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| BAföG Antrag und Anspruch Forum für Studenten, Schüler, Auszubildende |
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#1
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| Hallo Leute, ich würde gern wissen, ob ich während eines Urlaubssemesters Anspruch auf Bafög-Leistungen habe oder auf ALG II? Ich habe mich kurzfristig für dieses Semester beurlauben lassen und ALG II-Leistungen bei der Agentur für Arbeit beantragt und mich auch dem Arbeitsmarkt zur Verfügung gestellt. Dieser Antrag wurde abgelehnt. Begründung der Agentur: Zitat "Die Voraussetzungen für den Anspruch auf Leistungen liegen nicht vor, weil Sie in Ausbildung sind und diese Ausbildung im Rahmen des Bundesausbildungsförderungsgesetzes BAföG oder der §§ 60 bis 62 des SGB III dem Grunde nach förderungsfähig ist. Die Förderungsfähigkeit einer Hochschulausbildung führt bei gegebener Immatrikulation zum Ausschluss der Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes, ohne dass es darauf ankommt, ob das Studium betrieben wird. Die Entscheidung beruht auf § 7 V und VI SGB II". Mein Antrag auf BAFöG-Leistungen läuft noch, weil ich mir nicht sicher war, wie es läuft. Brauche ich eine Ablehnung vom Studentenwerk, um ALG II-Leistungen beanspruchen zu können? Wenn ja, wie verfahre ich weiter? Man kann nicht von mir verlangen, dass ich mein ganzes Studium hinschmeiße. Was kann ich denn jetzt tun, um an Lebensmittel usw. heranzukommen, denn mit dem BAFöG kann man nun einmal keine Vorräte bilden und mein Vorlesungsplan ist von den Zeiten her so besch.... eiden (zw. 7.30 Uhr bis 21 Uhr), dass es unmöglich gemacht wird, arbeiten zu gehen, wenn ich mich noch vorbereiten will. Ich stehe seit 3 Wochen ohne Mittel da. Wie sieht es aus mit einem Antrag auf vorläufigen Rechtsschutz beim Sozialgericht auf vorläufige Zahlung von Sozial-Leistungen zur Überbrückung dieser außergewöhnlicher Notlage? Wurde schon einmal eine Feststellungsklage in dieser Sache geführt? Ich habe nichts gefunden, dennoch könnte es sein, dass Ihr mehr wisst. Würde mich sehr über schnellen Rat freuen. Liebe Grüße Dulli18/32J./Sa. |
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#2
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| Für das Urlaubssemester hast Du keinen Anspruch auf BAföG. Nach § 15 Abs. 2 BAföG wird für die Dauer der Ausbildung geleistet, bei einem Urlaubssemester hast Du keinen Anspruch. § 15 Abs. 2 BAföG BAföG: § 15 Förderungsdauer BAföGVwV 15.2.4 zu § 15 Abs. 2 BAföG: zu § 15 Förderungsdauer Ob Du einen Anspruch auf Leistungen nach dem SGB II hast können Dir hier andere beantworten.
__________________ BAföG http://www.bafoeg.bmbf.de
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#3
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| Vielen Dank für die schnelle Antwort. Den § 15 II BAFöG kenne ich schon. Leider wurden meine anderen Fragen nicht beantwortet. Ich gehe mal davon aus, dass die Rechtsprechung noch nicht so weit ist und man es ausurteilen lassen könnte. Den Widerspruch an die Agentur habe ich aufrechterhalten und mit der Unverhältnismäßigkeit des Gesetzes § 7 V und VI SGB II und der Verletzung von Grundrechten auf Bildung, der Informationsfreiheit, rein vorsorglich mit dem Recht auf Meinungsfreiheit, der Berufsfreiheit, der menschlichen Würde und in Bezug auf das Recht an der aktiven Mitgestaltung des öffentlichen und gesellschaftlichen Lebens argumentiert. Somit dürfte sichergestellt sein, dass man sich überlegen kann, die Praxis und offenbar bestehende Gesetzeslücke sogar notfalls vor dem Bundesverfassungsgericht prüfen zu lassen. Das kann man sich überlegen, weil der Instanzenzug sich mehrere Jahre hinziehen, allerdings auch lohnen kann. Wenn ich wüsste, wieviele StudentenInnen es in diesem Land noch betrifft, dann könnte man eine Verfassungsbeschwerde vielleicht schon eher, d. h. ohne den ganzen Instanzenzug zu durchlaufen, gemäß § 93a II BVerfGG i. V. m. § 93c I BVerGG (Bundesverfassungsgerichtsgesetz) erwägen. Dazu müssten meines Wissens nach mind. 100 Personen bundesweit betroffen sein. Es kann sein, dass man auch als Einzelperson eine Verfassungsbeschwerde gegen ein Gesetz einlegen kann, sofern der Umgang mit dem Gesetz im Fall der Bestreitung des Lebensunterhaltes während eines Urlaubssemesters den Beschwerdeführer unverhältnismäßig hart trifft und er es entsprechend begründet. In einem solchen Fall entscheidet die Kammer des BVerfGs. Wer also betroffen ist, der möge sich schleunigst einmal zwecks Erfahrungsaustausch und Information bei mir melden. Vielleicht kann man da etwas machen - gemeinsam ist man i. d. R. immer stärker. |
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#4
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| Warum musst du eigentlich ein Urlaubssemester einlegen? Ist das notwenidg für Dein Studium. Ansonsten würde ich sagen, es ist gerecht wenn Du in der Zeit kein Geld erhälst. Denn wenn andere AN sich eine Auszeit nehmen müssen sie ja auch sehen wie sie es selbst finanzieren. Angela Angela |
