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BAföG Antrag und Anspruch Forum für Studenten, Schüler, Auszubildende

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  #1  
Alt 26.08.2010, 20:03
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Standard Nur 212€ Bafög und ALG2?

Hallo an alle,


kurz zu meiner Person:
ich bin 23 Jahre, habe eine abgschlossene Berufsausbildung, wohne seit fast 2 Jahren mit meinem Freund zusammen (frischer Azubi).

Folgendes Problem:
ich habe seit dem 23.08.10 eine 2-jährige schulische Ausbildung auf einer Berufsfachschule angefangen. Habe in den Sommerferien auch schon so weit ich konnte den Antrag für Bafäg fertig gemacht und abgeschickt( meine Eltern sind definitiv nicht anrechenbar). So, heute hatte in den Bescheid von denen im Briefkasten und da stehen sage und schreibe 212€ drauf! Davon kann ich nicht mal die Hälfte der Miete zahlen! Deren Begründung für die 212€: Der höhrere Bedarf kann nicht anerkannt werden, weil die Schule von der Wohnung meiner Eltern in angemssener Zeit erreichbar wäre. Hallo?? Wo ist da bitte der Sinn der Gesetzeslage??
Bin da heute natürlich gleich hingegangen, aber leide ohne Erfolg. Ich solle doch bitte zum JobCenter gehen und ALG2 beantragen.

Hatte mich jetzt im Internet schon kundig gemacht, aber der eine sagt Bafög und ALG2 geht wohl nicht.

Ja jetzt hoffe ich, dass mir jemand von euch helfen kann. Was bekomme ich nun und mit welcher Geldsumme könnte man rechnen , wenn es jetzt wirklich bei dem ALG2 bleibt???

Bitte um schnelle Antworten

Vielen Dank
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  #2  
Alt 26.08.2010, 20:13
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Mit 212 Euro fällst du nicht unter den Leistungsausschlus nach § 7 Abs. 5 SGB II, d. h. du könntest ALG 2 bekommen.

Fragt sich nur, ob du wirklich was bekommst. Seit wann wohnst du nicht mehr bei den Eltern, wovon hast du bisher gelebt?

Turtle
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  #3  
Alt 26.08.2010, 20:49
Benutzerbild von jabog
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Du hast den Bedarf i.H.v. 212,00 € nach § 12 Abs. 1 Nr. 1 BAföG (BAföG 2008: § 12 Bedarf für Schüler).

Da dem Anschein nach § 2 Abs. 1a BAföG (BAföG 2008: § 2 Ausbildungsstätten) nicht erfüllt ist, kann nicht nach § 12 Abs. 2 Nr. 1 und Abs. 3
BAföG gefördert werden.

- nicht verheiratet
- nicht mit eigenem Kind
- Eltern nicht das Sorgerecht entzogen

Aber: Die BfS die Du besuchst ist eine staatl. oder private Schule?

Du kannst dich von den GEZ-Gebühren befreien lassen. Gebührenbefreiung

Kindergeld schon beantragt? Kindergeld - www.arbeitsagentur.de
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  #4  
Alt 29.08.2010, 12:28
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Also ich habe am 01.08.05 eine Ausbildung angefangen und diese nach 3 Jahren erfolgreich beendet. Wurde glücklicherweise anschließend gleich übernommen und habe ununterbrochen gearbeitet (bisher noch nie irgendwas vom Staat bekommen) bis zum 21.08.10. Danach (23.08.10)bin ich gleich in die 2-jährige schulische Ausbildung übergegangen (mit staatliche anerkannter Prüfung/Berufsfachschule). Wohne seit Februar 2009 mit meinem Freund zusammen (Azubi im 1.Lehrjahr, ca.740 Netto).
Habe natürlich sofort BAfäg und Kindergeld beantragt (bin 23 Jahre). Jedoch bekomme ich nur 212€ BAfög, da meine Berufsfachschule auch von der Wohnung meiner Eltern in angemessener Zeit erreichen könnte. Nun darf ich mich beim Jobcenter vorstellen und muss anscheinend noch Alg2 beantragen.

