Zurück   Forum zu Hartz IV, ALG 2, BAföG, Unterhalt, Arbeitsrecht > BAföG > BAföG Antrag und Anspruch

BAföG Antrag und Anspruch Forum für Studenten, Schüler, Auszubildende

Antwort
 
LinkBack Themen-Optionen Ansicht
  #51  
Alt 01.09.2010, 20:16
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 31.08.2010
Ort: NRW
Beiträge: 15
Cool BaFög Antrag und anspruch

Zitat:
Zitat von Princess_87 Beitrag anzeigen
Daaaanke Da lief mir gerade ein schmunzeln übers Gesicht
ach so, ja:
Wichtig sind da Nettoeinkommen, Nettomiete, Nebenkosten, Beiträge zur Krankenversicherung,
daraus errechnet sich (Hohn obsiegt) das Mindesteinkommen, um wohngeldberechtigt zu sein!
Also, auf gut deutsch, wenn du arm bist wie ne Kirchenmaus steht die kein Wohngeld zu, sondern es bleibt nur der Gang zum Sozialamt.
Hoffe ich hab dir ein bischen helfen können, aber was das mit dem Wohngeld angeht, kann ich dir leider keine konkreteren Daten sagen, da ich mich selbst nicht damit auskenn.
das bischen hab selbst in net recherchiert (Stichwort Wohngeld), aber vielleicht klappst ja.
Ach und übrigens:
Wenn du Licht am Ende des Tunnels siehst, dann bete, dass es kein Zug ist!
Entschuldige meinen "sarkasmus", aber ich hab die letzten Jahre so viel Scheiße durch, da ist schwarzer Humor noch das Beste.
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
  #52  
Alt 01.09.2010, 20:19
Benutzerbild von jabog
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 24.01.2010
Ort: Niedersachsen
Beiträge: 280
Standard

Zitat:
Zitat von teddybeinhart Beitrag anzeigen
Nicht böse sein, aber nimm es mal mit schwarzem Humor,
a) hast du nix zu verlieren, wenn du unverbindlich nachfragst
b) wem die Sch... bis zum Hals steht, der sollte nicht auch noch den Kopf hängen lassen.
Ich wünsch dir viel Glück wg. der Ausbildung und das du auf dem Amt an eine/n netten Sachbearbeiter/in gerätst.

Beim BAföG gibt es nur nette Sachbearbeiter!
Ok, es gibt auch Ausnahmen.
__________________
BAföG
http://www.bafoeg.bmbf.de
  • Die Angabe des Wohnorts oder des Bundeslands erleichtert die Beantwortung der Fragen.
  • Der Grund für die anderen Beträge im Bescheid zum BAföG Rechner: falsche Eingaben im BAföG Rechner http://www.bafoeg-rechner.de
  • Achtung: Vom BAföG wird kein Schulgeld übernommen!
  • Rechtlicher Hinweis: Ich mache hier keine Rechtsberatung sondern gebe nur allgemeine Auskünfte.
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
  #53  
Alt 01.09.2010, 20:23
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 31.08.2010
Ort: NRW
Beiträge: 15
Standard BaFög Antrag und anspruch

Ich hab auch nie das Gegenteil behauptet, sondern nur Glück für Die zuständige Wohngeldstelle gewünscht.
Ist mir schon klar das denen auch die Hände durch Gesetze und Vorschriften gebunden sind!
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
  #54  
Alt 02.09.2010, 18:18
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 26.08.2010
Beiträge: 28
Standard

Zitat:
Zitat von teddybeinhart Beitrag anzeigen
Ich hab auch nie das Gegenteil behauptet, sondern nur Glück für Die zuständige Wohngeldstelle gewünscht.
Ist mir schon klar das denen auch die Hände durch Gesetze und Vorschriften gebunden sind!

Aaaalso... Nach sage und schreibe 3 Stunden 30 beim Amt habe ich jetzt erfahren, dass ich kein ALG2 bekommen (obwohl die Bafög Tante sagte ich solle es beantragen). Habe jetzt einen "Antrag auf einen Zuschuss zu den ungedeckten angemessenen Kosten für Unterkunft und Heizung für Auszubildende" bekommen. Wie das was genau gerechnet wird weiss ich nicht. Die werden meine Einkünfte von Bafög (212€) und Kindergeld (164€) und Miete (225€) irgendwie berechnen?!
Hmm.. kann ja nicht "viel" sein...
Aber es gibt doch eigentlich ein "Mindestbedarf" an Lebenshaltungkosten... Das dürften die ja dann eigentlich nicht unterschreiten?!
Das einzigst gute an dem Antrag ist, dass unbegrenzt dazu verdienen darf (ohne das mir was angerechnet wird).

