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BAföG Antrag und Anspruch Forum für Studenten, Schüler, Auszubildende

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  #1  
Alt 18.04.2010, 16:29
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Standard Nachzahlung für letzten 2,5 Jahre?

Es hat sich herausgestellt, dass ich eigentlich elternunabhängiges BaföG bekomme (dieser Sachverhalt steht auch nicht in den Broschüren des Amts). Bisher ist das Einkommen meiner Eltern aber angerechnet worden. Kann ich nun eine Nachzahlung verlangen? Bzw. hätte das Amt nicht sowieso den vollen Betrag auszahlen müssen, da ihnen der Sachverhalt aus meinen Unterlagen bekannt ist, dass ich zu elternunabh. BaföG berechtigt bin?
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  #2  
Alt 18.04.2010, 19:20
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Welche Ausbildung machst du und weshalb denkst du, du hättest Anspruch auf elterUNabhängige Förderung?

Unter welchen Bedingungen es die gibt, steht in jeder Broschüre und wird anhand deines Lebenslaufes automatisch bei Antragstellung überprüft.
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  #3  
Alt 18.04.2010, 22:49
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Ich studiere. Und dieser Fall steht eben NICHT in den Broschüren, habe auch ein Gerichtsurteil vom BGH zu meinem Fall gefunden, also steht es mir zu.

Ich will ja auch nicht wissen, ob es mir zusteht (das weiß ich ja), sondern ob ich das Recht habe, für die letzten Jahre eine Nachzahlung zu fordern.
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  #4  
Alt 19.04.2010, 00:32
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Wann könnt ihr eingebildeten Kleinkinder (aus meiner Sicht kraft meines Alters und Wissens ) endlich einmal begreifen, dass ich mir bei meinen Nachfragen etwas denke?!?

Bist du etwa alt genug, dass du bei Studienbeginn bereits 30 warst?
Hast du etwa nach einer mindestens 2jährigen berufsqualifizierenden Ausbildung noch weitere Jahre (mit Ausbildung 6 Jahre) bei entsprechendem Einkommen gearbeitet, dass du dich davon vollständig selbst unterhalten konntest?
Oder hast du ohne Ausbildung nach Erreichen der Volljährigkeit 5 Jahre Berufstätigkeit mit bedarfsdeckendem Einkommen vorzuweisen?
Das steht aber alles in den Broschüren und ist im Gesetz natürlich auch zu finden.

Du meinst aber sicherlich die erloschene Unterhaltspflicht deiner Eltern nach BGB und nicht die Bedingungen beim BAföG.
Wenn ich rechthabe, dann musst du einen Antrag auf Vorausleistung stellen und ab dem Datum der Antragstellung gibt es Geld, sofern das Amt sich deiner Auffassung anschließt.
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  #5  
Alt 19.04.2010, 10:42
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Ja, danke, das müsste der richtige Antrag sein. Finde es nur etwas ungerecht, dass ich das Geld erst ab jetzt kriege, obwohl dieser Fall in keiner Broschüre aufgeführt ist (zumindest in meinen), da es immer nur heißt, dass dies erst möglich ist, sofern man bereits 3 Jahre Berufserfahrung hat. Aber wie du sagtest, ist das gem. BGB ja auch anders möglich. Aber trotzdem DANKE.
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