Meine Fragen:

1. Mit wieviel Alg2 kann man ca. rechnen?
2. Wird mein Freund bei einem Nettoeinkommen von 740€ mit angerechnet?


Oh je so viel stress wieder...
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  #5  
Alt 29.08.2010, 13:21
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Die Frage ist, ob du überhaupt mit ALG 2 rechnen kannst, da es eine nicht notwendige Zweitausbildung ist und du außerdem vorrangigen Anspruch auf ALG 1 hast, wenn du diese abbrichst. Selbst wenn du ALG 2 bekommst: Du wirst die Zweitausbildung jederzeit abbrechen müssen zugunsten einer Arbeit. Und du wirst das gesamte ALG 2 zurückzahlen müssen (Kostenersatz), weil du deine Hilfebedürftigkeit selbst verursacht hast durch deine Kündigung.

Turtle
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  #6  
Alt 29.08.2010, 14:14
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Ach du grüne neune... Aber ändert es was, wenn ich einen Aufhebungsvertrag bekommen habe, statt eine Kündigung meinerseits???
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  #7  
Alt 29.08.2010, 14:55
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Zitat:
Zitat von Princess_87 Beitrag anzeigen
Aber ändert es was, wenn ich einen Aufhebungsvertrag bekommen habe, statt eine Kündigung meinerseits???
Worin soll da der Unterschied sein, in beiden Fällen bist Du freiwillig mit dem Ende des Arbeitsverhältnisses einverstanden.
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  #8  
Alt 29.08.2010, 16:12
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Vom Logischen her gedacht: Wer bitte ist heutzutage so blöd und gibt seinen sicheren Job auf um nochmal eine Ausbildung, die offensichtlich nicht auf der ersten aufbaut (sonst gäbe es höheres Bafög) zu machen???? Wenn man mit dem ersten Job Arbeit gefunden hat, war das doch wohl völlig unnötig. Es wäre ja noch verständlich gewesen, dass man nach der Ausbildung an einer FHS o. ä. studiert. Aber nochmal eine stinknormale Ausbildung, zu der man keine vorherige abgeschlossene Erstausbildung braucht??? Für solche Selbstverwirklichungsträume (LUXUS) muss man auch das nötige Kleingeld haben.

Turtle
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  #9  
Alt 29.08.2010, 17:38
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Aber wenn man in seinem alten Job unzufrieden ist, man absolut keinen Spaß mehr daran hat??? Sooo komplett anders ist die neue Ausbildung ja nicht. Bin gelernte Zahnmedizinische Fachangestellte und mache wie gesagt jetzt eine 2-järhrige schulische Ausbildung zur Sekretärin im Gesundheitswesen.

Ist ja nur eine Verbesserung. Sehe in meinem alten Job einfach keine Zukunft. Man ist immer an eine Zahnarztpraxis gebunden während eine Sekretärin im Prinzip überall einsetzbar ist. War damals froh etwas bekommen zu haben.

Es gibt ja wohl kaum jemanden der seinen gelernten Beruf bis zum "Tod" ausübt.

Also sieht es mit Alg2 schlecht aus??? Kann mir doch keiner verbieten einen neuen Berufsweg einzuschlagen. Und das, dass staatlich gefördert werden muss hab ich mir ja nicht ausgesucht.

Habe viele in meiner Klasse die zuvor auch ne Ausbildung abgeschlossen haben, wohnen alleine und da gibt es nicht solche Probleme.

Im Prinzip: Ob BAfög oder Alg2 es kommt doch alles vom Staat. Bin ja nun auch kein Schmarotzer oder sowas. Bin auch nicht stolz drauf noch Alg2 zu beantragen, aber es gibt ja nun mal keine andere Möglichkeit?!
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  #10  
Alt 29.08.2010, 18:42
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Du könntest noch den Bildungskredit beantragen. Dieser muss natürlich zurückgezahlt werden.

Anbei der Link BAföG 2008: Bildungskredit
__________________
BAföG
http://www.bafoeg.bmbf.de
  • Die Angabe des Wohnorts oder des Bundeslands erleichtert die Beantwortung der Fragen.
  • Der Grund für die anderen Beträge im Bescheid zum BAföG Rechner: falsche Eingaben im BAföG Rechner http://www.bafoeg-rechner.de
  • Achtung: Vom BAföG wird kein Schulgeld übernommen!
  • Rechtlicher Hinweis: Ich mache hier keine Rechtsberatung sondern gebe nur allgemeine Auskünfte.
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