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| BAföG Antrag und Anspruch Forum für Studenten, Schüler, Auszubildende |
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#1
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| Hallo, meine Eltern sind geschieden. Das Einkommen meiner Mutter ist im Rahmen eines 400 EUR Jobs irrelevant, mein Vater hingegen verdient deutlich zuviel, bezogen auf einen Bafög-Anspruch meinerseits. Mein (Rest-)Vermögen ist deutlich unter der Obergrenze und dazu noch langfristig in VL und Altersvorsorge angelegt. Seit dem WS 2009 studiere ich Wirtschaftsingenieurwesen. Vorher habe ich eine Ausbildung zum Bankkaufmann gemacht und auch schon über ein halbes Jahr in dem Beruf gearbeitet. Mein Vater ist der Meinung, dass Wirtschaftsingeneurwesen kein Aufbaustudium auf den Bankkaufmann ist (gibt einige Urteile dafür), das Studentenwerk ist der Meinung, dass es eins ist. Obwohl er während der Ausbildung nicht einen Cent Unterhalt gezahlt hat, noch Geschenke zum Geburtstag etc., weigert er sich jetzt sowohl Unterlagen einzureichen, als auch Zahlungen zu leisten. Er ist festentschlossen es auf eine Klage ankommen zu lassen. Seit 2009 läuft es bei mir jetzt immer gleich ab: Bis spätestens Mai reiche ich meinen Bafög Antrag für das kommende WS ein, inkl. einem Antrag auf Vorausleistungen, da mir die Herausgabe der Unterlagen verweigert wird. Dies habe ich mit einem Anschreiben an meinen Vater als Einschreiben inkl. Rückschein zu belegen. Das Bafög Amt versucht es seinerseits mit Anschreiben und ist in der Vergangenheit sowohl den Weg über das Finanzamt, die Rentenversicherung und den Arbeitgeber gegangen um den Verdienst meines Vaters zu bekommen. Dabei hat es sich Formfehler geleistet und das schon eingeleitete Verfahren ist abgeschmettert worden und wird gerade neu aufgerollt. Eine Besserung meiner Situation ist also in weiter Ferne. Bisher hat es dann immer bis April/Mai des Folgejahres gedauert, bis das Bafög Amt die Verdienstdaten hatte und mir einen Bafögbescheid von 0 EUR zugesandt hat, aus dem ein Unterhaltsanspruch über den vollen Bedarfssatz (670 EUR + 70 EUR KV) hervorging. Es wurde dann ein weiteres Anschreiben meines Vater inkl. Einschreiben mit Rückschein verlangt, in dem ich auffordere die bis dahin ausstehenden mehreren taussend EUR innerhalb von einer Frist und die monatlichen Zahlungen in Zukunft zu leisten. Diesem wurde dann regelmäßig widersprochen/Annahme verweigert. Dann kam ein neuer Antrag auf Vorausleistung mit Begründung "Vater zahlt den Unterhalt nicht". Erst danach bekam ich dann jeweils Bafögvorausleistung in voller Höhe inkl. mehreren tausend EUR Nachzahlung für ca. 8 Monate. Vorher kann man mir angeblich nur einen Vorschuss von max. 360 EUR/ Monat bezahlen, der meistens ebenfalls nur im Nachhinein für mehrere Monate genehmigt wurde. Ich stehe, weil ich über 25 bin, ohne Kindergeld, mit eigener KV-Pflicht ca. 8 Monate ohne monatliches Einkommen dar und das ohne verfügbares Vermögen. Bisher habe ich mich mir zinfreien Kreditkarten und Dispokredit, den ich aufgrund meiner Bankkontakte in relativ hoher Höhe habe, über Monate über Wasser gehalten. Dabei sind bereits jetzt Zinsen in Höhe von mehreren hundert EUR angefallen, die mir keiner ersetzt. Trotzdem hab ich es noch einigermaßen gut geschafft. Allerdings habe ich ein Problem. Ich muss aus dem Studentenwohnheim raus (begrenzte Wohnzeit) => Miete erhöht sich von 200 auf insg. 350 EUR/Monat (Strom, Gas, Wasser, Internet, Semesterticket, da außerhalb...), was hier noch günstig ist. Dazu kommt 2 Monate doppelte Miete, Kaution etc.. Spätestens jetzt habe ich ein Problem. Erste Frage: Kann es sein, dass in Deutschland jemand 8 Monate ohne Einkommen darsteht? Ich frage mich, wofür ich den ersten Vorausleistungsantrag immer stellen muss, wenn