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BAföG Antrag und Anspruch Forum für Studenten, Schüler, Auszubildende

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  #1  
Alt 10.09.2010, 11:45
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Registriert seit: 21.01.2009
Beiträge: 14
Standard Schüler/Azubi Bafög

Hallo zusammen,

hab folgendes problem:

Ich 24 wohne mit meiner Freundin 22 in einer eigenen Wohnung, wir sind beide Azubis. Meine Freundin in einer betrieblichen Ausbildung und ich in einer schulischen Ausbildung. Wir wohnen seit über 4 Jahren zusammen und ich wohne seit fast 7 Jahren nicht mehr bei meiner Mutter, sondern in einer eigenen Wohnung.

Meine Ausbildung:
Berufskolleg staatl. geprüfter Informationstechnischer Assistent und nebenher halt das Fachabi, es geht insgesamt 3 Jahre.

Eltern:
Meine Mutter arbeitslos/arbeitsunfähig aufgrund einer Krankheit seit 2 Jahren, bekommt also nur arbeitslosengeld 1 oder 2 oder irgendwas von der Krankenkasse, so genau weiß ich es nicht. Ist auf jedenfall nur ein Grundsatz, den man als Arbeitsloser bekommt mit teilweise Sonderzuwendungen, wegen der Krankheit.

Vater:
Kein kontakt seit 20 Jahren, aber beim Amt liegt wohl was vor, ich denke er ist arbeitslos oder Geringverdiener, weil nichts angerechnet wird.

Mein problem ist, dass das Bafög Amt mir nur 212 Euro zahlen will, dass ist der niedrigere Satz von zweien. Wenn ich bei meiner Mutter wohnen würde, würde ich mehr bekommen, also ich glaube Elternabhängig ist das ganze aber abhängig von ein paar Gegebenheiten. Das kommt halt drauf an, ob es rechtmäßig ist, dass ich nicht Zuhause wohne, wird daran festgemacht, wie weit ich von meinem Elternhaus fahren müsste, um die Ausbildung zu erreichen, was in meinem Fall über 2 Stunden wäre und daran, ob es eine nähere Stätte gibt, die diesen Bildungsgang anbietet.

So gegeben ist, dass ich über 2 Stunden fahren müsste (ich wohne 2 Stunden von Zuhause weg) um meine jetzige Ausbildungsstätte zu erreichen (Die in der gleichen Stadt ist). Es gibt in der Stadt von meiner Mutter allerdings ein Berufskolleg, das den gleichen Bildungsgang anbietet.

Aber es steht auch im Gesetz, dass aus sozialen Gründen mehr Geld geben kann.

Trifft das nicht auf mich zu?
  1. Ich wohne 7 Jahre nicht Zuhause
  2. Ich lebe in einer eheähnlichen Gemeinschaft seit über 4 Jahren
  3. Meine Mutter würde mich definitiv nicht bei sich aufnehmen, was ich selbstverständlich auch nicht will, aus den obigen Gründen und nachvollziehen kann, sie würde sogar gerichtlich gegen sowas vorgehen, aber wir haben einen sehr guten Draht zueinander
Ich war vorher 1 1/2 Jahre Abendschüler und habe auch Bafög bekommen. In der Zeit gab es für mich rund 530 Euro pro Monat und alle gegebenheiten genau wie jetzt. Jetzt bei der Ausbildung ist es allerdings anders, weil es eine andere Schulform ist, in der es halt 2 Faktoren gibt, die ich oben genannt habe (rechtmäßig oder nicht rechtmäßig). Demnach heißt es: Wohnst du Zuhause, bekommst du mehr, wohnst du unrechtmäßig nicht Zuhause, bekommst du weniger UND wohnst du rechtmäßig nicht Zuhause, bekommst du genausoviel, als wenn du Zuhause wohnen würdest. Die logik soll mal wer verstehen.

Ich finde, dass ich im Recht bin, also sollte ich doch mehr Geld bekommen.

