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BAföG Antrag und Anspruch Forum für Studenten, Schüler, Auszubildende

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  #1  
Alt 11.07.2009, 10:17
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Beitrag Unterstützung bei Wohnungsfinanzierung, nach Ausbildung

Hallo zusammen,

habe mal eine Frage bezüglich einer eigenen Wohnung. Doch zuerst mal die Ausgangslage:

Ich mache gerade eine Ausbildung als Altenpfleger und wohne bei meinen Eltern. Ich bin 20, soweit so gut. Ich habe mir nun überlegt, wenn ich meine Ausbildung beendet habe auszuziehen, dies dürfte auch kein Problem sein, eine Festanstellung vorausgesetzt.

Ich habe mir nun überlegt, wenn ich nach ein paar Jahren Berufspraxis nun etwas in dieser Richtung "Pflege" studieren will, dann müsste ich vorher noch die Fachhochschulreife erreichen.

Bekomme ich dann irgendeine Unterstützung zu meiner Wohnungsfinanzierung? Wenn ich dann Vollzeit in der Fachhochschule bin. Eine Ausbildung hätte ich ja dann, aber wenn ich Vollzeit in der Schule bin, dann kann ich ja nebenher schlecht arbeiten, ausser auf 400,- Basis.

Die Frage bezieht sich auch zudem wie das ist, während des Studiums und eigene Wohnung. Bin auch zur Zeit Single, gehen wir mal davon aus, dass es so bleibt

Danke schonmal im Voraus
Gruß Oldie
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  #2  
Alt 12.07.2009, 10:41
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Wenn du eine einjährige FOS besuchst umd die FHR-Reife zu erlangen kannst du BAföG bekommen, ebenso für ein anschließendes Studium. Dieses ist aber elternabhängig, es sei denn du hast nach der Ausbildung mind. drei Jahre gearbeitet (ausgehend von einer 3-jährigen Ausbildung, bei einer kürzeren entsprechend länger).

Andi
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  #3  
Alt 12.07.2009, 11:57
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Hallo erstmal und Danke schonmal,

aber was bedeutet FOS? ^^

Inwiefern sieht es aus mit dem "elternabhängig", bezieht sich das auf das Einkommen meiner Eltern? (Welches nicht hoch ist).

Muss ich dann diese Bafög zurückzahlen oder ist das eine reine Unterstützun, welche ich nich tzurückzahlen muss?

PS: Die Ausbildung dauert 3 Jahre

Danke, Gruß
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  #4  
Alt 12.07.2009, 18:49
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FOS = Fachoberschule, ist i.d.R. die Bezeichnung zur Erlangung der Fachhochschulreife. Diese kann man entweder 1- oder 2-jährig machen. Die einjährige setzt i.d.R. eine vorher abgeschlossene Berufsausbildung voraus und dann gibt es auch Schüler-BAföG, welches nicht zurückgezahlt werden muss. Für ein späteres Studium gibt es BAföG zur Hälfte als Zuschuss, der andere Teil wird als Darlehen gewährt.
Elternabhängig bedeutet, dass die Höhe vom Einkommen der Eltern abhängig ist.

Andi
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