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BAföG Antrag und Anspruch Forum für Studenten, Schüler, Auszubildende

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  #11  
Alt 12.05.2011, 09:59
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Ich finde, man muss sich mit dem begnügen, was man sich leisten kann. Eine Wohnung kannst du dir nicht leisten, also muss ein WG-Zimmer reichen.
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  #12  
Alt 12.05.2011, 10:21
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Also, erstens kostet ein WG-Zimmer nciht viel weniger als eine Einzimmer- Wohnung. Gut, man kann sich die Nebenkosten teilen, aber Hauptausgaben bei mir sind Fahrtkosten u. ä. Diese sind, ob WG oder nicht, die gleichen.
Und zweitens sind doch Unterstützungen in dem Rahmen Gelder, die einem zustehen oder etwa nicht?
Ich gehe arbeiten, mache meine Ausbildung, um eben NICHT(!!!!) irgendwann vom Steuerzahler finanziert werden zu müssen. Und, soweit ich weiß, sind solche Zuschüsse gerade dafür da, damit man nicht aus finanziellen Gründen die Ausbildung abbrechen muss, um als ungelernte Kraft wenigstens etwas mehr zu verdienen als in der Ausbildung.
Ich weiß, dass man keine großen Sprünge machen kann, während der Ausbildung und damit habe ich kein Problem, aber es kann doch nicht sein, dass man, obwohl man arbeitet, noch nicht einmal seine Grundkosten gedeckt bekommt.
Ich HÄTTE ja auch Anspruch auf BAB gehabt, würde die Ausbildung nciht so seltsam definiert sein.
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  #13  
Alt 12.05.2011, 12:14
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Bei der Mietzuschuss-Berechnung wird erstmal eine ganz normale ALG 2 Berechnung gemacht, d. h. 365 Euro Bedarf + Miete - Einkommen. Sollte das Einkommen höher sein als der Bedarf erfolgt eine Ablehnung, da dann die Miete gedeckt ist. Sollte das Einkommen unter dem Bedarf liegen, wird geprüft, wieviel im Bafögbedarfssatz für Miete enthalten ist (fiktiv in diesem Fall, wobei das endgültig wohl die Rechtsprechung noch weisen muss, da es ja bisher die Rechtsgrundlage, dass Azubis ohne BAfög/BAB überhaupt Mietzuschuss bekommen können, nicht gab). Je nachdem wie hoch der errechnete Minderbetrag ist gibt es dann die volle Differenz zwischen tatsächlicher Miete und Baföganteil oder nur ein Teil davon.

Turtle
PS: Bitte halte dich an die Regeln des Forums und nutze in deinen Beiträgen konsequent die Groß- und Kleinschreibung.
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  #14  
Alt 12.05.2011, 12:28
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Vielen Dank für die Antwort Turtle.

Kannst du mir sagen (schreiben), ob Fahrtkosten und Dinge wie Riesterrente mit eingerechnet bzw vom Einkommen abgezogen werden?

P. S. Ich werde mich an die Groß- und Kleinschreibung halten!
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  #15  
Alt 12.05.2011, 12:57
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Auf den Azubilohn gibt es die normalen Einkommensfreibeträge des ALG 2.

Turtle
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  #16  
Alt 25.05.2011, 22:04
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Ich war heute bei der Arge, die Dame sagte mir, ich hätte keinen Anspruch, da lediglich die Unterhaltskosten für Wohnung berücksichtigt würden und nicht der Grundbedarf, also bekäme ich nichts an Unterstützung. habe im Monat gerade mal 50 Euro übrig. Da kann doch was nicht stimmen, oder? Wollte die Frau mich einfach loswerden oder ist das richtig, was sie sagt?
Wäre um Antwort sehr dankbar!

LG
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  #17  
Alt 25.05.2011, 22:08
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Wohl eher umgekehrt, da du U25 bist und sie davon ausgeht, dass du bei deinen Eltern wohnen solltest.

Lass dir die Ablehnung schriftlich geben, dann kannst du in Widerspruch und Klage gehen.

Turtle
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  #18  
Alt 25.05.2011, 22:11
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Ok, das werde ich machen. Stimmt, andersrum macht es Sinn. Aber sie sagte mir, die gleiche Problematik würde es geben, wenn ich Ü25 wäre. Das ist ab August der Fall. Das kann doch dann nicht stimmen, oder?

LG
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Stichworte
ausbildung, kein anspruch, wohnen, zuschuss

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