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| BAföG Antrag und Anspruch Forum für Studenten, Schüler, Auszubildende |
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#11
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| Das ist ja interessant. Da redet jemand von Datenschutz, der sich -ohne dass man es kontrollieren kann - mit den Daten einer anderen Person anmeldet, bei der sie angeblich schon vor 6 Jahren ausgezogen ist und die ziemlich weit entfernt wohnen muss, denn sonst hätte diese Person kein Bafög für eine Wohnung erhalten, da die Regelung beim Bafög, dass auch Wohnraum ab 18 bezahlt wird, ohne dass es ein Erfordernis für eine Wohnung gibt, erst seit 2010 existiert. Außerdem wusste ich bisher nicht, dass der Jahrgang 1962 so geburtenschwach war, dass da nur ein Mädchen geboren wurde, so dass man Rückschlüsse auf die (angebliche) Mutter ziehen könnte. Dann müstte die TE die Tochter meiner Hausärztin sein, die wurde nämlich 1962 geboren. Pfff... Es gibt nur 3 Möglichkeiten: a) die TE ist ein Fake b) die TE verwendet den Account einer anderen Person c) die TE verwendet Daten einer anderen Personen ohne deren Einwilligung bzw. ohne dass wir diese Einwilligung vorliegen haben. Egal, welche dieser 3 Möglichkeiten es ist: alle sind einzeln genommen regelwidrig. Und daher ist jetzt hier für die TE Feierabend. Turtle |
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#12
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| Also erstmal muss ich sagen, dass ich deine Situation verstehen kann. Es geht nichts über eine gute Ausbildung/Studium. Der Weg über eine Berufsausbildung alleine reicht heute auf keinen Fall mehr aus, da man als alleinstehender Berufsanfänger nach der Ausbildung ebenfalls nur 1000-1300 EUR, selbst als Bank- oder Industriekaufmann, auf der Hand hat, was weder für Wohnung+Auto+ein bisschen Lebenstandart, noch fürs Ernähren/Gründen einer Familie reicht, sobald man von zuhause ausgezogen ist. Leider kenne ich die Unterschiede zwischen Schüler/Studentenbafög nicht genau. Im Studentenbafög kenne ich mich aufgrund eigener Erfahrungen inzwischen SEHR GUT aus. Bei Studenten ist es so: Bekommst du den Bafög Höchstsatz und hast keinerlei Ansprüche gegenüber deiner Eltern erhälst du das Kindergeld zusätzlich und dürftest noch bis zu 4800 EUR/Jahr abzugsfrei verdienen. Im besten Fall sind das ca. 670 EUR Bafög + 400 EUR Job + 184 EUR Kindergeld, also ein sehr ordnentlicher Betrag. Sobald jedoch deine Eltern Unterhalt zahlen müssen, wird das Kindergeld als Unterhaltsleistung angerechnet. D.h. bis 184 EUR Unterhaltsanspruch brauchen deine Eltern nicht einen Cent bezahlen, darüberhinaus die Differenz, wohingegen sich dein Bafög-Anspruch wegen deiner Eltern veringert hat. Gleiches gilt fürs Arbeiten. Hast du Unterhaltsanspruch können deine Eltern deinen ersten selbst verdienten Euro vom Unterhalt abziehen. Heißt: Hättest du 200 EUR Unterhaltsanspruch gegenüber deinen Eltern müssen diese nach Abzug von Kindergeld noch 16 EUR bezahlen. Gehst du jetzt arbeiten und verdienst bsw. 100 EUR/Monat fallen weitere 16 EUR weg, sodass nur noch 84EUR der verdienten 100 bei dir bleiben. Für Studenten gibt es die Möglichkeit einen KfW-Studienkredit abzuschließen, der vom Zins variabel über die Laufzeit ist und auch nicht wirklich günstig. Daneben gibt es einen sog. Bildungskredit der sich am Ende des Studiums eignet und Stipendien, die sich überwiegend am Bafög Satz orientieren. Allgemein gilt: Ohne 400 EUR Job / Arbeiten während der Ferien ohne überschreiten der insg. 4800 EUR gehts nicht. Für Unterhaltsempfänger, die kein gutes Verhältnis zu den Eltern haben und Abmachungen abseits der rechtlichen Regelungen treffen können lohnt sich Arbeiten hingegen nicht, da man lediglich für die unterhaltspflichtigen Eltern arbeitet (zumindest bis die Summe des zu zahlenden Unterhalts erreicht ist) und es bleibt nur der Kreditweg um monatlich ein bisschen mehr/ausreichend zu haben. |