daraufhin angeblich eh nicht gezahlt werden darf. Außerdem ist doch inzwischen klar wie es abläuft. Mein Vater weigert sich, ich werde die Nachzahlung eh bekommen. Wieso nicht sofort und monatlich statt 8 Monate auf einen Schlag? So habe ich Jahr für Jahr mindestens 8*600 EUR = knapp 5000 EUR vorzufinanzieren. Das kann doch nicht sein?! Weil es jetzt wirklich eng wird, würde ich gerne eine Werkstudententätigkeit aufnehmen (10-15 h /Woche), auch wenn ich die zeit eigentich nicht habe. Ein 400 EUR Job reicht einfach nicht um jeden Monat 350 EUR Miete + 70 EUR KV und sonstige feste Kosten und Lebenshaltungskosten für 8 Monate vorzustrecken. Generell gilt: Bafög-Empfänger dürfen 4800 EUR/Jahr hinzuverdienen. Bei Unterhaltsempfängern wird ab dem 1. EUR alles abgezogen vom Unterhaltsanspruch. Da ich erst am Ende des Studiums wissen werde (Ausgang des Verfahrens), ob ich Unterhalt oder Bafög bekommen habe, bin ich etwas unsicher. Ich habe schriftlich vom Bafög Amt (zumindest als Mail), dass für mich als Vorausleistungsempfänger die Bafög Regelung gilt. Allerdings werde ich in der kommenden Bewilligungsphase die 4800 EUR/Jahr Grenze bei der notwendigen Stundenanzahl reißen. Was das für Folgen hätte, da verweigert man mir beim Studentenwerk die Antwort. Es wurde dann schwammig formuliert "Das wird anteilig auf die Vorausleistung angerechnet." Meine Nachfrage "Also darf ich 400 EUR behalten und der Rest wird mir von der Vorausleistung abgezogen." verneint, es würde nur für das darüber hinausgehende nur anteilig berechnet, wie genau wüsste man nicht. Ich möchte aber auf keinen Fall riskieren 500-600 EUR/Monat zu verdienen und dann irgendwann komplett in einer Summe zurückzahlen zu müssen. Frage: Was hätte meine Werkstudententätigkeit ca. 500-600 EUR für folgen, heute und auch nach dem Urteil im Falle eines Bafög Zuspruchs oder eines Unterhaltszuspruches? Zusätzliche Info zum Studentenwerk: Inzwischen habe ich mir Sprüche anhören dürfen, wie "Seien Sie froh, dass Sie als ehemaliger Bankkaufmann diese Möglichkeiten haben. Andere in Ihrer Situation brechen tagtäglich ihr Studium ab." => Fachkräftemangel in Deutschland ?! Mein jetziger Antrag den ich ja wieder extra früh eingericht habe (April letztes Jahr) lag über 3 Monate! einfach rum, da man ihn schlichtweg vergessen hat und hat mir jetzt angekündigt , dass aufgrund einzuhaltender Fristen es jetzt wieder bis Mai dauern wird, bis ich Vorausleistungen bekomme. Zusätzlich hat man inzwischen zugegeben, dass man mit meinem Antrag überfordert ist "Hätte wir noch 3 weitere Fälle wie Ihren, könnten wir den Laden hier dicht machen und hätten genug zu tun." Mein Fall wird übrigends nur noch von Berater zu Juristin und anderen Beratern hin und her geschoben. Frage 3: Wo kann ich Hilfe bekommen, wenn nicht bei meinem angeblich für mich kämpfenden Bafög Berater? Spiele mit dem Gedanken die Medien oder einen Anwalt auf meinen Fall anzusetzen. |
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#2
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| Hallo Matthias26, du scheinst wirklich viel Geduld zu haben und in der Lage zu sein, dich ziemlich lange irgendwie über Wasser zu halten. Strittig aber ist ja immer noch, ob dein Vater überhaupt zum Unterhalt verpflichtet ist. (wzbw.) Wenn die Unterhaltspflicht besteht, käme ja wohl mittlerweile eine Strafanzeige in Betracht. § 170 StGB Verletzung der Unterhaltspflicht § 170 Verletzung der Unterhaltspflicht (1) Wer sich einer gesetzlichen Unterhaltspflicht entzieht, so daß der Lebensbedarf des Unterhaltsberechtigten gefährdet ist oder ohne die Hilfe anderer gefährdet wäre, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. eine (unsichere) anabell
__________________ es gibt immer ein Morgen - und Heute ward Gestern... |
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