Warum?
Weil man von mir nicht verlangen kann zu meiner Mutter zu ziehen und meine gewohnte soziale Umgebung aufzugeben, sprich meine Freundin.

Bitte sagt mir was dazu. Bin ich berechtigt mehr Geld zu bekommen, als die läppischen 212 Euro von denen man mit der Hand im Mund leben muss und so definitiv keine Ausbildung bzw. sogar zwei Ausbildungen überstehen kann? (kosten Fahrgeld, schulsachen etc.pp)
Desweiteren: Wie soll ich vorgehen? Ich habe das jetzt mündlich über das Telefon mitgeteilt bekommen, aber der Bescheid darüber kommt in den nächsten Tagen. Wie soll ich das anfechten? Anwalt oder kein Anwalt? Wie stehen meine Chancen mein recht geltend zu machen?

MFG
PB
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  #2  
Alt 12.09.2010, 09:06
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Zitat:
Zitat von PB23 Beitrag anzeigen
Meine Ausbildung:
Berufskolleg staatl. geprüfter Informationstechnischer Assistent und nebenher halt das Fachabi, es geht insgesamt 3 Jahre.


Ich finde, dass ich im Recht bin, also sollte ich doch mehr Geld bekommen.

Bitte sagt mir was dazu. Bin ich berechtigt mehr Geld zu bekommen, als die läppischen 212 Euro von denen man mit der Hand im Mund leben muss und so definitiv keine Ausbildung bzw. sogar zwei Ausbildungen überstehen kann? (kosten Fahrgeld, schulsachen etc.pp)

MFG
PB
Schau nochmal in das Gesetz, auf welches Du dich berufst.
Sind die bedarfssätze nicht vorrangig an die Art der Ausbildung (und Einrichtung) geknüpft und erst danach an die reale Situation (bei eltern bzw. eigene Wohnung).

Irgdenwie hast Du den erstenTeil ausgeblendet.
__________________
Recht haben und Recht bekommen....
Jeder hat das Recht auf seine Meinung, aber nur....
Ein Blick in das Gesetz hilft vielmals weiter, als das Bauchgefühl.
Dei Suche nach der Schuld/ Ursache beginnt meistens bei den...
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  #3  
Alt 13.09.2010, 08:10
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Ich weiß jetzt nicht genau was du meinst. Ich habe Gespräche mit meiner SB geführt und sie sagte mir, dass noch geprüft werden muss, ob ich 212 oder bis 519 Euro bekomme und das es davon abhängen sein wird, ob ich halt "rechtmäßig" nicht zuhause Wohne, oder ob es ok ist, weil es dort nicht die Ausbildung gibt, oder der Weg zu weit ist. Eigentlich sollte ich fast den höchstsatz von rund 500 euro bekommen, weil ich den vollen Wohnungszuschlag bekomme (war vorher auch so) und die Krankenkasse selber bezahlen muss.

Auf der Seite BAföG 2008: Das neue BAföG steht in einer Tabelle die höchstsätze für meine Schulart die in §12/§13 des Bafög Gesetzes stehen sollten:


Ausbildungsstätte

2. Berufsfachschul- und Fachschulklassen, die in einem zumindest zweijährigen Bildungsgang einen berufsqualifizierenden Abschluss vermitteln, wenn der Besuch keine abgeschlossene Berufsausbildung voraussetzt

von links nach rechts:
bei den Eltern wohnend - Inkl. KV-und PV-Zuschlag - Nicht bei den Eltern wohnend - Höchstsatz inkl. KV- + PV- sowie nachweis-abhängigem Wohnzuschlag


212 € - 276 € - 383 € - 519 €


§12 BAföG 2008: § 12 Bedarf für Schüler (ausschaggebend für mich)
§13 BAföG 2008: § 13 Bedarf für Studierende
§2 BAföG 2008: § 2 Ausbildungsstätten (vorraussetzungen für mehr meiner meinung nach erfüllt)
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  #4  
Alt 13.09.2010, 10:00
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Der Bafög-Bescheid über 212,00 EUR ist rechtmäßig. Du hast keinen Anspruch auf den erhöhten Bedarfssatz für nicht bei den Eltern wohnende Auszubildende, weil du von der Wohnung der Mutter aus ein vergleichbares Berufskolleg besuchen könntest. Entgegen deiner Meinung werden beim Bafög schwerwiegende soziale Gründe nicht anerkannt.
Du kannst aber bei der Arge einen Antrag auf ALG 2 stellen, wobei du dich auf § 7 Abs. 6 Nr. 2 SGB II berufen solltest:

