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BAföG Antrag und Anspruch Forum für Studenten, Schüler, Auszubildende

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  #31  
Alt 31.08.2010, 18:25
Benutzerbild von jabog
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Zitat:
Zitat von Princess_87 Beitrag anzeigen
Also eine Kopie von meinem Stundenplan werde ich morgen machen, die Hin- und Rückfahrten sind auch ausgedruckt
(Bin jetzt immer von "Tür" nach "Tür" ausgegangen).

So hier mein selbstgeschriebenes ( habe natürlich noch in kleines Anschreiben/ Wiederruf des BAföG-Bescheides beigelegt)

Beispiel: Di. 31.08.10
Von: 13187 Bln. Pankow, STRAßE X/Wohnung meiner Eltern
Nach: 13349 Bln. Mitte, Schwyzer Str. 8

Hinweg/Abfahrt/Ankunft:
07:08 STRAßE X/Wohnung Eltern, Fußweg zur S-Bahn (Länge ca. 150m)
07:13 S Pankow Heinersdorf nach S Bornholmer Str.
07:18
Fußweg (Länge ca. 150m) zur Tramhaltestelle

07:26 S Bornholmer Str. nach Osram Höfe
07:35 Fußweg zur Ausbildungsstätte (Länge ca. 550m)
07:48 Ankunft Schwyzer Str.8/Ausbildungsstätte. = 40 min. + 12min. = 52 min. - 7 min. + 15 min. - 8 min. + 15 min. - 13 min. + 15 min. = 69 min.

Rückweg/Abfahrt/Ankunft:
13:29 Schwyzer Str.8, Fußweg zur Tramhaltestelle (Länge ca.550m)
13:42 Osram Höfe nach S Bornholmer Str.
13:56 Fußweg (Länge ca. 150m) von der Tramhaltestelle zur S-Bahn
14:00 S Bornholmer Str. nach S Pankow Heinersdorf
14:05 Fußweg (Länge ca. 150m) zu der Wohnung meiner Eltern
14:10 Ankunft STRAßE X/Wohnung meiner Eltern = 41 min. - 13 min. + 15 min. - 4 min. + 15 min. - 5 min. + 15 min. = 64 min.

Geht das so?? Oder voll daneben???
Wollte gerne noch 2-3 kleine Schlusssätze schreiben, aber war mir jetzt nicht sicher bei der Berechnung sicher ( also was ich an Wegzeit in den 3 Tagen zurücklege)...

Meinst du das klappt so???? Und ich habe die Frau vom Amt noch gefargt gehabt wie diese Berechnung zustande kommt. Da kam ja nur die Antwort: Wenn Sie jeden Tag nicht länger wie 60 min. vom Elternhaus bis zur Schule brauchen, dann gibt es nur diese 212€.
Aufgrund der dargestellten Zeiten möchte ich Dir keine große Hoffnung auf den erhöhten Bedarf machen. Erstelle für drei Schultage so eine Aufstellung und lege diese zsammen mit den Fahrplänen und dem Stundenplan beim BAföG Amt mit der Bitte um Überprüfung des Bescheids (schriftlich) nach § 44 SGB X vor.

VwVBAföG 2.1a.3 zu § 2 Abs. 1a BaföG
2.1 a.3 Für die Frage, ob der Auszubildende eine Ausbildungsstätte von der Wohnung der Eltern aus in angemessener Zeit erreichen kann, ist die durchschnittliche tägliche Wegzeit, nicht die Wegstrecke maßgebend. Eine Ausbildungsstätte ist nicht erreichbar, wenn der Auszubildende bei Benutzung der günstigsten Verkehrsverbindungen mindestens an drei Wochentagen für Hin- und Rückweg eine Wegzeit von mehr als zwei Stunden benötigt. Zu der Wegzeit gehören auch die notwendigen Wartezeiten vor und nach dem Unterricht. Die Wegzeit zwischen der Haltestelle des Verkehrsmittels und der Ausbildungsstätte bzw. zurück gilt als Wartezeit. Nach Addition von Hin- und Rückweg ist jeder angefangene Kilometer Fußweg mit 15 Minuten zu berechnen. Maßgebend sind die regelmäßigen Verkehrsverhältnisse im Bewilligungszeitraum.

Die endgültige Berechnung kann u. darf nur das für dich zuständige BAföG Amt machen!

