ausserhalb der stadt waer der fahrtweg mit oeffentlich unverhaeltnissmaesig laenger und ich denke fast unzumutbar. wird hier nach laune des bearbeiters entschieden oder welche kriterien sind masgebend? nehmen wir mal an ich habe gluek welche moeglihkeiten habe ich um das bafoeg aufzuastocken? nehmen wir mal an ich habe pech. welche moeglichkeiten gibt es in diesem fall? davon kann man doch nicht leben. |
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#14
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| Wenn du täglich (um genau zu sein mindestens 3x in der Woche) für deinen Hin- und Rückweg mehr als 2 Stunden brauchst, dann "darfst" du alleine wohnen. Zur Wegzeit zählen auch die Wartezeiten vor und nach dem Unterricht dazu. Dann gibt es die wahnsinnig vielen 455 € + 64 €. Zusätzlich kannst du bei der ARGE den Zuschlag zu den ungedeckten Kosten der Unterkunft beantragen nach § 22 Abs. 7 SGB II. Ist die Wegzeit kürzer als 2 Stunden, dann gibt es nur die 212 €. Hier könntest du zusätzlich zwar ALG II beantragen, aber du müsstest jederzeit deine Ausbildung abbrechen, wenn die ein Angebot für dich haben. |
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#15
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| Hallo, danke Dir für die Mühen deiner Hilfe. Doch ich muss zugeben ich seh hier einfach nicht durch. Es ist schade das jeder Otto-Normal-Bürger sich in diesem Paragraphenjungle nicht mal ansatzweiße zurecht finden kann. Kein Wunder das in Deutschland viele junge Frauen einfach nur Mutter oder Angestellter bei HartzIV werden möchten. Ich bin 27, stehe mitten im Leben und möchte die Schule zur staatlich annerkannten Heilerzieherin beuschen weil ich denke das mir der Beruf mehr Spaß machen wird als meine jetzige Beschäftigung als Verkäuferin. Ich weiß ich habe eine Ausbildung und könnte froh darüber sein aber ein Mensch soll doch nicht nur funktionieren sondern auch seine Berufung ausüben können. Mir ist bewußt das über 500,- € Bafög, also Geld vom Staat was ich nicht zurückzahlen brauch eine ganze Menge ist. Das Problem ist das ich mich meinen sicheren Job aufgeben müsste und überall wo man sich erkundigt, erhält man andere Auskünfte. Das macht mir die Entscheidung nicht gerade leicht, denn irgendeine Sicherheit will man ja haben. Am besten ist wahrscheinlich wenn man sich überraschen lässt. Zur Not gibt es ja noch HartzIV |
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