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| BAföG Antrag und Anspruch Forum für Studenten, Schüler, Auszubildende |
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#51
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| ach so, ja: Wichtig sind da Nettoeinkommen, Nettomiete, Nebenkosten, Beiträge zur Krankenversicherung, daraus errechnet sich (Hohn obsiegt) das Mindesteinkommen, um wohngeldberechtigt zu sein! Also, auf gut deutsch, wenn du arm bist wie ne Kirchenmaus steht die kein Wohngeld zu, sondern es bleibt nur der Gang zum Sozialamt. Hoffe ich hab dir ein bischen helfen können, aber was das mit dem Wohngeld angeht, kann ich dir leider keine konkreteren Daten sagen, da ich mich selbst nicht damit auskenn. das bischen hab selbst in net recherchiert (Stichwort Wohngeld), aber vielleicht klappst ja. Ach und übrigens: Wenn du Licht am Ende des Tunnels siehst, dann bete, dass es kein Zug ist! Entschuldige meinen "sarkasmus", aber ich hab die letzten Jahre so viel Scheiße durch, da ist schwarzer Humor noch das Beste. |
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#52
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| Zitat:
Beim BAföG gibt es nur nette Sachbearbeiter! Ok, es gibt auch Ausnahmen.
__________________ BAföG http://www.bafoeg.bmbf.de
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#53
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| Ich hab auch nie das Gegenteil behauptet, sondern nur Glück für Die zuständige Wohngeldstelle gewünscht. Ist mir schon klar das denen auch die Hände durch Gesetze und Vorschriften gebunden sind! |
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#54
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| Zitat:
Aaaalso... Nach sage und schreibe 3 Stunden 30 beim Amt habe ich jetzt erfahren, dass ich kein ALG2 bekommen (obwohl die Bafög Tante sagte ich solle es beantragen). Habe jetzt einen "Antrag auf einen Zuschuss zu den ungedeckten angemessenen Kosten für Unterkunft und Heizung für Auszubildende" bekommen. Wie das was genau gerechnet wird weiss ich nicht. Die werden meine Einkünfte von Bafög (212€) und Kindergeld (164€) und Miete (225€) irgendwie berechnen?! Hmm.. kann ja nicht "viel" sein... Aber es gibt doch eigentlich ein "Mindestbedarf" an Lebenshaltungkosten... Das dürften die ja dann eigentlich nicht unterschreiten?! Das einzigst gute an dem Antrag ist, dass unbegrenzt dazu verdienen darf (ohne das mir was angerechnet wird). Na ja bin mal gespannt was in dem Brief drin stehen wird (ca. 2 Wochen). Ach übrigens: Die Bearbeiter waren ALLE sehr nett , wegen dem Aufhebungsvertrag hat auch kein Mensch was gesagt und die waren alle ziemlich überfordert, weil so ein Fall vielleicht alle 2 Jahre 1 mal vorkommt.. Abwarten, Tee trinken |
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#55
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| Zitat:
Da kein ALG2 Zitat:
Zitat:
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#56
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| Na ja mal schauen was dabei rauskommt... Eine Mitschülerin aus meiner Klassse bekam auch nur 212€, ist dann zum Amt und die haben natürlich auch gesagt ALG2 ergänzend zum Bfög gibt es nicht. Tja sie dann zum Anwalt und auf einmal bekamm sie dann doch beides zusammen... Ist doch wohl ein Scherz...So viel Auftsand... |
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