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BAföG Antrag und Anspruch Forum für Studenten, Schüler, Auszubildende

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  #1  
Alt 18.11.2011, 06:42
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Frage Praktikum ohne Vergütung - Finanzielle Hilfen?

Hallo erstmal, ich hoffe ich habe die richtige Froumspalte gewählt für meine Frage.

Es geht um folgendes:
Ich komme aus Österreich und lebe seit 2010 in Deutschland.
Im September diesen Jahres habe ich eine Lehre begonnen als MFA die ich jedoch in der Probezeit abgebrochen habe aus bestimmten Gründen (Beruf liegt mir überhaupt nicht, mangelnde Hygiene Zustände in der Praxis usw..)
jetzt hab ich mich dafür entschieden doch den Beruf auszuüben den ich immer machen wollte und zwar in der Kinderbetreuung, leider sind dieses Jahr die Schulplätze schon alle weg, ich habe aber von vielen Kindergärten händeringend das Angebot bekommen ich könnte bei Ihnen ein längeres Praktikum machen (über 6 Monate) damit ich die Zeit bis zur Schule 2012 überbrücken kann und mir das eventuell sogar dann in der Ausbildung angerechnet wird.. allerdings unentgeldlich...

Jetzt mein Problem: Gibts dafür Unterstützung vom Amt? Bzw werd ich da versichert und kann ich mit dem Versicherungsstatus dann in nem Praktikum arbeiten oder brauch ich da ne Zusatzversicherung? (Weil die Kindergärten versichern mich ja nicht so weit ich das verstanden habe)
Oder wäre es besser mir nebenbei noch ne Teilzeitstelle zu suchen? damit ich bisschen über 400 euro verdien und wenigstens versichert bin...
Und wenn ich über ne Teilzeitstelle versichert bin darf ich mit der Versicherung dann in nem Praktikum arbeiten? oder brauch ich da ne Zusatzversicherung?

Sorry für die komplizierten Fragen aber Deutschland ist echt wahnsinnig kompliziert mit den ganzen Versicherungen und Förderungen usw.. ich blick da nicht mehr durch oO
Und die Arbeitsagentur lässt sich Zeit.. hab da zwar nen Termin beantragt aber der ist erst in 2 Wochen und ich würd gern wissen obs besser wäre ich such mir neben dem Kindergartenpraktikum ne TZ Stelle oder ich bekomm hilfe und ne Versicherung vom Amt...

Vielleicht kann mir da jemand bisschen helfen
wäre sehr dankbar über jeden kleinen Tipp (:

LG
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  #2  
Alt 18.11.2011, 07:04
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Arbeitslosengengeld I (sofern Du da einen Anspruch hast, was hast Du vor der Lehre gemacht?) gibt es nur, wenn man dem Arbeitsmarkt zur Verfügung steht. Arbeitslosengeld II wird Dein Praktikum als Dein Privatvergnügen sehen und Dich so schnell es geht in eine Arbeit oder wenigstens in eine Maßnahme vermitteln.

Von daher bleibt Dir nur arbeiten auf mindestens 401 EUR-Basis neben dem Praktikum, wenn Du das unbedingt machen willst und nicht über jemanden familienversichert werden kannst. Oder Dich selbst freiwillig versichern und selbst zahlen.

BAFÖG oder BAB (also der Themenbereich dieses Unterforums) kommt nur während einer Ausbildung (schulisch oder betrieblich) in Betracht. Nicht bei privaten Praktika.
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  #3  
Alt 18.11.2011, 07:11
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Danke für die rasche Antwort
ich hätte nämlich das Angebot bzw gerade ne Bewerbung am laufen da würd ich Dienstag und Donnerstag den ganzen Tag arbeiten (auf Teilzeit sprich 14Stunden die Woche) wäre ja dann dort versichert, könnte ich also mit der Versicherung in nem Praktikum arbeiten? oO oder muss ich mich da irgendwie zusätzlich versichern? Weil der Kindergarten einen Bescheid von der Arbeitsagentur möchte dass ich für das Praktikum versichert bin... aber wenn ich TZ arbeite bin ich ja dann dort versichert.. gilt dass dann für mein Praktikum auch?

Ach.. hoffe verstehst was ich mein ;D
es ist sehr schwierig von Österreich = eine Versicherung immer die selbe
auf Deutschland = hunderttausend Möglichkeiten und Verwirrungen ^^
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  #4  
Alt 18.11.2011, 09:26
Benutzerbild von Musiker
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Zitat:
Zitat von Bueno Beitrag anzeigen
da würd ich Dienstag und Donnerstag den ganzen Tag arbeiten (auf Teilzeit sprich 14Stunden die Woche) wäre ja dann dort versichert, ^^
aber nur, wenn du über 400 € im Monat verdienst; sonst ist es ein Mini-Job, über den du nicht krankenversichert bist

Zitat:
Zitat von Bueno Beitrag anzeigen
Weil der Kindergarten einen Bescheid von der Arbeitsagentur möchte dass ich für das Praktikum versichert bin...
wenn es um die Unfallversicherung geht, dann muss dich dein Praktikumsbetrieb bei der Berufsgenossenschaft/Unfallkasse melden, nicht die AA
__________________
"Nehmt die Menschen wie sie sind. Andere gibt es nicht." (K. Adenauer)
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  #5  
Alt 18.11.2011, 12:19
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Zitat:
Zitat von Musiker Beitrag anzeigen
...wenn es um die Unfallversicherung geht, dann muss dich dein Praktikumsbetrieb bei der Berufsgenossenschaft/Unfallkasse melden...
Ist in dem Fall nicht eine private Unfallversicherung ausreichend?

anabell
__________________
es gibt immer ein Morgen - und Heute ward Gestern...
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  #6  
Alt 21.11.2011, 05:46
Benutzerbild von Musiker
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Registriert seit: 20.11.2008
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Zitat:
Zitat von anabell Beitrag anzeigen
Ist in dem Fall nicht eine private Unfallversicherung ausreichend?

anabell
Die Unfallversicherung für Beschäftigung ist eine gesetzliche Pflicht-Versicherung, die der Arbeitgeber zahlen muss.
__________________
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