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BAföG Antrag und Anspruch Forum für Studenten, Schüler, Auszubildende

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  #1  
Alt 24.08.2010, 12:30
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Standard Duales Studium als 2. Ausbildung, Bafög, Bab?

Hallo zusammen,

ich bin recht verzweifelt und hoffe ich kann von euch klare Informationen erhalten.

Erst einmal zu meiner Person:

26 Jahre

1. Ausbildung KFZ Mechaniker, abgeschlossen
2. Ausbildung Reiseverkehrskaufmann, abgebrochen

Ich habe in den ersten beiden Ausbildungen keinerlei Fördergelder erhalten.

Nun möchte ich ein duales Studium, Bachelor Fitnesstrainer absolvieren. Steht mir nun Bafög zu, Bab oder Wohngeld? Bekomme ich überhaupt ein Förderung?

BAB gibt es ja meines Wissens nur in der 1. Ausbildung, der Vater meiner Freundin '(Arbeitet auf dem Sozialamt) meint das Bafög aber auch nicht in Frage kommt weil das duale Studium als Ausbildung gezählt wird.

Habe ich vielleicht wenigstens Anspruch auf Wohngeld? Ich weiss, hängt wohl davon ab ob das Studium als Ausbildng zählt ode nicht, oder?

Keiner fühlt sich zuständig, ich MUSS doch irgendetwas bekommen, oder nicht? Bin 26 jahre alt, hab meine eigene Wohnung und habe nicht vor wegen dem Studium zu meiner Mutter zu ziehen. Da ich aber im 1. Studienjahr nur 400 EUR verdienen werde, ist das mit der Wohnung nicht zu halten, sollte ich keine Förderung bekommen.

Ich freue mich über jede Antwort!
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  #2  
Alt 24.08.2010, 14:13
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Standard

BAföG ist nicht möglich

Duale Ausbildungen sind nicht förderungsfähig nach dem BAföG. Förderungsfähig sind nur schul. Ausbildungen.

§ 2 Abs. 5 BAföG
Ausbildungsförderung wird nur geleistet, wenn der Ausbildungsabschnitt mindestens ein Schul- oder Studienhalbjahr dauert und die Ausbildung die Arbeitskraft des Auszubildenden im Allgemeinen voll in Anspruch nimmt. Ausbildungsabschnitt im Sinne dieses Gesetzes ist die Zeit, die an Ausbildungsstätten einer Ausbildungsstättenart einschließlich der im Zusammenhang hiermit geforderten Praktika bis zu einem Abschluss oder Abbruch verbracht wird. Ein Masterstudiengang nach § 7 Abs. 1a gilt im Verhältnis zu dem Studiengang, auf den er aufbaut, in jedem Fall als eigener Ausbildungsabschnitt.

BAföGVwV zu § 2 Abs. 5
2.5.2 Die Arbeitskraft des Auszubildenden wird durch die Ausbildung voll in Anspruch genommen, wenn nach den Ausbildungsbestimmungen oder der allgemeinen Erfahrung die Ausbildung (Unterricht, Praktika, Vorbereitung) 40 Wochenstunden erfordert.
Dies ist nur anzunehmen, wenn die Unterrichtszeit mindestens 20 Wochenstunden beträgt; der Religionsunterricht ist mitzuzählen, auch wenn der Auszubildende im Einzelfall daran nicht teilnimmt. Zu welcher Tageszeit der Unterricht erteilt wird, ist unerheblich.

Empfehlung: Beim zuständigen BAföG Amt den Antrag auf Ausbildungsförderung stellen. Denn der Ablehnungsbescheid wird ggf. bei anderen Behörden benötigt. BAföG 2008: Antragstellung

Siehe auch Duales Bachelor-Studium im Fitness- und Gesundheitsbereich: Mit Schwung in die S...

Auszug aus der vorgenannten Seite

"Fitness und Gesundheit gelten als Märkte mit Zukunft und bieten engagierten und gut ausgebildeten Führungskräften ausgezeichnete Perspektiven. Die Studierenden qualifizieren sich durch die Verzahnung einer betrieblichen Ausbildung mit einem wissenschaftlich orientierten Studium. Zusätzlich profitieren sie bereits während des Studiums von einem festen Gehalt als Auszubildende."

Da dies deine 2. Ausbildung ist, ist m. E. auch kein BAB möglich.

Zitat:
Zitat von multi-vitamintablette Beitrag anzeigen

Erst einmal zu meiner Person:

26 Jahre

1. Ausbildung KFZ Mechaniker, abgeschlossen
2. Ausbildung Reiseverkehrskaufmann, abgebrochen

Ich habe in den ersten beiden Ausbildungen keinerlei Fördergelder erhalten.
Du hast schon einmal Gelder erhalten und zwar in Form von Kindergeld.

Warum arbeitest Du nicht in dem erlernten Beruf?
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  #3  
Alt 24.08.2010, 14:32
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Erst einmal vielen Dank für die schnelle Antwort!

