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| BAföG Antrag und Anspruch Forum für Studenten, Schüler, Auszubildende |
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#1
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| Hallo, erstmal allen ein Frohes Fest. Zu meiner Situation und anschließend zu meinen Fragen: Ich bin 25 Jahre alt, habe gerade über ein Kolleg mein Abitur nachgemacht und plane ab Oktober den Besuch der UNI-Bochum um auf Lehramt zu studieren. Leider werde ich ab 01.01.2009 erstmal ALG II bekommen. Der Arbeitsmarkt ist ja sooo rosig. Soweit so gut. Auf jeden Fall ist meine Freundin nun 10 Tage überfällig. Richtige Gewissheit bekommen wir aber erst morgen beim FA. Aber ich dachte mir, Bescheid wissen kann ja jetzt schon mal nicht schaden und außerdem lenkt das ein wenig ab. Wie sieht das aus? Natürlich bin ich dann ab Geburt des Kindes unterhaltspflichtig. Was auch kein Problem sein sollte. Für mich persönlich gesehen jedenfalls nicht. Was mein Portemoine dazu sagt, ja, deswegen bin ich ja nun hier. Meine Freundin hat bereits einen Sohn und lebt dementsprechend (der kleine is 2) derzeit von ALG II. Wenn das Kind dann da wäre, wär ich bereits auf der Uni und würde Bafög bekommen. Nehme ich jedenfalls an. Habe keine reichen Eltern (gescheiden, Vater Rente, Mutter bekommt ztw. noch ALG II-Ergänzungen zum Lohn, weil der Arbeitgeber so dolle zahlt). Wie ist das dann mitm Unterhalt des Kindes. Geht der Bafög-Satz höher, bekommt das Kind dann ALG II, bzw. steigt der Anspruch der Bedarfsgemeinschaft meiner Freundin? Muss ich meine Studiumspläne aufgeben und kann mir nen Job suchen? Fragen über Fragen und schon ein paar Existensängste plagen mich derzeit. Sicherlich ist das Kind nicht richtig geplant. Wunschkind schon. Von meiner Freundin jedenfalls, aber ich wollte doch ERST checken wie es aussieht mit der Zukunft und DANN an ein Kind denken. Aber wie so schön is, einmal nicht aufgepasst und schwupss is das Kind in den Brunnen gefallen. Kann man nun nicht mehr ändern. Aber ich bin ja hier nicht beim Psychologen oder so, also einfach nur auf die Fragen achten Der Rest is einfach mal von der Seele reden.THX und Gruß bronxx2000 |
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#2
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| Für das Kind besteht grundsätzlich ab Geburt ein Anspruch auf ALG II. Das BAföG dient lediglich deinem Lebensunterhalt und hat mit dem Unterhalt für das Kind nichts zu tun. Allerdings hast du Anspruch auf den im BAföG enthaltenen Kinderbetreuungszuschlag (monatlich 113 €). Da du ab BAföG-Anspruchsbeginn auch aus der Bedarfsgemeinschaft herausfällst, musst du von dem BAföG oder ggf. Unterhalt deiner Eltern deinen Bedarf allein decken. Andi |
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#3
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| Hi, erstmal nen frohes Neues und Danke für die Antwort. "Zum Glück" hat meine Freundin nun doch noch ihre Regel bekommen. Also erstmal falscher Alarm. Aber nun weis ich jedenfalls für den Fall der Fälle bescheid. Gruß bronxx |
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#4
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| und einfach mal so lapidar dran erinnert. Verhütung ist Sache beider Beteiligten. Dann gibts auch keine unerwünschten Überraschungen. Ist halt so. Liebe Grüsse - der nachtvogel - |
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