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| BAföG Antrag und Anspruch Forum für Studenten, Schüler, Auszubildende |
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#1
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| Hallo! Ab August bekomme ich Elternunabhängiges Bafög und lebe auch August mit meiner >Frau zusammen. Sie bekommt ALG2 und ich wie schon gesagt Bafög. Wie wird Bafög und ALg2 bei verheirateten Paare berechnet?? Wir haben auch keine Kinder |
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#2
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| Dein Bafög wird angerechnet zum harz4 |
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#3
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| Ja danke erst einaml, aber was ist den mit Bafög was zur Hälfte zurück gezahlt werden muss... Gibt es irgendwelche hintertüren um es zu umgehen????????? Ich hab ausgerechtnet, dass uns ca 510 € zum Leben bleiben. Das ist echt wenig und vorallem sozial ungerecht. Frau von der Leine plädiert doch Eltern unter die Arme zu greifen, damit die Geburtsmaschine zum laufen gebracht wird.... echt zum kotzen... |
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#4
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| Deine Frau bekommt die halbe Miete + 323€ Regelsatz. Nur wenn Dein Bafög + evtl. Nebeneinkommen Deinen Bedarf übersteigen würde, würde dieses bei Deiner Frau angerechnet werden. |
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#5
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| Hallo! Ich bin hier schon seit 12 Uhr nach einer vernünftigen und plausiblen Aussage und Beispielen am suchen. Es wäre lieb wenn du ein Beispiel geben würdest. Ich bekomme z.B. elternunabhängiges Bafög ca. 680 Euro und meine Frau ALG2. Hinzu kommt, dass die Miete mit NK und Strom/Gas ca. 420 Euro beträgt. |
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#6
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| Wenn ich dich richtig verstanden habe, dann zahlt die Arge die Hälfte der Miete für meine Frau und den Regelsatz. Zusammengerechnet wären es ca. 550 Euro, während ich nur die Hälfte der Miete zahle ca. 215 €, die dann vom Bafög gezahlt werden müssen. Dann bleiben mir ca. 465 Euro zum leben. Dann ziehen wir nocheinmal 215 € meiner Frau ab und erhalten dann 330 + 465 Bafög. Zusammen sind es dann ca. 800€. Hab ich das richtig verstanden Flöckchen?????????????? |
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#7
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| Kann mir bitte einer weiterhelfen. Es ist sehr dringend .... |
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#8
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| Hallo Flöckchen! Kansst du mir erklären wie hoch mein Bedarf sein darf bw. wo ist die Grenze??? |
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#9
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| Dein BAföG ist natürlich dein BAföG und darf nicht auf den Bedarf deiner Frau angerechnet werden. Im Gegenzug hättest du ja auch keinen Anspruch auf ALG II, selbst wenn dein BAföG unter dem Bedarfssatz von ALG II läge. Nur weiteres Einkommen müsstest du deiner Frau zur Verfügung stellen. Das ist eine dermaßen komplizierte Berechnung, da kannst du wieder fragen, wenn es soweit ist. Übrigens, damit du dir keine falschen Hoffnungen macht, BAföG wird maximal 648 € betragen einschl. Zuschuss zu Kranken- und Pflegeversicherung. |
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| bafög und alg2 |
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