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BAföG Antrag und Anspruch Forum für Studenten, Schüler, Auszubildende

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  #1  
Alt 09.01.2012, 18:29
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Frage Hartz 4 und Schülerbafög

Hallo allerseits!

Heute kommt gleich eine zweite Frage von mir... Trotz der Forensuche und Googlesuche bin ich noch nicht dahinter gestiegen was unseren "Fall" anbelangt.

Eine Freundin (38 Jahre, alleinerziehend, 3 Kinder von 8, 14 und 16 Jahren, wohnhaft in Sachsen) von mir lebt derzeit von Hartz 4 bzw. demnächst von einem kleinem Zusatzeinkommen ("Bürgerarbeit" - 900 EUR brutto). Zusätzlich zu Hartz 4 wird nur Kindergeld bezogen.

Die älteste Tochter (Hauptschulabschluss im Sommer 2012) möchte gerne einen sozialen Beruf erlernen. Leider kommen da die Hauptschüler oftmals nur in privaten Einrichtungen (IBB, DRK o.ä.) unter. Damit fällt ja dann auch Schulgeld i.H.v. 70-120 EUR/mtl. an. Weitere Unterstützungen (Bildungsgutscheine o.ä.) sind nicht zu erwarten. Die Tochter wohnt weiter zuhause.

1. Besteht hier Anspruch auf BaföG? Ich meine ja. Müssten die 216 EUR sein.

2. Fällt die Tochter dann komplett aus der Bedarfsgemeinschaft im Hartz 4 raus? Also inklusive des Mietanteils usw.? Bekäme sie dann von der ARGE nix mehr?

3. Falls es doch was in Sachen Hartz 4 gibt: Wie wird das alles angerechnet?

4. Was passiert mit dem Kindergeld?

5. Entstünden evtl. noch Ansprüche auf weitere/andere Unterstützungen (z.B. Bildungspaket)?

Für ein paar Anregungen, Hinweise oder Tipps wäre ich sehr dankbar!
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  #2  
Alt 09.01.2012, 18:34
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1. Ja, wenn es ein staatlich anerkannter Beruf und eine zugelassene (private) Berufsschule ist.

2. Wenn sie außer den 216 Euro Bafög und dem Kindergeld kein weiteres Einkommen hat: nein.

3. Kindergeld wie gehabt, Bafög bereinigt um derzeit m. E. n. 93 Euro.

4. Nix weiter.

5. Ja, die sind möglich, da sie keine Ausbildungsvergütung erhält.

Turtle
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  #3  
Alt 09.01.2012, 19:20
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Beiträge: 5
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Vielen Dank für die superschnelle Antwort!

Gibt es zu 5. noch Ideen bzw. Ansätze?

Spannend auch: Unsere ersten Nachfragen bei der ARGE zum Thema 2 ergaben, dass sie keinerlei(!) Hartz 4 bekommt wenn BaföG gezahlt wird... Wenn Du also Recht hast (was ich hoffe ), dann hätten wir eine klare Falschaussage erhalten.
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  #4  
Alt 09.01.2012, 19:36
Benutzerbild von Turtle1972
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Registriert seit: 20.11.2008
Beiträge: 18.985
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Bedarfe für Bildung und Teilhabe: SGB 2 - Einzelnorm


Leistungen an Azubis:

SGB 2 - Einzelnorm

siehe Abs. 5 und 6. Normalerweise sind Azubis vom ALG 2 Bezug ausgeschlossen. Hier jedoch nicht, da sie nur die 216 Euro Bafög bekommen wird, weil sie noch zuhause wohnt.

Sollte sie ausziehen, dann wäre die Aussage korrekt, dass sie wegen Bafög kein ALG 2 bekommen kann.

Turtle
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  #5  
Alt 09.01.2012, 19:48
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Registriert seit: 09.01.2012
Beiträge: 5
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Nochmals vielen Dank!

Wo ist der "Danke"-Button...? Hier wäre er wirklich angemessen! Klasse!
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