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BAföG Antrag und Anspruch Forum für Studenten, Schüler, Auszubildende

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Alt 17.09.2011, 15:33
NiniDeDine
Gast
 
Beiträge: n/a
Frage Bafög: Rückforderung wegen Krankheit und Abbruch - Ist das rechtens?

Hiho liebe Usercommunity!

Vielleicht kann mir einer von euch weiterhelfen, denn mich überfordert gerade der aktuelle Sachverhalt. Das Bafögamt verlangt 1600€ von mir zurück, da ich nach langer Krankheit nicht zu dem Ausbildungsplatz zurückkehre/ zurückkehren kann. Nun habe ich den besagten Bescheid erhalten und Widerspruch eingelegt... heute kam die Info, dass ich zu diesem Bescheid keinen Widerspruch einlegen kann, sondern nur gegen das Amtsgericht klagen kann.

Zur Geschichte:
Seit Januar diesen Jahres bin ich krank. Da die Bafögleistung nur maximal 3 Monate während einer Krankheit weiter gezahlt werden, benachrichtigte ich das Amt auch in diesem Zeitraum, dass meine Krankheit noch weitere mehrere Monate andauern wird (insbesondere stand gegen Ende März ein knapp 4monatiger Krankenhausaufenthalt an). So erhielt ich in den ersten drei Monaten der Krankheit noch Schülerbafög, zum vierten Monat der Krankheitsdauer musste ich dann ALG2 (quasi als Ersatzleistung) beantragen - Krankengeld anspruch bestand natürlich nicht.

Während meines Krankenhausaufenthaltes stellte sich heraus, dass die beste Möglichkeit für mich ist - jemals in den ersten Arbeitsmarkt zu kommen, dass ich eine berufliche Rehabilitation (Umschulung) mache - aus Sicht der Ärzte würde ich die begonnene schulische Ausbildung nicht absolvieren können (dem kann ich selbst natürlich auch zustimmen). Dieses Verfahren leitete ich gemeinsam mit der Krankenhaussozialarbeiterin mit Zuspruch und Empfehlung der behandelden Ärzte im Mai diesen Jahres ein.

Zum Zeitpunkt meine Entlassung aus dem KH entschied ich mich dann die begonnene Ausbildung offzielle zu beenden, um den Weg für die berufliche Reha (medizinische Reha hatte ich jetzt abgeschlossen) zu ebnen.

Nachdem ich das Bafögamt darüber informierte, erhielt ich die Information, dass "auf Grund meiner Krankheit das Bafög für Januar, Februar und März unter Vorbehalt der Rückforderung gezahlt worden wäre und ich rund 1600€ mit dem nächsten Bescheid zurück zahlen müsse."

Ich kann diese Summe beim besten Willen nicht aufbringen und empfinde es auch nicht als wirklich rechtens. Die RehaSachbearbeiterin beim Arbeitsamt empfahl mir Widerspruch einzulegen. Anzumerken ist, dass ich zu beginn meiner Krankheit nicht im entferntesten daran gedacht hatte, dass ich die begonnene Ausbildung nicht weitermachen kann.

Nun habe ich Widerspruch eingelegt und erhielt als Antwort, dass ich keinen Widerspruch zum besagten Bescheid einlegen könnte, sondern gegen das Verwaltungsgericht des Landkreises klagen müsse.

Wie sollte eine entsprechende Klage aussehen?
Gibt es §§ auf die ich mich berufen kann?
Wer ist denn eigentlich im "Recht"?
Sollte ich mir einen Anwalt suchen?
Sollte ich einfach versuchen via Raten das ganze zu bezahlen und ignorieren, dass ich mich diskriminiert fühle?

Fragen über Fragen... Wer kann mir helfen das ganze zu rationalisieren?
Danke für eure Beiträge im Vorraus.


Gruß,
NiniDeDine
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Stichworte
bafög, klage, rückforderung, verwaltungsgericht, widerspruch

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