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| BAföG Antrag und Anspruch Forum für Studenten, Schüler, Auszubildende |
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#1
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| Hallo! Habe im Oktober 2009 eine Nebenkosten-Nachzahlung von 120 Euro für 2008 leisten müssen, für ein Zimmer in einer 4er WG, die ich von März 2008 bis Januar 2009 bewohnt habe, danach (ab Feb. 2009) habe ich in einer anderen Wohnung gewohnt, wo der maximale BAföG Mietkostenzuschlag durch die Miete überschritten wurde. (Anm.: Die Nebenkostenabrechnung des Vermieters ist vom 9.9.2009, allerdings habe ich erst (mündlich) im Oktober 2009 von den Kosten erfahren, da nicht ich den Brief, sondern meine alte WG diesen bekommen hat.) In diesem Zeitraum (2008) war der maximale Mietkostenzuschlag nicht voll ausgeschöpft, nach meinen Berechnungen würde ich daher 62 Euro zurück bekommen, wenn das Amt für Ausbilderungsförderung meine Nebenkosten-Nachzahlung anerkennen würde. Habe daher im Januar 2010 eine Erstattung für diese Nachzahlung beim Amt für Ausbildungsförderung beantragt, welches allerdings meinen Antrag mit folgender Begründung abgelehnt hat: Dem Antrag wird nicht stattgegeben, die Entscheidung beruht auf § 13 Abs. 3 BAföG. Begründung: Nach § 13 Abs. 3 BAföG werden in die Bestimmung des monatlichen Bedarfs die aktuell anfallenden Kosten der Unterkunft einbezogen, wonach eine spätere Nachforderung für den abgelaufenen Zeitraum nicht mehr zu berücksichtigen ist. Zudem hätte ich den Änderungstatbestand laut dem Amt früher anzeigen müssen, da der Brief des Vermieters vom 9.9.2009 war und nach § 53 BAföG ich die Nebenkostennachzahlung daher bis spätetens 31.12.2009 hätte einreichen müssen. Förderungsrechtlich hätten laut dem Amt die Kosten der Unterkunft im September 2009 (Anm.: die Kosten sind mir ja tatsächlich erst im Oktober 2009 entstanden und beziehen sich ja eigentlich auf das Jahr 2008) keine Auswirkung, da mein maximaler Mietkostenzuschlag von 72 Euro bereits ausgeschöpft war. Nun meine Fragen dazu: 1. Ist die Begründung rechtens, daß ich den Antrag bis 31.12.2009 hätte abgeben müssen? Ich habe ja erst im Oktober 2009 von meiner WG von den Kosten erfahren (mündlich - habe also keinen Nachweis hierfür) und im Oktober die Nebenkostennachzahlung auf das WG-Konto überwiesen. 2. Ist der Sachverhalt tatsächlich so, daß ich für 2008 keine Erstattung vom Amt bekomme, da im aktuellen Bewilligungszeitram mein Mietkostenzuschlag bereits überschritten war bzw. in voller Höhe gewährt wird, obwohl meine damals veranschlagte Mietkosten ja letztendlich höher waren, als vorher veranschlagt (und die damals veranschlagten Kosten noch unter dem maximalen Mietkostenzuschlag lagen) - was ich aber auch nicht vorher wissen konnte, da die Nebenkostenabrechnung mir erst im Oktober 2009 bekannt gemacht wurde? Kurzum - lohnt es sich hier Widerspruch bzw. Klage einzulegen oder hätte diesen keinen Erfolg, da die Begründung des Amts eiwandfrei ist? |
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#2
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| Zitat:
Für das Jahr 2008 kannst du gar nichts mehr geltend machen, da für dich positive Änderungen nur für 3 Monate für die Vergangenheit berücksichtigt werden können. |
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| Stichworte |
| bafög, nachzahlung, nebenkosten, rückwirkend |
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