(6) Absatz 5 findet keine Anwendung auf Auszubildende,
...
2. deren Bedarf sich nach § 12 Abs. 1 Nr. 1 des Bundesausbildungsförderungsgesetzes bemisst.
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  #5  
Alt 13.09.2010, 10:21
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Ergänzung: Mein vorheriges Posting gilt natürlich nur für den Fall, dass es bei den 212,00 EUR bleibt. Falls du den vollen Satz bekommst, der in deinem Fall 519,00 EUR insgesamt beträgt (383 + 72 + 64), dann kannst du bei der Arge keinen Antrag auf ALG 2 stellen.
Du hast ja geschrieben, dass die Prüfung, ob du 212 oder 510 EUR bekommst, noch nicht abgeschlossen ist. Es könnte ja sein, dass die Ausbildung am Berufskolleg in der Stadt der Mutter nicht der Ausbildung an deinem derzeitigen Berufskolleg entspricht.
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  #6  
Alt 13.09.2010, 14:03
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Die nataly also - ganz neu und wie üblich nicht viel Ahnung?
(Bei wieviel Foren bist du schon rausgeflogen?)
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  #7  
Alt 13.09.2010, 14:23
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In welchem Gesetz sind dann die schwerwiegenden sozialen Gründe niedergeschrieben? Warum sollte ich meine gewohnte Umgebung aufgeben? Ich wohne, wie gesagt, seit 7 Jahren nicht mehr bei meiner Mutter, ok ich seh ein, dass das nicht unbedingt greift, aber ich wohne desweiteren seit über 4 Jahren mit meiner Partnerin in einem eigenen Haushalt. Sollte ich doch einen Anwalt konsultieren? Ich muss sogar eine Erklärung abgeben wieso ich nicht mehr Zuhause lebe, was ist das für ein schwachsinn? Ich bin bald 25 Jahre alt!

Zitat:
Die Bundesregierung kann durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates bestimmen, dass über Satz 1 hinaus Ausbildungsförderung für den Besuch der in Absatz 1 Nr. 1 bezeichneten Ausbildungsstätten auch in Fällen geleistet wird, in denen die Verweisung des Auszubildenden auf die Wohnung der Eltern aus schwerwiegenden sozialen Gründen unzumutbar ist.
Ich find das reichlich unzumutbar.
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  #8  
Alt 13.09.2010, 16:15
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Dann beschwer dich bei deinem Bundestagsabgeordneten über das Gesetz. Die Behörde hat es umzusetzen, ob es dir gefällt oder nicht. Heirate doch, dann gibts das hohe Bafög.

Turtle
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  #9  
Alt 13.09.2010, 16:41
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Super Antwort! Dann lass es gleich bleiben...und sowas ist Junior Admin, wofür ist die Seite hier? Um sich Tipps und Infos abzuholen? Und dann bekommt man so idiotische Antworten, aber war hier ja immer schon so...Und ja das war jetzt mein Recht auf freie Meinungsäußerung.
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  #10  
Alt 13.09.2010, 18:49
Benutzerbild von Turtle1972
Junior Admin
 
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Wenn du nur deine Meinung äußern wolltest, hättest du das sagen sollen. Hier dachte bestimmt jeder, du wolltest die Gesetzeslage wissen und, nachdem sie dir offensichtlich nicht gefällt, ggf. wissen, wie man diese ändern kann.

Es bringt nämlich nix, nur rumzujammern. Wirst du im späteren Leben, wenn du erwachsen und vernünftig geworden bist, sicherlich noch lernen.

Turtle
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