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BAföG Antrag und Anspruch Forum für Studenten, Schüler, Auszubildende

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  #1  
Alt 03.11.2011, 21:53
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Standard Wohnkostenzuschuss über Arge trotz Bafög?

So hallo, ich bin gerade etwas verwirrt:

Ich beziehe im Moment Bafög (2. Fachsemester Masterstudiengang) und wohne im Studentenwohnheim in München. Ach und ich bin 24 Jahre alt.

-Bafög bekomme ich 231€ im Monat
-Mein Vater gibt mir ca 250€ im Monat (laut Berechnung von Bafög müsste er mir nur etwa 225€ geben).
-Meine Mutter müsste mir nach der Berechnung ca. 135€ geben, was sie aber nicht macht (nur hin und wieder mal Kleinigkeiten wenn sie Geld übrig hat); da sie imo depressiv ist (und weil ich das sowieso für falsch halte) werde ich das aber auch definitiv nicht einklagen, denn was hab ich davon wenn man Mutter das falsch versteht und sich dann vor den nächsten Zug wirft?

-Mietkosten betragen 238€ im Monat (für 11qm oder so) warm (da ist dann schon alles mit drin, also Heizkosten etc.)

Bis vorhin dachte ich dass ich außer Bafög keinen Anspruch auf Geld habe. Jetzt habe ich aber irgendwo gelesen dass es Geld "für ungedeckte Kosten der Wohnung" bei der Arge gibt und dieses anders als ALG II auch zusätzlich zu einem Baföganspruch gewährt wird.
Habe ich darauf möglicherweiße einen Anspruch, oder hat sich da schon wieder was geändert?

Im Moment ist es jedoch noch so dass die Wohnung als Zweitwohnsitz gemeldet ist. Sobald ich Anfang nächsten Jahres aber 25 werde wäre es eine ernsthafte Option die Wohnung hier als Erstwohnung zu melden, falls sich daraus Ansprüche ergeben (vor allem bin ich ziemlich genau 50% in der und in der anderen Wohnung; den Lebensmittelpunkt kann ich folglich imho so wählen wie ich das für richtig erachte).

(ach und sorry falls es im falschen Subforum ist: dachte das sich hier mehr Leute rumtreiben die sich Auskennen was solche Dinge für Studenten angeht).
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  #2  
Alt 03.11.2011, 22:00
Benutzerbild von Turtle1972
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Beiträge: 18.985
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Das gibts nicht für Studenten mit eigener Wohnung. Nur für Azubis mit eigener Wohnung und Studenten, die noch zuhause wohnen.

Und selbst wenn gesetzlich die Voraussetzungen vorlägen: bei der Miethöhe ist nichts ungedeckt und der Unterhalt deiner Mutter vorrangig. Sie ist in der Pflicht, nicht der Sreuerzahler.

Turtle
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  #3  
Alt 03.11.2011, 22:08
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Beiträge: 4
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Ich verlange ja auch garnix. Hatte nur vorhin zufällig irgendwo (kA ob das hier im Forum war) sowas gelesen wo jemandem so was empfohlen wurde (war da aber auch ein speziellerer Fall und auch schon 1 Jahr oder so her), und wollte hier nur eben Fragen ob ich denn einen Anspruch hätte (den hätte ich dann nämlich gerne mit genommen).

So muss ich mich halt nach ´nem kleinen Job umsehen oder zusätzlich einen Kredit aufnehmen (dass ich von meiner Mutter das Geld nicht einfordern werde liegt ja hoffentlich auf der Hand; Selbstmordversuche gabs so schon genug).

Danke auf jeden Fall für die Antwort
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  #4  
Alt 03.11.2011, 22:14
Benutzerbild von MrSippi
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Was ist mit Kindergeld?
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  #5  
Alt 03.11.2011, 22:16
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Steckt das nicht schon in dem Bafögsatz mit drin den meiner Vater mir zu zahlen hat (wird ja zumindest zu seinem Einkommen gerechnet)?
Und selbst wenn nicht: In ein paar Monaten fällt das sowieso weg (da ich dann ja 25 werde und ich kein Zivildienst o.a. gemacht habe was den Anspruch verlängern würde).
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  #6  
Alt 03.11.2011, 22:27
Benutzerbild von MrSippi
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Beiträge: 627
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Das sind 184 Euro monatlich. Wenn du bei deiner Mutter gelebt hast, bekommt sie das und dein Vater kann die Hälfte davon von seiner Unterhaltszahlung abziehen.
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  #7  
Alt 03.11.2011, 22:34
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Beiträge: 4
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Wohne seit ca 6 Jahren ausschließlich beim Vater (bzw. jetzt seit ´nem halben Jahr eben auch in München).

Kindergeld fließt glaube ich auch nur zum Vater (bin mir da aber nicht sicher).
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  #8  
Alt 04.11.2011, 07:48
Benutzerbild von anabell
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Zitat:
Zitat von Daniel24 Beitrag anzeigen
...dass ich von meiner Mutter das Geld nicht einfordern werde liegt ja hoffentlich auf der Hand; Selbstmordversuche gabs so schon genug...
Hallo Daniel24,

es ist "bemerkenswert" wie du mit der Erkrankung deiner Mutter umgehst und ich denke, dass deine Hilflosigkeit ein wirkliches Problem für dich ist.

Es kann nicht sein, dass du denkst, du würdest mit der Einforderung deines Unterhalts deine Ma in den nächsten Suizid treiben. Ebenso unwahrscheinlich ist, dass deine Mutter durch den nicht ausgetragenen Konflikt eher gesundet.

Vielleicht findet sich eine Bezugsperson deiner Mutter und ihr könnt zu dritt das Gespräch um den dir zustehenden Unterhalt führen. Ich könnte mir gut vorstellen, dass es auf deine Ma positiv wirkt, wenn sie wieder Verantwortung für dich übernimmt und sei es über diesen Weg, dir deinen Unterhalt zukommen zu lassen.

Ich wünsche dir viel Kraft! anabell
__________________
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  #9  
Alt 04.11.2011, 08:18
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Ich glaube Kindergeld gibt es, wenn man studiert bis zum 27. Lebensjahr.
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  #10  
Alt 04.11.2011, 08:38
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Zitat:
Zitat von Birgit63 Beitrag anzeigen
Ich glaube Kindergeld gibt es, wenn man studiert bis zum 27. Lebensjahr.
Das war früher so. Seit einigen Jahren nur noch bis 25.
__________________
"Nehmt die Menschen wie sie sind. Andere gibt es nicht." (K. Adenauer)
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