Anmerk.:
Den BAföG Bescheid kannst Du nicht wiederufen. Das kann nur die Behörde (unter bestimmten Voraussetzungen nach §§ 46 u. 47 SGB X). Kleiner Ausflug ins Verwaltungsrecht

Du kannst einen Widerspruch oder die Klage gegen den Bescheid erheben (siehe Rechtsstreßbelehrung auf der Rückseite oben rechts des Bescheids). Bitte beachte die Fristen!
__________________
BAföG
http://www.bafoeg.bmbf.de
  • Die Angabe des Wohnorts oder des Bundeslands erleichtert die Beantwortung der Fragen.
  • Der Grund für die anderen Beträge im Bescheid zum BAföG Rechner: falsche Eingaben im BAföG Rechner http://www.bafoeg-rechner.de
  • Achtung: Vom BAföG wird kein Schulgeld übernommen!
  • Rechtlicher Hinweis: Ich mache hier keine Rechtsberatung sondern gebe nur allgemeine Auskünfte.
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  #32  
Alt 31.08.2010, 19:55
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Ohhh... Auch wenn es keine großen Hoffnungen gibt danke ich dir trotzdem für deine Mühen

Hab genau das für 3 Tage fertig gemacht und heute schon agbeschickt...
Ja jetzt hilft nur noch hoffen und beten

Ich melde mich sobald ich irgendwas neues in Erfahrung bringen kann

Danke nochmal

Lg

Princess_87
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  #33  
Alt 31.08.2010, 20:00
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Zitat:
Zitat von alida Beitrag anzeigen
Ach, und weil diese Ausbildung jetzt endlich förderungswürdig ist, konntest du sie auch endlich machen.
Diese Ausbildung gibt es nämlich schon ewig und drei Tage.

Wetten, dass du danach auch keine Arbeit findest, wie meist bei schulischen Ausbildungen!

Je erkundige dich mal!!! Fast jeder Schüler bekommt nach der Ausbildung eine Arbeit!!! Kannst ja mal im Internet gucken wie viel gesucht wird!!!
Und diese Ausbildung gibt es noch nicht lange!!! In Berlin gibt es auch nur diese eine Schule!!!

Und habe nicht darauf gewartet bis sie förderungswürdig ist!!! Hätte kein Problem noch in einem Betrieb zu arbeiten. Aber es ist nun mal rein schulisch... Gehe doch nebenbei noch in meiner alten Praxis aushelfen... Also es ist nicht so, dass ich immer schön um 13.20 schluß habe und danach die Beine hochlege!!!
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  #34  
Alt 31.08.2010, 20:07
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Zitat:
Zitat von tomati Beitrag anzeigen
Meine Tochter war genau in dieser Situation, wie du sie gerade beschreibst. Doch im Gegensatz zu dir hat sie sich erst mal einen geringfügige Beschäftigung gesucht, der außerhalb ihrer Schulzeiten liegt, bevor sie ihre Arbeit gekündigt hat. Sie wusste im Vorfeld, dass sie auch nur 212,00 EUR BaFög erhält. Und sie hat ihre Schule und ihre Arbeit gut unter einen Hut bekommen.

Du kündigst deine Arbeit und meldest dich bei der Schule an, ohne vorher zu wissen, wie du dies finanzieren kannst. Und dann kommt der Bafög-Bescheid und holt dich auf den Boden der Tatsachen zurück.

Und im Nachgang versuchst du, den Staat mit seinen besch..... Gesetzen dafür verantwortlich zu machen, dass es nicht funktioniert. Und zudem versuchst du noch bei deiner erneuten Berechnung etwas darzustellen, was nicht den Tatsachen entspricht, nur um mehr Geld zu bekommen.

Zu deinem zitierten Beitrag kann ich nur anmerken, daß du eine Ausschau in die Zukunft stellst, die mit Sicherheit sehr lobenswert ist.

Aber aus meiner persönlichen Sicht, so wie du dich hier darstellst, liegt für mich der Gedanke nahe, dass in absehbarer Zeit, nämlich wenn du dich wieder selbst verwirklichen willst (nämlich Kinder zu haben) wieder nach dem Staat mit seinen beschi....... Gesetzen rufen wirst.

Zu dem Thema nebenbei arbeiten: Bin mit meinem alten Chef so verlieben, dass ich nach der Schule aushelfe. Also ist es nicht so, dass ich um 13:20 meine Beine hochlege und faul bin!!! Dass das mit dem BAfög nicht geklappt hat ist nun Schicksal. Die Formulierungen sind ja nun auch nicht ganz eindeutig.
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  #35  
Alt 31.08.2010, 20:09
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Zitat:
Zitat von tomati Beitrag anzeigen
Meine Tochter war genau in dieser Situation, wie du sie gerade beschreibst. Doch im Gegensatz zu dir hat sie sich erst mal einen geringfügige Beschäftigung gesucht, der außerhalb ihrer Schulzeiten liegt, bevor sie ihre Arbeit gekündigt hat. Sie wusste im Vorfeld, dass sie auch nur 212,00 EUR BaFög erhält. Und sie hat ihre Schule und ihre Arbeit gut unter einen Hut bekommen.

Du kündigst deine Arbeit und meldest dich bei der Schule an, ohne vorher zu wissen, wie du dies finanzieren kannst. Und dann kommt der Bafög-Bescheid und holt dich auf den Boden der Tatsachen zurück.