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#5
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Niemand verwehrt dir dein Recht auf Bildung, Informationsfreiheit, Meinungsfreiheit, Berufsfreiheit, oder ist deine menschliche Würde angekratzt weil du nun selbst für deinen Lebensunterhalt verantwortlich bist ? Wie wärs mit dem Recht auf Eigenverantwortlichkeit ? |
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#6
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| Wir möchten es abgeurteilt? Aber gerne doch: L 7 AS 756/09 B ER · LSG FSS · Beschluss vom 29.06.2010 · Zitat:
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#7
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| Was heißt denn nicht ausgeurteilt? Zu dem Problem gibt es einige Urteile: SG Leipzig - S 9 AS 3293/09 ER L 7 AS 337/10 B ER · LSG FSS · Beschluss vom 28.06.2010 · S 104 AS 16420/07 · SG B · Urteil vom 30.06.2009 · S 104 AS 28629/07 ER · SG B · Beschluss vom 27.12.2007 · Vll. sollte man erstmal eingehend recherchieren, bevor man auf die Idee kommt, das BVerfG von wichtigen Aufgaben abzuhalten. |
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#8
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| Ihr seid wirklich toll! Vielen Dank für EUER kompetentes KnowHow an eine Laie des "Rechts"! Natürlich bemüht man ein Bundesverfassungsgericht nicht über Gebühr und schon gar nicht unnütz. Diese Auffassung teile ich. Jedoch ist es SEHR nützlich, wenn man Gesetze, die den Betroffenen der unterliegenden Partei einen nicht unerheblichen Schaden und Verlust bringen, noch einmal unter den Prüfstand stellt, wo sie sich und damit auch Jene, von denen sie geschaffen und beschlossen wurden, bewähren müssen. Dazu ist ein solches Institut auch da. Ich leiste ebenso wie manch anderer der sich hier zynisch Äußernden derzeit meinen Beitrag, um in den "Genuss gesellschaftlicher Teilhabe" zu kommen, nur reicht es leider nicht zum Leben. Von dem Geld, das mein Job mir während der Semesterferien einbringt, habe ich als vorbildlicher Student andere wichtige Materialien für mein Studium vorab besorgt, bevor ich das Urlaubssemester kurzfristig beantragt habe. Das was ich im Überfluss habe, sind Überstunden - unbezahlt versteht sich. Auch mit diesen bin ich bisher über die Runden gekommen - momentan ist es jedoch etwas arg schlecht, denn von unbezahlten Überstunden kann ich mir nichts zu essen kaufen. Ich denke, dass es auch Euch einleuchtet, denn wehe, IHR bekommt einmal Euren Lohn nicht. Um meinen Anspruch an gesellschaftlicher wirtschaftlicher Teilhabe außerhalb von unbezahlter Arbeitszeit braucht IHR euch somit keine "Sorgen" zu machen. Der ist längst auch Jahre vor dem Studium bezahlt und erarbeitet! Für mich angesichts dieser zynischen Äußerungen in diesem Forum mittlerweile sehr gut vorstellbar, dass einige von Euch im Öffentlichen Dienst tätig sind bzw. den Gremien der ARGE oder der Kommune, Krankenkassen oder Ministerien Zuarbeitung leisten und damit NICHT unvoreingenommen seid. Ferner sitzen Jene auf einem relativ sicheren Arbeitsplatz. Diese von Euch erhalten ein für ein Angestellten-Beschäftigungsverhältnis doch schon ein ganz gutes Gehalt und müssen keinen Mangel befürchten, haben auch wenig Erfahrung zur heutigen Zeit damit. Tja, was sage ich dazu außer: "Sorry, da muss ich passen und kann nun einmal nicht mithalten". Ich steh auf der anderen Seite. Fakt ist, dass Ihr keine Studenten seid, zumeist nach eurem Schulabschluss sofort eine Ausbildung durchlaufen habt, möglicherweise sind einige derjenigen Personen, die sich so kompetent geäußert haben, sogar Unternehmer mit Freiberuflerstatus im Dienste der Öffentlichkeit. Ich kann jetzt einmal raten, wie unabhängig Ihr hier seid. Damit kann ich umgehen. Ich kenne keinen Studenten, keine Studentin, die einfach mal ein Urlaubssemester nehmen, weil Ihnen danach ist oder sie sich eine Verschnaufpause leisten wollen auf Kosten des Staates. Ich bin gespannt, was die Studentenräte dazu sagen. Vor diesem Hintergrund muss ich sagen, ein neutraler Dialog und Unterstützung in ernsthaften Notlagen könnt Ihr hier nicht leisten, daher werde ich andere Wege nutzen. Denn: Glücklicherweise gibt es noch Menschen, die noch mehr wissen als mancher von Euch! Freundliche Grüße |
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#9
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| Deinen langen Sermon verstehe ich nicht. Um auf dein Ursprungsanliegen zurückzukommen, dein Urlaubssemester mußt du durch eigene Leistungen überbrücken. Dafür kannst du die Hand nicht aufhalten. |
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#10
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| Was gibts daran nicht zu verstehen ? Mecker in langform weil man nicht die gewünschte Antwort bekommen hat. |
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| ablehnung alg ii, alg ii, anspruch, bafög, urlaubssemester |
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