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BAföG Antrag und Anspruch Forum für Studenten, Schüler, Auszubildende

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  #1  
Alt 22.01.2009, 09:02
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Standard Mindestsatz zum Leben??

Hallo!

Ich würde gern wissen, ob es, unabhängig von BaföG oder HzLU, generell einen gesetzlich festgeschriebenen Midestsatz zum Leben gibt, auf den alle ANspruch haben, die nicht erwerbsfähig sind. Ich betreue nämlich eine jungen Mann, der eine schulische AUsbildung macht und auch Schüler-Bafög bekommt und auch sein Kindergeld sowie einen sogenannten Zuschuss zu den ungedeckten Kosten für Unterkunft und Heizung von der Arge. Das alles reicht aber noch nicht ganz zum Leben im Vergleich zum dem HzLU-Satz von der Arge.
Was kann man in einem solchen Fall noch beantragen?
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  #2  
Alt 22.01.2009, 09:34
Benutzerbild von Mandy
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Beiträge: 6.577
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ErwerbsFÄHIG ist man, wenn man mehr als 3 Stunden/ Tag arbeiten kann. Nicht erwerbsfähig ist man demzufolge, wenn man dies nicht kann. Nicht zu verwechseln mit erwerbsTÄTIG.
Dies mal als Hinweis.

Bekommt der junge Mann Unterhalt?
__________________
Grüsse,

Mandy

Es ist nicht notwendig mir eine PN zu schreiben, weil Threads geschlossen und/ oder bearbeitet bzw. entfernt wurden oder man eine Verwarnung bekam. Wenn dies der Fall ist, dann hat das seinen Grund (FORENREGELN!!!!!)!
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  #3  
Alt 22.01.2009, 15:27
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Nein, keinen Unterhalt, da seine Eltern dazu finanziell nicht in der Lage sind.
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  #4  
Alt 22.01.2009, 17:10
Benutzerbild von Turtle1972
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Zitat:
Schüler-Bafög bekommt und auch sein Kindergeld sowie einen sogenannten Zuschuss zu den ungedeckten Kosten für Unterkunft und Heizung von der Arge. Das alles reicht aber noch nicht ganz zum Leben im Vergleich zum dem HzLU-Satz von der Arge.
Dann nenn doch mal Zahlen. Was bekommt er an Bafög (getrennt nach Leistungen zum Lebensunterhalt und nach Fahrkostenerstattung und sowas) und was hat er an Miete? Kindergeld ist klar: 164 Euro (oder hat er über 3 Geschwister?). Und was bekommt er an Mietzuschuss vom Amt?

Turtle
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  #5  
Alt 23.01.2009, 06:37
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ALso:

455,00 € BaföG
164,00 € Kindergeld (voraussichtlich)
32,00€ Zuschuss von der Arge

abzgl. Miete (340 €), Strom (25 €) und Telefon (29,99 €) blieben ihm dann also noch 256,00 € im Monat zum Leben. evtl. kommt noch Wohngeld dazu, ist aber noch in Bearbeitung.
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  #6  
Alt 23.01.2009, 06:49
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hallo,
der Zuschuss von der ARGE, ist das der Zuschuss zu den Kosten der Unterkunft nach § 22 Abs 7 SGB II ? Dann wirds wohl kein Wohngeld geben...

Gruß
Enibas
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  #7  
Alt 23.01.2009, 07:11
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Nein, auf Wohngeld besteht so oder so kein Anspruch.

Mich wundert allerdings, weshalb der Zuschuss gem. § 22 Abs. 7 SGB II nur so gering ausfällt. In seinem BAföG sind 129 € für die Miete enthalten. Selbst wenn das Kindergeld bei der Berechnung des Zuschusses angerechnet wird müsste er noch bei 77 € liegen. Schaue doch mal auf den Bescheid. Vielleicht ist die Miete ja auch nicht angemessen.

@ Turtle: Fahrtkostenerstattung gibt es beim BAföG grundsätzlich nicht, sondern nur beim BAB.

Andi
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  #8  
Alt 26.01.2009, 10:40
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Die 32 € von der Arge sind der sog. Zuschuss zu den ungedeckten Kosten für Unterkunft und Heizung.
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  #9  
Alt 26.01.2009, 12:26
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Wird die Miete von der ARGE als angemessen anerkannt?

Turtle
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  #10  
Alt 27.01.2009, 12:20
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Die Miete spielt in diesem Fall für die Arge gar keine Rolle, da ja kein ANspruch auf HLU (laut ArGe) besteht. Die Miete liegt aber im erlaubten Bereich der örtlichen Sätze und ist auch so angegeben worden.
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