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BAföG Antrag und Anspruch Forum für Studenten, Schüler, Auszubildende

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  #1  
Alt 07.11.2010, 18:11
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Reden Einzug ins Elternhaus der freundin

Situation.

Ich habe nun vor in das Elternhaus meiner Freundin mit einzuziehen
Eigene Wohnung kann ich mir nicht leisten muss aber trotzdem zuhause raus (schwiriges Verhältnis mit meiner Mutter zudem ist sie nun auch frisch aus einer psychiatrischen Einrichtung raus, dennoch ist meinerseits ein zusammenleben mit ihr nicht mehr möglich,
Ihre Eltern verdiehnen recht gut, deswegen hat sie kein Anspruch auf Bafög auch wenn sie eine Schulische Ausbildung macht genauso wie ich.
Bei mir sieht/sah das anders aus, Alleinerziehende Mutter und Co, hab Anspruch auf Bafög

vergeht/verringert der Anspruch auf Bafög wenn ich zu ihr mit ins Elternhaus ziehe?
Ich wohne lediglich dort mit meiner Freundin und zahle sowas ähnliches wie Miete

danke im Voraus
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  #2  
Alt 07.11.2010, 19:39
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Ort: Niedersachsen
Beiträge: 280
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Nein, keine Verringerung des Anspruchs.

Wenn Du derzeit den Bedarf nach § 12 Abs. 1 BAföG (212,00 €, ab 01.10.10 216,00 €) hast, wird sich dieser nach § 12 Abs. 2 BAföG auf 465,00 € erhöhen.

Du musst aber den Umzug dem BAföG Amt mitteilen (Mitwirkungspflichten nach § 60 SGB I).
__________________
BAföG
http://www.bafoeg.bmbf.de
  • Die Angabe des Wohnorts oder des Bundeslands erleichtert die Beantwortung der Fragen.
  • Der Grund für die anderen Beträge im Bescheid zum BAföG Rechner: falsche Eingaben im BAföG Rechner http://www.bafoeg-rechner.de
  • Achtung: Vom BAföG wird kein Schulgeld übernommen!
  • Rechtlicher Hinweis: Ich mache hier keine Rechtsberatung sondern gebe nur allgemeine Auskünfte.
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anspruch, elternhaus, gelder

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