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| BAföG Antrag und Anspruch Forum für Studenten, Schüler, Auszubildende |
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#1
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| Hallo Ihr lieben, Ich erläutere erstmal die Allgemeine Situation und im Anschluss meine konkreten Fragen. Ich habe Mai 2008 eine duale Betriebliche Ausbildung mit Erfolg abgeschlossen. Wurde gleich im Anschluss bei meiner Firma übernommen, leider nur befristet auf 1,5 Jahre. Ich wollte schon vor meiner Ausbildung einen anderen Beruf lernen. Jetzt möchte ich eine neue Ausbildung zur Grafik Designerin beginnen, diese ist Schulisch (Privatschule) und geht 3 volle Schuljahre. Die Fachhochschulreife bekomme ich gleich mit. (Die Schule ist BAfög Förderungsfähig) Die Kosten für diese Schule betragen 300 € Monatlich. Ich versuche aber noch auf eine Öffentliche Schule zu kommen die keine Monatlichen kosten hat, dies ist aber leider sehr schwer. Vor- und Während meiner Ausbildung hatte ich eine Eigene Wohnung. Seit knapp 2 Monaten wohne ich wieder bei meinen Eltern, nach über 5 Jahren. Im Haushalt sind meine Mutter die TZ Kraft ist und hat ca. 900€ Verdienst, kleiner Bruder 8 J.(Schüler), Stivdad Selbstständig und verdient fast nix. Mein Leiblicher Vater ist soweit ich weiß ALG II Bezieher (Habe keinen Kontakt). Zuhause ist es nicht aus zuhalten (Stivdad) deshalb würde ich wieder Ausziehen wollen. Mein Freund und ich überlegen zusammen zu ziehen, nur stellt sich die Frage: Habe ich generell Anspruch auf BAföG oder ähnliches?! Mein Freund ist Rettungsassistent, der Verdient also auch nicht gerade viel. Ein wenig von den ganzen Paragraphen versteh ich schon nur sind da solche fälle nicht genau beschrieben oder ich bin blind ![]() 1. Habe ich Anspruch auf BAföG (Habe ja schon eine Abgeschlossene Ausbildung)? 2. Habe ich Anspruch auf BAföG wenn ich mit meinem Freund wohne oder eher bei meinen Eltern? 3. Besteht Anspruch in einer Wohngemeinschaft? 4. Wenn ich keine Anspruch auf BAföG habe, dann auf Ähnliches?! 5. Würden mir irgend welche Staatlichen Hilfen zustehen? Ich danke euch jetzt schon für Eure Mühen |
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#2
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| Du hast Anspruch auf BAföG. Der monatliche Bedarfssatz liegt bei 212 €, wenn du bei den Eltern wohnst. Bei auswärtiger Unterbringung beträgt er max. 455 €, aber auch nur dann, wenn es keine vergleichbare Schule in der Nähe des Elternhauses gibt. Je nach Alter steht dir noch Kindergeld zu. Andi |
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#3
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| Danke für die schnelle Antwort. Ich werde im Mai 23. D.h Kindergeld käme dann dazu. Meine Eltern wohnen von den beiden Schule ca. 5 km weg. Aber wenn ich bei denen Wohnen bleibe bekomme ich einen an der Klatsch!?! Gibt es da nicht so eine Regelung falls man bereits seit längerer Zeit nicht zuhause wohnt, dieses Gewohnheitsrecht?! Bin ja erst seit zwei Monaten bei denen, da meine Finanziellen Mittel derzeit nicht ausreichen. |
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#4
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| Beim Bafög zählt nur die Entfernung vom elterlichen Wohnort, Ausnahmen gibt es nur, wenn man schon ein Kind hat oder verheiratet ist. Eine kleine Anmerkung von mir: Wenn deine Rechtschreibung tatsächlich so grausam ist, wie du sie hier demonstrierst, solltest du von deinem Vorhaben absehen. Bei Grafikdesign sollte man die Grundlagen der Deutschen Rechtschreibung wenigstens ansatzweise beherrschen, ansonsten verplemperst du nur deine Zeit und wirst die Ausbildung nicht oder nur mit schlechtem Abschluss schaffen. Dessenungeachtet, dass die Jobs in dem Bereich eh nicht rosig aussehen. Such dir besser einen Job in dem Bereich, den du gelernt hast. Turtle |
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#5
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| Naja Turtle, ich habe Industriekauffrau gelernt und das mit einem Abschluß von 1,8. Demnach kann meine Rechtschreibung nicht so schlecht sein. Natürlich achte ich während der Arbeit, wo ich mal ab und an etwas in einem Forum schreibe, gewiss nicht auf meine Rechtschreibung. Es ist ein Forum und da sehe ich es nicht sooooo dramatisch mal die Rechtschreibung außen vor zu lassen. Dazu kommt, dass ich drei Sprachig aufgewachsen bin.... Ich arbeite in meinem Beruf, aber ich sehe mich nicht auf Dauer im Büro als Sachbearbeiterin ..... |
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#6
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| Adjektive groß und Substantive klein schreiben sollte man auch in Eile und auch in einem Forum hinbekommen. Besonders, wenn man ihm Rahmen seiner Ausbildung sicherlich gelernt hat, blind zu schreiben. Aber wenn deine tatsächlichen Leistungen besser sind, ist es ja gut. Ansonsten bleibt es dabei: 212 Euro Bafög und Kindergeld. Wenn`s dir zum Leben reicht, kannst du gerne die Zweitausbildung machen. Turtle |
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#7
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| Im Normalfall ja ![]() Danke für die Informationen. Arterya |
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#8
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| Hey, also bei Ateryra ist es ja fast wie bei mir. Warum würde sie Bafög bekommen?und ich nicht? Fange ab September eine zweite Ausbildung an. Das Ausbildungsgehalt reicht vorn und hinten nicht. Was würde mir an sonstiger unterstützung zustehen? |
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#9
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| Grundsätzlich wird nur eine nach BAföG förderungsfähige Ausbildung gefördert. |
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#10
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| Nein, falsch. Mit Bafög kann u. U. auch eine zweite Ausbildung gefördert werden. Aber beim BAB gibt es im Normalfall nur die Förderung einer Ausbildung. Und da Nicki wohl eine betriebliche Ausbildung macht und keine schulische, ist sie nunmal dem Grunde nach BAB-förderfähig und nicht Bafög-förderfähig. Zitat:
Turtle |
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