Zählt denn die Praktika Zeit im Betrieb nicht zur Ausbildung? Die Mindestbelastung muss laut Hochschule 20std wöchentlich betragen, in der Regel 37,5. Ich versteh den Text nicht ganz, ist hier mit Ausbildung die die Reine Schulzeit gemeint?

Da ich direkt nach der 1. Ausbildung aufgehört habe, bin ich schon seit 5 Jahren aus dem Beruf raus. In der KFZ Branche ist die Entwicklung ständig so schnell, das die Chancen einer Einstellung ohne Berufserfahrung gleich 0 sind. Ausserdem möchte ich nicht in diesem Beruf arbeiten.

Besteht denn wenigstens Anspruch auf Wohngeld?
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  #4  
Alt 24.08.2010, 14:48
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Achso,was ich noch vergessen hatte:

Auf der Homepage der Hochschule steht aber dass man während des Studiums Anspruch auf Bafög hat.

Deutsche Hochschule für Prävention und Gesundheitsmanagement

Fördermöglichkeiten
Die Studiengänge der Deutschen Hochschule für Prävention und Gesundheitsmanagement können durch BAföG gefördert werden. Bis zum 25. Lebensjahr des Studierenden besteht ein Anspruch auf Kindergeld. Beide Ansprüche richten sich nach der Einkommenssituation.
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  #5  
Alt 24.08.2010, 15:07
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Du machst eine duale Ausbildung!!

Duale Ausbildung = Schule und betriebliche Ausbildung!!!

Dafür gibt es kein BAföG.

Ich habe uaf der Seite keine Hinweise auf BAföG gefunden. Stell bitte hier den genauen Link ein.

Hier findest Du Hinweise zur Ausbildung Deutsche Hochschule für Prävention und Gesundheitsmanagement

Diese Hochschule bietet auch das Fernstudium an. Dieses ist bei Erfüllung der Voraussetzungen förderungsfähig.

Empfehlung: Beim zuständigen BAföG Amt den Antrag auf Ausbildungsförderung stellen. Denn der Ablehnungsbescheid wird ggf. bei anderen Behörden benötigt. BAföG 2008: Antragstellung
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  #6  
Alt 24.08.2010, 15:30
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Deutsche Hochschule für Prävention und Gesundheitsmanagement

Das ist der genaue Link.

Das Studium an dieser Schule ist immer ein Fernstudium gekoppelt mit meiner Ausbildung, so auch in meinem Fall. Also doch Förderungsfähig? Entschuldige wenn ich ein wenig nerve, ist aber recht undurchsichtig das Ganze.
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  #7  
Alt 24.08.2010, 17:36
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Danke, ich habe es gefunden.
Du nervst nicht. Auskünfte kann man nur geben, wenn man alle Fakten bekannt gibt.

Nun sind wir bei § 3 BAföG BAföG 2008: § 3 Fernunterricht

Da ist besonders der Abs. 3 zu beachten

(3) Ausbildungsförderung wird nur geleistet, wenn
  1. der Auszubildende in den sechs Monaten vor Beginn des Bewilligungszeitraumes erfolgreich an dem Lehrgang teilgenommen hat und er die Vorbereitung auf den Ausbildungsabschluss in längstens 12 Monaten beenden kann,
  2. die Teilnahme an dem Lehrgang die Arbeitskraft des Auszubildenden voll in Anspruch nimmt und diese Zeit zumindest drei aufeinander folgende Kalendermonate dauert.
Das ist durch eine Bescheinigung des Fernlehrinstituts nachzuweisen.

Du erfüllst nicht die o. g. Voraussetzungen und damit kommt es nicht zu einer Förderung.

Die Bescheinigung (nach § 9 BAföG) ist Formblatt 2 BAföG 2008: Alle Formblätter mit allgemeinen Hinweisen
Der Antrag ist nach § 45 Abs. 3 BAföG in Saarbrücken zu stellen http://www.saarland.de/dokumente/the...erzeichnis.pdf
BAföG 2008: Studium (einschließlich Praktika) im Inland

Empfehlung: Unverzüglich beim zuständigen BAföG Amt den Antrag auf Ausbildungsförderung stellen. Denn der Ablehnungsbescheid wird ggf. zur Vorlage bei anderen Behörden benötigt. BAföG 2008: Antragstellung BAföG 2008: Antragstellung
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  #8  
Alt 24.08.2010, 19:59
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Vielen Dank schon einmal, das hat mir schon sehr weiter geholfen!

Besteht denn evtl ein Anspruch auf Wohngeld, oder greift da ich mich dann in der Ausbildung befinde?

Evlt. Hartz4?
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  #9  
Alt 03.09.2010, 23:28
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Natürlich sind die Dualen Hochschulen, früher Berufsakademie, förderungsfähig mit Studenten-BAföG.
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