Na ja bin mal gespannt was in dem Brief drin stehen wird (ca. 2 Wochen).

Ach übrigens: Die Bearbeiter waren ALLE sehr nett , wegen dem Aufhebungsvertrag hat auch kein Mensch was gesagt und die waren alle ziemlich überfordert, weil so ein Fall vielleicht alle 2 Jahre 1 mal vorkommt..

Abwarten, Tee trinken
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
  #55  
Alt 03.09.2010, 09:53
dms dms ist offline
Gesperrt
 
Registriert seit: 18.04.2009
Beiträge: 1.998
Standard

Zitat:
Zitat von Princess_87 Beitrag anzeigen
Aaaalso... Nach sage und schreibe 3 Stunden 30 beim Amt habe ich jetzt erfahren, dass ich kein ALG2 bekommen (obwohl die Bafög Tante sagte ich solle es beantragen). Habe jetzt einen "Antrag auf einen Zuschuss zu den ungedeckten angemessenen Kosten für Unterkunft und Heizung für Auszubildende" bekommen.

Ach übrigens: Die Bearbeiter waren ALLE sehr nett , wegen dem Aufhebungsvertrag hat auch kein Mensch was gesagt und die waren alle ziemlich überfordert, weil so ein Fall vielleicht alle 2 Jahre 1 mal vorkommt..

Abwarten, Tee trinken
Wenn Du alles nochmal richtig durchliest, wirst Du feststellen, dass der Aufhebungsvertrag auch nur eine Rolle bei ALG2 spielt.


Zitat:
Zitat von Princess_87 Beitrag anzeigen
...beim Amt habe ich jetzt erfahren, dass ich kein ALG2 bekomme..

Da kein ALG2

Zitat:
Zitat von Princess_87 Beitrag anzeigen
Ach übrigens: ...wegen dem Aufhebungsvertrag hat auch kein Mensch was gesagt

Zitat:
Zitat von Princess_87 Beitrag anzeigen
Habe jetzt einen "Antrag auf einen Zuschuss zu den ungedeckten angemessenen Kosten für Unterkunft und Heizung für Auszubildende" bekommen.
Sei also nicht enttäuscht, wenn Deine Prognose wahr wird:

Zitat:
Zitat von Princess_87 Beitrag anzeigen
... Hmm.. kann ja nicht "viel" sein...
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
  #56  
Alt 03.09.2010, 20:06
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 26.08.2010
Beiträge: 28
Standard

Na ja mal schauen was dabei rauskommt... Eine Mitschülerin aus meiner Klassse bekam auch nur 212€, ist dann zum Amt und die haben natürlich auch gesagt ALG2 ergänzend zum Bfög gibt es nicht. Tja sie dann zum Anwalt und auf einmal bekamm sie dann doch beides zusammen... Ist doch wohl ein Scherz...So viel Auftsand...
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Antwort

Lesezeichen

Themen-Optionen
Ansicht

Forumregeln
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge zu bearbeiten.

BB-Code ist an.
Smileys sind an.
[IMG] Code ist an.
HTML-Code ist aus.
Trackbacks are aus
Pingbacks are aus
Refbacks are an


Ähnliche Themen
Thema Autor Forum Antworten Letzter Beitrag
Bedarfsgemeinschaft mit BAföG und Alg2 xinfar BAföG: Anrechnung von Einkommen und Vermögen 26 03.03.2011 19:13
Alleinerziehend / Alleinstehend kein ALG2 mit Begründung, dass ich auch kein Bafög erhalte. Richtig? Alternativen? black.fish Hartz IV 4: U 25 22 27.05.2010 20:17
alg2 + bafög.. jenny20 Hartz IV 4: U 25 1 06.11.2009 10:33
Partner (Ehepartner, Lebenspartner, eheähnliche Gemeinschaft) Bafög und ALG2 Mcfl BAföG Antrag und Anspruch 8 01.08.2009 21:08
Partner (Ehepartner, Lebenspartner, eheähnliche Gemeinschaft) ALG2 und Bafög des Ehepartners Karsten77 Hartz IV / ALG II: Bedarfsgemeinschaft - Haushaltsgemeinschaft 5 16.02.2009 13:35


Alle Zeitangaben in WEZ +1. Es ist jetzt 15:42 Uhr.


Verein für soziales Leben e. V.
sozialhilfe24

Search Engine Friendly URLs by vBSEO 3.2.0