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BAföG Antrag und Anspruch Forum für Studenten, Schüler, Auszubildende

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  #1  
Alt 31.01.2012, 22:49
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Standard Rückzahlung bei Fehlzeiten/nicht-bestehen?

Hallo,

ein Schüler besucht die Berufsoberschule in Bayern und hat über das Jahr viele Fehltage angesammelt (ärztlich entschuldigt) und auch sehr wenige unentschuldigte z. B. weil der Schüler Mittwochs nicht vormittags zum Arzt ist sondern erst Nachmittags hin wollte, da allerdings alle Praxen geschlossen sind und er somit kein Attest vorzeigen konnte. Die unentschuldigten Fehltage kann man in diesem Fall jedoch summiert an einer Hand abzählen. Von den Noten her sieht es auch eher schlecht aus (unter anderem öfters mal 0 Punkte). Man hört ja öfters davon, dass bei mehr als 5 unentschuldigten Fehltagen die Prüfungszulassung nicht gewährt wird und das Bafög am Ende des Jahres für diese Tage gestrichen wird. Auch kann ja wegen Schlechtleistung bzw. schlechten Noten die Teilnahme an der Prüfung untersagt werden. Wie wäre es denn nun bei entschuldigten Fehltagen? Kann einem Schüler da ab einer gewissen Anzahl auch die Zulassung zur Prüfung entzogen werden? Angenommen die Lehrer sagen nun die Noten wären so schlecht gewesen, weil der Schüler sich immer zu wenig auf den Schulstoff vorbereitet hat bzw. Hausaufgaben nicht erledigte und man werde eine Meldung an das Bafögamt geben, weil sie glauben der Schüler ist ja nur pro forma angemeldet um Bafög zu beziehen. Kann der Schüler da auch mit Behörden Ärger bekommen, dass sie z. B. für das komplette (gescheiterte) Schuljahr das ganze ausbezahlte Geld wieder zurückfordern oder dürfen die höchstens für ein Wiederholungsjahr das Bafög streichen?

Wäre für Antworten sehr dankbar!
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  #2  
Alt 01.02.2012, 05:36
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Ganz ehrlich, es ist ja wohl hinreichend bekannt, dass Mittwochnachmittag die Ärzte geschlossen haben. Wenn ich morgens krank bin und nicht zur Schule kann, warte ich nicht bis zum Nachmittag um zum Arzt zu gehen. Wie das mit dem Bafög aussieht kann ich dir nicht sagen. Aber irgendwie habe ich das Gefühl, dass du wirklich nur die Schule besucht hast um Bafög zu kassieren.
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  #3  
Alt 01.02.2012, 07:37
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Ich nehme zum einen erstmal an das du BAB meinst.

Zum anderen denke ich wird sicherlich kein Lehrer irgendeine Ausrede begünstigen das du das Geld nicht zurückzahlen musst und JA: du wirst es zurückzahlen müssen weil ich bezweifle, dass du ein zweites Jahr überhaupt angenommen wirst. Die Schule wird dich Kicken und das BAB wird nach so einer Aktion ganz bestimmt nicht noch einmal gewährt - zu Recht!
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  #4  
Alt 01.02.2012, 08:19
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Zitat:
Zitat von nadine_ Beitrag anzeigen
Ich nehme zum einen erstmal an das du BAB meinst.


Zitat:
ein Schüler besucht die Berufsoberschule in Bayern
Das bedeutet, dass er Bafög bezieht!
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  #5  
Alt 01.02.2012, 17:53
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Zitat:
Zum anderen denke ich wird sicherlich kein Lehrer irgendeine Ausrede begünstigen das du das Geld nicht zurückzahlen musst
Wieso Ausrede begünstigen? Die Ämter fragen ja denke ich mal nicht von sich aus nach und als Schüler müsste man eine Erklärung abgeben. Wenn dann wendet sich die Schule von sich aus an die Ämter und Behörden.

Zitat:
und JA: du wirst es zurückzahlen müssen weil ich bezweifle, dass du ein zweites Jahr überhaupt angenommen wirst.
Hängt die Rückzahlungsforderung also in solch einem Fall davon ab ob die Schule den Schüler für ein eventuelles Wiederholungsjahr erneut aufnehmen würde?

Wie ist es, wenn man sich sagen wir mal 2 Monate vor der Prüfung selbst abmeldet?


Wie verhält sich das Ganze, wenn sich der Schüler wegen eines Aufmerksamkeitsdefizits/Konzentrationsstörungen vor Beginn des Schuljahres in eine psychotherapeutische Behandlung begeben hat und diese während des Schuljahres regelmäßig besucht, sich von den Leistungen aber trotzdem nicht verbessern konnte?
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  #6  
Alt 01.02.2012, 21:29
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Hallo Rafael,

wohin soll dein Fragespielchen laufen?

Was willst du wirklich und worum geht es dir?

Gruß anabell
__________________
es gibt immer ein Morgen - und Heute ward Gestern...
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  #7  
Alt 01.02.2012, 21:53
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tja, es wäre halt recht interessant, wie die Rechtslage nun aussieht.
Ob ich mir nun Gedanken um meine finanzielle Zukunft machen müsste, nur weil ich es halt nicht so drauf habe wie andere. Auch gibt es ja immer jede Menge Vorschriften von denen man hört und von denen Behörden und Ämter gebrauch machen wenn sie das gerade einmal wollen.
Wäre schön wenn mir jemand die Rechtslage nach akutellen Kenntnissen (siehe mein vorheriger Post) erläutern könnte.

P.S.
Der Schüler hatte bereits die 12. Klasse zweimal gemacht um das Klassenziel/Fachabi zu bestehen und in der 13. sieht es halt nun wieder schlecht aus.
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  #8  
Alt 02.02.2012, 05:06
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Raffael, dann denke ich, dass der Schüler einfach nicht das Zeug fürs Abitur hat. Er sollte sich mit dem Fachabi zufrieden geben und sich einen Ausbildungsplatz oder einen Studienplatz (wobei ich zweifle, dass er überhaupt ein Studium schafft) suchen.
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  #9  
Alt 02.02.2012, 06:07
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Ich bin mir dennoch sicher dass das Amt dich nicht weiter fördern wird, zumal du derart oft gefehlt hast und auch unentschuldigt fehltest.
Sicher gibt es Ausnahmebedingungen die mit Krankheiten zusammen hängen. Aber selbst in dem Fall müsstest du bei andauernder Krankheit das Jahr anderweitig fördern bzw. wenn es eine psychische Sache ist deren Behandlung es nicht zulässt der Ausbildung nachzugehen.
Das Bafög gilt ja für die Zeit in der du aktiv die Ausbildung wahr nimmst. Wenn du Krank bist und daher ein Jahr verschenkst wird dir das nicht gefördert. An der Stelle greifen Versicherungen etc.

Wie gesagt, dir wird die Ausbildung und nicht die Krankheitszeit gefördert.
Selbst wenn dir noch ein Jahr gewährt wird musst du das Geld für dieses Jahr begleichen.
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  #10  
Alt 02.02.2012, 10:54
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@nadine, Du hast anscheinend die Möglichkeit, eine persönliche Nachricht (PN) zu erhalten, ausgeschaltet.
Dann also hier meine Bitte:
Wenn Du in Deinen Texten etwas großzügiger umgehen würdest mit dem Setzen notwendiger Satztrennzeichen,
dann kommt der Inhalt des Geschriebenen vielleicht schon beim ersten Mal Lesen rüber.
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