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| BAföG Antrag und Anspruch Forum für Studenten, Schüler, Auszubildende |
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#1
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| Hallo an Alle, ich habe mich im Vorfeld bereits durch die Suchmaschine gearbeitet, aber nichts gefunden, was KONKRET zu meiner Situation passt, gefunden. Zu mir: ich bin 24(bald 25) und arbeite als Heilerziehungspfleger in der Jugendhilfe. Ich verdiene rund 580 - 600 € netto und bekomme noch noch ca ein Jahr Kindergeld. Das heißt, monatliches Einkommen von ca 770 €. Nun ist es so, dass ich seit einem Jahr mit meiner Freundin zusammen wohne, was bisher durch Kostenteilung gut funtioniert hat. Nun haben wir uns jedoch getrennt und ich muss mir eine neue Wohnung suchen, da ich nicht bei meiner Mutter wohnen kann(sehr schlechtes Verhältnis). Zu meinem Vater hatte ich nie richtigen Kontakt. Beide verdienen zu wenig, um Unterhalt fordern zu können. Ich mache mir Sorgen, weil ich mir nur SEHR eng berechnet eine Wohnung leisten könnte. Die Ausbildung ist Bafögförderungsfähig, da sie als schulische gilt, laut Gesetz, obwohl es keine rein schulische ist, sondern abläuft, wie eine normale Ausb. Um Bafög zu bekommen, verdiene ich zu viel, bab fällt auch raus. Mietzuschuss bekomme ich nicht, weil baföganspruch(?!?!?). Pro Monat habe ich rund 360 km zu fahren und zahle dementsprechend viel Geld dafür. Fahrtkosten 200 Miete (günstigste Möglichkeit) mit allen nebenkosten 400 dann noch essen 50-100 Ich weiß nciht, was ich machen soll... es kann doch nicht sein, dass es da KEINE möglichkeit gibt. bitte dringend um Hilfe und wäre sehr dankbar darüber!!! lg |
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#2
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| Zitat:
Oder hast du das schon gemacht? |
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#3
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| Also, erstmal danke für die Antwort, ich dachte schon, es kommt garnichts mehr=) Ich habe einen Antrag auf BAB gestellt, auf welches ich laut Rechner einen Anspruch von rund 200-300 € gehabt hätte. Dieser wurde abgelehnt, da die Ausbildung als schulische gilt. Also habe ich Bafög beantragt, was auch abgelehnt wurde, da ich zu viel verdiene( ich hätte wohl lediglich Anspruch auf Schülerbafög, glaube ich). Und... jetzt kommt das lächerlichste: Sobald man in das Bafögraster fällt, bekommt man keinen Mietzuschuss, sagte mir auch die Dame vom Wohnungsamt(habe ich auch im Inet nachgelesen), selbst dann nicht, wenn man kein Bafög erhält. Mit der Förderungsfähigkeit, fällt man aus dem Raster raus. Deswegen habe ich auch keinen Mietzuschuss beantragt. Nun fällt mir ncihts mehr ein... Habe mal einen Hartz 4 Rechner benutzt und da kam raus, dass ich rund 200-300 € zu wenig hätte. Kann man da nicht wenigstens aufstockendes HArtz 4 beantragen? Ich würde auch arbeiten gehen, nebenbei, aber ich habe Arbeitszeiten, die das unmöglich machen (Nachtdienste, SPät, Früh, immer unterschiedlich) Lg |
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#4
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| Bafög und Alg II schließen sich aus. Somit ist aufstockendes Alg II nicht möglich. Aber gemäß § 27 (3) SGB II ist ein Mietzuschuss möglich, zu beantragen beim Jobcenter. Seit diesem Jahr neu auch, wenn man wegen Einkommen kein Bafög erhält. SGB 2 - Einzelnorm |
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#5
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| Danke für die schnelle Antwort!!! KAnnst du mir denn sagen, wie hoch der Zuschuss wäre bzw, wie ich ihn etwa errechnen könnte? |
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#6
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| Mit der Berechnung hatte ich noch nichts zu tun. Vielleicht findet sich ein Praktiker hier im Forum. |
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#7
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| meinst du, vielleicht guckt jemand ins forum, der den fall schon hatte? oder soll ich nach wem suchen? sry, neuling... |
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#8
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| Einfach mal abwarten. Nicht jeder der sich damit auskennt ist täglich oder 24 Stunden hier online. |
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#9
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| Warum muss es gleich eine Wohnung sein. Du kannst dir auch ein WG-Zimmer suchen. Das ist erheblich günstiger. |
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#10
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| ich habe über ein jahr in einer wg gewohnt und würde jetzt nach einem erneuten jahr mit freundin, endlich mal gerne ein eigenes reich haben. es ist ja nicht so, dass ich utopisch denke, mir reichen 30 qm. mehr will ich garnciht. |
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| Stichworte |
| ausbildung, kein anspruch, wohnen, zuschuss |
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