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BAföG Antrag und Anspruch Forum für Studenten, Schüler, Auszubildende

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  #1  
Alt 31.07.2010, 07:50
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Standard Umzug Hartz 4 und dann bafög

Hallo liebe User!
ich stecke in folgende Situation: Ich fange am 20. September ein Studium an und meine Freundin fängt ebenfalls ein Studium an. Unsere eltern sind Hartz 4 Empfänger. Ich möchte mit meiner Freundin ab dem 1. September zusammenziehen. Das problem ist, wir wissen nicht, wie wir vorgehen sollen. Dürfen wir am 1. September umziehen oder nicht, weil wir noch Hartz 4 empfänger sind? Steht uns noch das geld für September zu? Wir sind ja bis zum 20. September noch Hartz-4 Empfänger.
Wann bekommt das Geld vom Bafög-amt? im voraus oder am ende des Monats? Wie lange dauert die Bearbeitung der Anträge?
Was würdet ihr uns empfehlen? vielleicht erst mit dem Zusammenziehen warten?
Danke für eure Hilfe!!
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  #2  
Alt 31.07.2010, 09:18
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Zitat:
Zitat von akella Beitrag anzeigen
Wann bekommt das Geld vom Bafög-amt? im voraus oder am ende des Monats?
§ 51 Zahlweise BAföG
(1) Der Förderungsbetrag ist unbar monatlich im voraus zu zahlen. Die Auszahlung der Bankdarlehen nach § 18c erfolgt durch die Kreditanstalt für Wiederaufbau.
(2) Können bei der erstmaligen Antragstellung in einem Ausbildungsabschnitt oder nach einer Unterbrechung der Ausbildung die zur Entscheidung über den Antrag erforderlichen Feststellungen nicht binnen sechs Kalenderwochen getroffen oder Zahlungen nicht binnen zehn Kalenderwochen geleistet werden, so wird für vier Monate Ausbildungsförderung bis zur Höhe von 360 Euro monatlich unter dem Vorbehalt der Rückforderung geleistet.
(3) Monatliche Förderungsbeträge, die nicht volle Euro ergeben, sind bei Restbeträgen bis zu 0,49 Euro abzurunden und von 0,50 Euro an aufzurunden.
(4) Nicht geleistet werden monatliche Förderungsbeträge unter 10 Euro.
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  #3  
Alt 31.07.2010, 09:23
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Zitat:
Zitat von akella Beitrag anzeigen
Ich fange am 20. September ein Studium an und meine Freundin fängt ebenfalls ein Studium an. Unsere eltern sind Hartz 4 Empfänger.
Dürfen wir am 1. September umziehen oder nicht, weil wir noch Hartz 4 empfänger sind? Steht uns noch das geld für September zu? Wir sind ja bis zum 20. September noch Hartz-4 Empfänger.
§ 15 Förderungsdauer BAföG
(1) Ausbildungsförderung wird vom Beginn des Monats an geleistet, in dem die Ausbildung aufgenommen wird, frühestens jedoch vom Beginn des Antragsmonats an.....
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  #4  
Alt 31.07.2010, 09:25
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Zitat:
Zitat von akella Beitrag anzeigen
Wie lange dauert die Bearbeitung der Anträge?
Dazu müsst Ihr Euer zuständiges Amt befragen oder an der Ausbildungsstätte mal die dortigen Studenten befragen.

Wir wissen ja noch nicht einmal WO IHR STUDIEREN WOLLT.
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  #5  
Alt 31.07.2010, 09:27
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Zitat:
Zitat von akella Beitrag anzeigen
vielleicht erst mit dem Zusammenziehen warten?
Ausbildungsförderung wird vom Beginn des Monats an geleistet, in dem die Ausbildung aufgenommen wird, sofern spätestens in diesem Monat ein schriftlicher Antrag gestellt worden ist.
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  #6  
Alt 31.07.2010, 09:27
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Zitat:
Zitat von dms Beitrag anzeigen
Dazu müsst Ihr Euer zuständiges Amt befragen oder an der Ausbildungsstätte mal die dortigen Studenten befragen.

Wir wissen ja noch nicht einmal WO IHR STUDIEREN WOLLT.
Wir werden in Dortmund studieren...
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  #7  
Alt 31.07.2010, 10:36
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Zitat:
Zitat von dms Beitrag anzeigen
Dazu müsst Ihr Euer zuständiges Amt befragen oder an der Ausbildungsstätte mal die dortigen Studenten befragen.

Wir wissen ja noch nicht einmal WO IHR STUDIEREN WOLLT.
Zitat:
Zitat von akella Beitrag anzeigen
Wir werden in Dortmund studieren...
Dann bleibt noch der erste Satz.

Zitat:
Zitat von dms Beitrag anzeigen
Dazu müsst Ihr Euer zuständiges Amt befragen oder an der Ausbildungsstätte mal die dortigen Studenten befragen.
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bafög, hartz 4, u25, umzug

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