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BAföG Antrag und Anspruch Forum für Studenten, Schüler, Auszubildende

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  #1  
Alt 23.01.2009, 09:39
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Unglücklich Muss ich als Mutter von meinem Hartz IV den Lebensunterhalt für meine Tochter selbst

hallo.....
kurze Erklärung:
meine Tochter 21 J. wohnt noch bei mir, war psyschich kramk. Ihr gehts jetzt gut und sie möchte eine Ausbildung anstreben.
Es ist eine private Kosmetikschule ( 1. Ausbildung ) die über Bafög finanziert werden soll. Ich habe Hartz IV, im Moment meine Tochter auch.
Bei Bafög fällt für meine Tochter Hartz IV 380 € weg.
Was kann sie noch beantragen?
DANN habe ICH 550 € Hartz IV, davon muss ICH Miete, NK und Essen bezahlen für uns zwei.
Die Schule kostet 220 € mtl. die Fahrkarte 65 €. Dann hat sie noch keine Anmeldegebührbezahlt. Ausserdem fallen noch Kurse an in den 2 Jahren die jeweils mit 100 € bzw bis 200 € mtl ins Gewicht fallen. Kindergeld bekommt sie weiter.
Leben muss meine Tochter ja auch: wenn wenigsten für sie Hartz IV bleiben würde....
Meine Bitte.... wer weiß darüber Bescheid?
Die Ämter sagen einem nicht alles !
Danke im Vorraus.......
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  #2  
Alt 23.01.2009, 09:47
Benutzerbild von Grubenpony
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Beiträge: 8.212
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Zitat:
Zitat von SOsanne Beitrag anzeigen
DANN habe ICH 550 € Hartz IV, davon muss ICH Miete, NK und Essen bezahlen für uns zwei.
Ich denke, sie bekommt Bafög?
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  #3  
Alt 23.01.2009, 10:08
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Beiträge: 979
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Das ist eine Berufsfachschule, daher gibt es 212 € BAföG. Somit gilt § 7 Abs. 6 SGB II, wonach unter Anrechnung von 80 % des BaföG noch weiterhin aufstockend ALG II gewährt wird. Liegen die Aufwendungen wie Fahrtkosten, Material für die Schule (jedoch kein Schulgeld!) nachweisbar über dem Freibetrag von 20 % können diese geltend gemacht werden.

Andi
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  #4  
Alt 23.01.2009, 11:20
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Beiträge: 6
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Im Moment bekommen wir beide Hartz IV. Ich 550 €, meine Tochter 330 €.
Ab März 09 will sie die Privatschule besuchen und die kostet 220 €. Dann hoffen wir auf Bafög mit der die Schule bezahlt werden soll. Was bleibt für sie zum Leben?
Hab ichs jetzt besser geschrieben?
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  #5  
Alt 23.01.2009, 11:24
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Beiträge: 6
Standard hallo Andi

Du meinst also, sie bekommt Bafög und den Rest der fehlt bekommt sie ALG II. Fehlt und dann immer noch was zum Lebensunterhalt, Miete usw.
die sind doch bekloppt. Verbauen so den jungen Leuten die Zukunft.
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  #6  
Alt 23.01.2009, 11:25
Benutzerbild von Turtle1972
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Da vom Bafög 169,60 Euro als Einkommen angerechnet wird: also 169,60 Euro weniger als jetzt, dann nochmal 8 Euro von dem Schulgeld (das was über den 212 Euro liegt, dann muss sie ja noch Fahrkosten und Schulmaterial kaufen (unbestimmte Höhe)....

Das sieht nicht gut aus.

Turtle
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  #7  
Alt 23.01.2009, 11:49
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Beiträge: 6
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wenn man bedenkt, dass wir
Miete 370 € warm,
Strom 80 €
sonst 150 € Bus 20 €...
Essen 200 €
--------------
insg 800 €
+
Schule 220 €
Fahrkarte 70 €
Schulgeb.100 € extra Kursgebühren
---------------
insges. 1190 €

Ausgaben im Monat haben.........

und dagen setzt die Einnahmen....
ich ALG II 550 €
Tochter Bafög 212 €
Aufstock ALGII 118 €
Kindergeld 160 €
---------------------
ges. 1040 €

nach euren Angaben wäre das richtig so???????
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  #8  
Alt 23.01.2009, 11:55
Benutzerbild von Grubenpony
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Beiträge: 8.212
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Zitat:
Zitat von SOsanne Beitrag anzeigen
nach euren Angaben wäre das richtig so???????
Im Normalfall müssen Auszubildende ja auch nicht € 390 mitbringen um eine Ausbildung zu machen sondern bekommen dieses bzw. sogar noch mehr Geld als Ausbildungsvergütung. Kostenpflichtige Privatschulen sind im ALGII-Bezug nunmal nicht vorgesehen.
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  #9  
Alt 23.01.2009, 12:18
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das stimmt. Gibts aber in diesem Falle nicht, und sie hat total Spass dran. Warum soll man einen jungen Menschen der schon spysch. krank ist in eine Lehre drücken wo ihr keinen Spass macht....
Wäre das sinnvoll?? !
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ausbildung, hartz iv, kinderbafög

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