Und im Nachgang versuchst du, den Staat mit seinen besch..... Gesetzen dafür verantwortlich zu machen, dass es nicht funktioniert. Und zudem versuchst du noch bei deiner erneuten Berechnung etwas darzustellen, was nicht den Tatsachen entspricht, nur um mehr Geld zu bekommen.

Zu deinem zitierten Beitrag kann ich nur anmerken, daß du eine Ausschau in die Zukunft stellst, die mit Sicherheit sehr lobenswert ist.

Aber aus meiner persönlichen Sicht, so wie du dich hier darstellst, liegt für mich der Gedanke nahe, dass in absehbarer Zeit, nämlich wenn du dich wieder selbst verwirklichen willst (nämlich Kinder zu haben) wieder nach dem Staat mit seinen beschi....... Gesetzen rufen wirst.

Zu dem Thema nebenbei arbeiten: Bin mit meinem alten Chef so verlieben, dass ich nach der Schule aushelfe. Also ist es nicht so, dass ich um 13:20 meine Beine hochlege und faul bin!!! Dass das mit dem BAfög nicht geklappt hat ist nun Schicksal. Die Formulierungen sind ja nun auch nicht ganz eindeutig.

Ich möchte ja nicht viel haben. Aber nach der Schule jeden Tag nochmal 8 Stunden arbeiten ist einfach nicht drin. Denke das leuchtet auch ein!
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  #36  
Alt 31.08.2010, 20:19
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Lt. Jobbörse der arbeitsagentur.de bundesweit 160 offene Stellen als Sekretärin Gesundheitswesen. Offene Stellen als zahnmedizinische Fachangestellte: über 200 (mehr als 200 Stellen zeigt die Jobbörse auf einmal nicht an!).

Soviel zu:

Zitat:
Kannst ja mal im Internet gucken wie viel gesucht wird!!!
Turtle
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  #37  
Alt 31.08.2010, 20:35
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Oh, und in ganz Berlin und Umgebung stolze 11 freie Stellen. Na hoffentlich sind nicht viel mehr Azubis an der Schule, die das lernen. Wenn die alle einen Job wollen wird es eng.

Turtle
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  #38  
Alt 31.08.2010, 21:32
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Mach dir mal keine Sorge... Es wird schon was geben... Das ist ein Gebiet, das nie austerben wird. Weiss ja nicht wo du guckst, aber habe wesentlich mehr Stellenangbote... Und wie gesagt es gibt nur diese eine Schule in ganz Berlin und auch nur eine Klasse (gerade mal 25 Leute). Also da wird sich schon was finden. Schon im 2. Lehrjahr muss man ein 6-wöchiges Praktikum absolvieren und wenn man sich nicht ganz doof anstellt bekommt dort schon einen festen Arbeitsvertrag.

Ist ja auch schön und gut, dass es für ZFA's knapp 200 Stellen gibt, aber bringt mir nichts, wenn ich mit spätestens 35 meinen jetzigen Job nicht mehr ausüben kann (gesundheitlich). Tja dann stehe ich da OHNE 2. Standbein... Dann von Hartz leben??? Nein, danke
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  #39  
Alt 31.08.2010, 21:43
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Ähm, ich gucke in der Jobbörse unter Startseite - www.arbeitsagentur.de. Ich glaube kaum, dass es deutschlandweit eine größere gibt. Kannst du mir, die ich 4 Jahre als Vermittlerin in einer ARGE gearbeitet habe, jedenfalls nicht erzählen.
Es ist nachweislich, dass in deinem ursprünglichen Beruf wesentlich mehr Stellenangebote vorliegen, nämlich 11 zu 117!!!

Im Übrigen sind die zahnmedizinischen Angestellten meines Zahnarztes und des Arztes, zu dem ich im Urlaubsfall gehe, allesamt in einem Alter, das die 35 bei weitem überschritten hat. Schön, dass du so begabt bist, dass du heute schon weißt, dass du mit 35 nicht mehr einem Zahnarzt assistieren kannst. Hören die Zahnärzte wegen Gesundheitsproblemen auch mit 35 auf? Oder haben die eine bessere Gesundheit?

Turtle
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  #40  
Alt 31.08.2010, 21:49
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Mit sicherheit hören die nicht auf!!!! Wenn man komplette 3 Jahre die komplette Haltung falsch hattte ( man wusste es zu diesem Zeitpunkt nicht besser), dann kann man schon davon ausgehen, dass Rücken-Nackenprobleme vorhanden sind. Möchte doch einfach nur vorbeugen! Ist ja schon fast traurig was man sich hier anhören muss!!! Sicherlich ist es nicht toll, dass der Staat es erstmal finazieren muss, aber es geht ja nun mal NICHT anders. Lieber so als mit ende 30 , dann dem Staat auf der Tasche liegen.
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