
04.11.2011, 08:40
|
| Erfahrener Benutzer | | Registriert seit: 19.08.2009
Beiträge: 4.198
| |
Zitat:
Zitat von Birgit63 Ich glaube Kindergeld gibt es, wenn man studiert bis zum 27. Lebensjahr. | Zitat:
Seit dem Jahr 2007 wird die maximale Altersgrenze für das Kindergeld reduziert. Dabei gilt:
Geburtsjahr bis 1981: Kindergeld bis Alter 27 (= Ende am 27. Geburtstag)
Geburtsjahr ist 1982: Kindergeld bis Alter 26 (26. Geburtstag)
Geburtsjahr ab 1983: Kindergeld bis Alter 25 (25. Geburtstag)
Der Zeitraum der Kindergeldzahlung verlängert sich entsprechend, sofern ein Wehrdienst oder Zivildienst abgeleistet wird. Durch ein Freiwilliges Soziales Jahr wird die Kindergeldzahlung jedoch nicht verlängert.
| Kindergeld für über 18-Jährige |