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#13
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| Hallo Matthias26, Zitat:
Pflichtteil zu erben ist. lg edy
__________________ Ein freundliches " Hallo " setzt sich auch in Foren immer mehr durch. |
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#14
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| Zitat:
Es ist nunmal traurige Wahrheit, dass es bei solchen Eltern die Kinder schwer haben. Das erfordert sehr viel Mut und ist sehr mühsam trotzdem seinen Weg zu gehen. Was Sie vielleicht vergessen ist die wohlmöglich irgendwann anstehende häusliche Pflege. Die junge Generation wird vieles zurückgeben müssen, was sie heute nimmt. Ich wünschte ich hätte mich rechtzeitig von meine Stiefvater adoptieren lassen der die Vater-Rolle mehr als erfüllt und für den ich all das tun würde, um die dann auftretenden Probleme, dass mein Vater der ist, der Geld und Hilfe benötigt, nicht zu haben. Ich selbst werde von Anfang an Geld bei Seite legen um meinen Kindern nicht nur ein hochqualifizierendes Studium, sondern Auslandsaufenthalte etc. zu finanzieren. Sowas ist heute notwendig. Die Zeiten in denen ich mit 16 von der Schule abgehen konnte und eine Banklehre gemacht habe um dann zu den Gutverdienern zu gehören sind vorbei. Will ich was werden, mache ich Abi, und mache mich nach einer Ausbildung selbstständig oder gehe studieren. Nebenberuflich oder eben Vollzeit. Auch in dieser Beziehung sollten wir manchmal von den Chinesen lernen. Deren Eltern stecken alles in ihr einziges Kind um es weltweit studieren zu lassen. Da werden Nachtschichten nur für die Kinder gemacht. Ich persönlich kenne 5 dieser Kinder alleine in meinem Studiengang persönlich. Schaut man in die Unis in Deutschland sind diese voll von angehenden Ingenieuren, Informatikern und BWLern aus Fern Ost. Selbst 30 ist heutzutage nicht mehr zu alt um is Berufsleben einzusteigen. Und selbst dann ist es nicht vorbei mit dem Lernen. Bei weiterer Entwicklung der medizinischen Versorgung ist damit zu rechnen, dass ich bis 75 arbeite und trotzdem noch 15-20 Jahre Rente beziehe. |
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#15
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| Hallo edy, um meinen Betrag nocheinmal abzurunden und zu entschäfen: Es ist leider so, dass eine gemeinsame Lösung manchmal nicht funktioniert. In solchen Fällen, wenn eine Seite sich zu absolut keinen Kompromissen bereit ist, leider eine solche rationale/gefühlslose Sichtweise der Dinge unumgänglich, wenn auch nicht schön. Es ist manchmal die einzige Möglichkeit. Viele Grüße Matthias |
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#16
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| Zitat:
Im besten Fall sind das nämlich ca. 597 EUR Bafög + 400 EUR Job + 184 EUR Kindergeld, trotzdem ein ordentlicher Betrag, den leider nur die wenigsten erreichen. Die 73 EUR sind nämlich schon der KV/PV Zuschuss, den ich erst bekomme, wenn die Familienversicherung wegfällt, heißt ich mich selbst für das Geld versichere und gleichzeitig kein Kindergeld mehr bekomme. |
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