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| BAföG Antrag und Anspruch Forum für Studenten, Schüler, Auszubildende |
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#1
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| Schönen guten Tag zusammen! Ich hab`mich hier extra angemeldet um zu erfahren ob es hier jemanden gibt der vielleicht schon in der gleichen Zwickmühle wie wir gesteckt hat. Also, ich erkläre mal kurz die Sachlage: Wir sind eine 5 köpfige Familie und mein Mann und ich erhalten ALG II.Wir haben 3 Kinder( 2 sind minderjährig).Es geht hierbei um meine älteste Tochter.Sie ist 18 und wird im Sommer ihre Schule (berufsbildene Schule für Textiltechnik und Bekleidung in Hannover) beenden. Sie hat sich auf der M3 Modefachschule in Hannover für eine Ausbildung zur Modedesignerin beworben und hat nach einem Bewrbungsgespräch eine Zusage erhalten. Diese Schule ist in privater Trägerschaft welche aber staatlich anerkannt ausbildet. Der Haken: die Ausbildung kostet monatlich 425 € Schulgeld. Nun bin ich nicht ganz so unwissend und habe mich schon soweit informiert: Sie würde den Höchssatz an Bafög erhalten, sprich 212 €. Und sie würde auch einen Bildungskredit für die letzten beiden Ausbildungjahre erhalten. Die Ausbildung selber dauert 3,5 Jahre. Heisst: sie bräuchte nur für die ersten 18 Monate finanzielle Unterstützung um die Differenz zum Bafög auszugleichen. Ausbildungbeihilfe steht ihr laut Agentur für Arbeit nicht zu (hab ich heute telefonisch erfahren). Da meine Tochter nicht den vollen Satz wie wir (Eltern) erhält, nun meine Fragen: Kann meine Tochter finanzielle Hilfe bei der Arge beantragen? Wenn ja, wie sollte dieser Antrag aussehen? Hat hier vielleicht schon jemand Erfahrungen mit dieser Problematik? Wenn ja, wie sind die Aussichten? Wäre nett wenn jemand hier vielleicht ein paar Infos hätte. Vielen Dank im Vorraus und schöne Grüße aus Hannover. |
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#2
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| Da sie Schülerbafög erhalten wird, ist sie nicht vom Alg II ausgeschlossen. Sie selbst braucht keinen Antrag zu stellen sondern ihr müsst es als Veränderung in eurer Bedarfsgemeinschaft mitteilen. Es wird allerdings nicht allzuviel herauskommen. Sie hat einen Bedarfssatz von 281 € plus anteilige Miete. Dagegengerechnet wird das Bafög und Kindergeld. Beim Bafög sind 20 % als ausbildungsbedingte Aufwendungen pauschal anrechnungsfrei, auf Nachweis mehr. Der Haken: Das Schulgeld kann nicht abgesetzt werden. Dazu kommt noch als Absetzung die Versicherungspauschale von 30 €.
__________________ "Nehmt die Menschen wie sie sind. Andere gibt es nicht." (K. Adenauer) |
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#3
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| Die Möglichkeit vielleicht Wohngeld oder Mietzuschuss zu beantragen würde dann also auch nicht funzen,oder? Dann muss sie also auf den Ausbildungsplatz tatsächlich verzichten weil das Geld nicht reicht? Und beim Beratungsgespräch für Azubis fragte ich noch den Sachbearbeiter wie das denn mit dem Satz "die Aussicht auf einen Ausbildungsplatz soll nicht am Finanziellen scheitern" gemeint wäre. Der hat nur müde gelächelt und meinte Papier wäre geduldig. Was ist das nur für ein sch...! Trotzdem Danke für die Info! LG jack_seck |
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#4
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| Alg II und Wohngeld schließen sich aus.
__________________ "Nehmt die Menschen wie sie sind. Andere gibt es nicht." (K. Adenauer) |
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#5
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| Sie würde ja theoretisch folgendes Einkommen haben: 212 € Bafög 164 € Kindergeld macht zusammen 376 € Die anteiligen Kosten für Unterkunft u. Heizung belaufen sich im Moment auf 101,20 €. Für den Bedarf bekommt sie 281 €. Heisst wenn die Arge das alles aufrechnet würde sie ja für den Bedarf garnichts mehr bekommen,oder? Aber die Unterkunftskostem wäre noch nicht vollständig gedeckt. Könnte sie denn wenn das jobcenter für ihren Bedarf nicht aufkommt doch Wohngeld bzw. Zuschuss beantragen? LG jack_seck |
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#6
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| Ihr Gesamtbedarf ist 382,20 €. Die Einkünfte sind unbereinigt 376 €. Wenn also noch Ausbildungsbedarf (pauschal 42,40 €) und Versicherungspauschale (30 €) abzieht, besteht eine Unterdeckung von 78,60€. Dies würde dann als Alg II gezahlt werden. Andere Leistungen sind nicht möglich.
__________________ "Nehmt die Menschen wie sie sind. Andere gibt es nicht." (K. Adenauer) |
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#7
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| Dafür bräuchte ich aber keinen Antrag stellen,oder? Es würde doch reichen wenn sie zu gegebener Zeit den Ausbildungvertrag und den Bescheid vom Bafög in Kopie zur Arge schickt mit dem Hinweis das eine Veränderung stattfindet,oder? Zieht die Arge automatisch die Versicherung und die Ausbildungsbeihilfe ab oder muss sie daruf hinweisen? LG jack_seck |
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#8
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| Es braucht nur als Änderung in den Verhältnissen mitgeteilt werden. Die Pauschalen werden automatisch abgezogen. Nur wenn die Ausbildungsaufwendungen (Fahrkosten und Ausbildungsmaterial) höher als die 42,40 € sind, müssen sie nachgewiesen werden.
__________________ "Nehmt die Menschen wie sie sind. Andere gibt es nicht." (K. Adenauer) |
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#9
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| Vielen dank für die Informationen.Dann weiss ich erstmal wie ich verfahren muss. Noch eine kleine Frage, werden Prüfungsgebühren mit Nachweis auch von der Arge erstattet,oder gilt dies nur ausschliesslich für Material? LG jack_seck |
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#10
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| Der § 1 (1) Nr. 10 der Alg II-V spricht nur von Fahrkosten und Material. Somit sind andere Kosten nicht absetzbar.
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