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| BAföG Antrag und Anspruch Forum für Studenten, Schüler, Auszubildende |
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#1
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| Guten Abend an alle Weiss nicht ob ich überhaupt im richtigen Forum bin, aber weiss mir überhaupt nicht mehr zu helfen geschweige denn wo ich mir hilfe suchen kann! Kurz zu meiner Geschichte: Mit 18 in eine eigene Wohnung gezogen aufgrund der Hilfe des Jugendamtes. Habe dann Hartz 4 bekommen nachdem ich einen Antrag gestellt habe. Nach fast einen Jahr hat dann das Amt bemerkt dass ich garnicht Anspruchsberechtigt bin (Schüler am Berufskolleg!) obwohl ich dies alles korrekt angeben habe beim Antrag. Man teilte mir mit, dass ich BAföG beziehen muss (als Schüler am Berufskolleg). Bis der Antrag genehmigt war wurde mir vom Amt Vorschuss geleistet, damit ich nicht auf der Strasse lande... Nun wurde aber mein BAföG Antrag abgelehnt (ich konnte die Unterlagen meiner Eltern nicht einreichen mangels kooperation der Eltern) und ich muss dem Amt den Vorschuss zurückzahlen dda der bafög Antrag abgelehnt wurde (ca. 5Tausend Euros). Ausser Einspruch habe ich bisher nichts getan (was auch?) aber die Ämter können oder wollen mir scheinbar nicht helfen und schicken mich von Amt zu Amt weiter! Nun bin ich 19 und habe schon gewaltige Schulden... Wer weiss noch was ich machen kann? Vielleicht brauche ich einen Anwalt? Wo kann ich mir Rechtshilfe holen ohne grosse Kosten zu verursachen, derzeit befinde ich mich in Berufsausbildung bin total überfordert mit meiner Situation, den Schulden und habe neben der 100% Ausbildung keine Zeit für Ämter die eh nur während meinen Arbeitszeiten geöffnet sind. Liebe grüsse, verzweifelter schuelerbw |
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#2
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| Dein BAföG-Antrag wurde mangels Mitwirkung deiner Eltern abgelehnt? Dann solltest du schleunigst einen Antrag auf Vorausleistung stellen. Vorausleistungen - FAQ - BAföG - Studis Online Dann denke ich, dass dir nur das "kleine" Schüler-BAföG zusteht in Höhe von 212 €. Da gibt es weiterhin ALG II, siehe § 7 Absatz 6 SGB II. |
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#3
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| Danke für deine schnelle Hilfe alida! Ja sogesehen nur wegen den Eltern bzw der fehlenden Dokumente derer. Nun beziehe BAB weil ich eine Berufsausbildung mache. Somit ist mein Lebensunterhalt gesichert. Vorausleistung der BAföG habe ich bereits erhalten vom Amt. (Weil die mir Hartz4 gestrichen haben und gemerkt haben dass ich BAföG erhalten müsste.) Nun muss ich diese tausende von Euros wieder zurückerstatten weil der BAföG Antrag abgelehnt wurde?! Bringt mir ein Anwalt etwas? Das Amt stellt sich quer, gibt mir keine Auskunft die ich gebrauchen kann oder verweist mich ans nächste Amt. Niemand fühlt sich zuständig ausser wens darum geht Geld einzutreiben... |
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#4
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| Zitat:
![]() Frage an Alida Dein BAföG-Antrag wurde mangels Mitwirkung deiner Eltern abgelehnt? Dann solltest du schleunigst einen Antrag auf Vorausleistung stellen. Auch für die Vergangenheit? |
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#5
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| Auch für die Vergangenheit, solange es in der Widerspruchsfrist geschieht. |
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#6
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| Dann nochmals zur Klarstellung folgende Frage: Wogegen wurde Ausser Einspruch habe ich bisher nichts getan? Gegen den Rückforderungsbescheid seitens der ARGE oder gegen den Ablehnungsbescheid BAFÖG? |
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