| |
| |||||||
| BAföG Antrag und Anspruch Forum für Studenten, Schüler, Auszubildende |
![]() |
| | LinkBack | Themen-Optionen | Ansicht |
|
#1
| |||
| |||
| Guten Tag, folgende Situation ist für mich sehr undurchsichtig und ihr hätte gerne eure Meinung: Meine Freundin begann mit einem Studium des Maschinenbaus, bekam ganz regulär Bafög (elternunabhängig, höchstsatz). Nach dem 2. Semester wechselte sie dann in die Wirtschaftswissenschaften und bekam natürlich weiter Bafög. Da sie dann allerdings ein Kind bekam (für welches sie unterhaltsvorschuss vom jugendamt und noch einen zuschlag beim bafög bekommt), setzte Sie ein ganzes Jahr aus und begann erst 2 Semester später wieder mit dem Studium. Nun ist sie bei ihrer Förderdauer angelangt (OHNE Berücksichtigung der Verlängerung der Förderdauer aufgrund ihres Kindes - das wären 4 Semester!), und ihr wurde gesagt, dass Sie nun erst 2 Semester kein Bafög bekäme aufgrund des Studiengangwechsels und DANACH erneut Bafög aufgrund der Verlängerung wegen ihres Kindes. Sprich: Sie hat nun 1 Jahr kein Anspruch auf Bafög und erst danach wieder. Dazu meine Fragen: * Ist das rechtens? Eine Frau wird aufgrund der Geburt und Betreuung eines Kindes vom Bafög "ausgeschlossen", und bekommt erst später wieder bafög? * Wenn ja: wie soll sie in der Zeit leben? Bzw. von was? Bekommt sie ALG2 / Wohngeld? Normalerweise bekommen studenten doch kein ALG2, oder? Muss sie da nun auch ein Jahr mit dem Studium aussetzen und sich einen Jobs suchen? Das wäre ja ziemlich komisch.. Vielen Dank für eure Hilfe! |
|
#2
| |||
| |||
| Sie bekommt weiterhin BAföG, allerdings auf Grund des Fachrichtungswechsel die nächsten 2 Semester nur als vollverzinsliches Bankdarlehen. Danach erst kommen die Bonussemester für Schwangerschaft und Kindeserziehung zum Tragen. |
|
#3
| |||
| |||
| Hallo, danke für deine Antwort! Noch eine kurze Frage dazu: Wie ist das mit dem Rückzahlen des vollverzinslichen Bankdarlehens? Stimmt das, dass Sie diesen bereits nach einem Jahr in Raten von mindestens 300 EUR / Monat (?) zurückzahlen muss, wobei die Zinsen gleich denen des EURIBARs sind (da hat sie z.Z. ja glück.. ). Und falls Sie das nicht kann, wird die Ratenzahlung ausgesetzt, aber der Betrag erhöht sich dadurch natürlich (die Zinsen häufen sich an)? Einen Erlass (z.B. da sie über der Grenze von 10.000EUR ist) gibt es beim vollverzinslichen Bafög nicht, richtig?Danke nochmals, argonic |
|
#4
| |||
| |||
| Ich kann dich etwas beruhigen. Dieses Volldarlehen zählt wie BAföG und ist daher erst 5 Jahre nach Ende der Förderungsdauer zur Zahlung fällig. Das andere Darlehen, das nach 1 Jahr zur Zahlung fällig ist, ist die Studienabschlusshilfe. |
![]() |
| Lesezeichen |
| Themen-Optionen | |
| Ansicht | |
| |
Ähnliche Themen | ||||
| Thema | Autor | Forum | Antworten | Letzter Beitrag |
| Eltern Bafög und Hartz 4 mit Kind ziehen zusammen | Yaro | Hartz IV / ALG II: Bedarfsgemeinschaft - Haushaltsgemeinschaft | 1 | 10.06.2009 10:51 |
| Bafög u Kind | EngelTeufel | BAföG Antrag und Anspruch | 1 | 28.05.2009 20:09 |
| Elternunabhängiges Bafög beim Studium mit Kind | puechen | BAföG Antrag und Anspruch | 0 | 23.03.2009 17:49 |
| Alleinerziehend / Alleinstehend BAföG, wenn Kind Einkommen hat? | Lara13 | BAföG: Anrechnung von Einkommen und Vermögen | 1 | 08.12.2008 16:37 |
| Partner (Ehepartner, Lebenspartner, eheähnliche Gemeinschaft) Student mit Kind und ohne Bafög | kim3071 | Hartz IV 4: U 25 | 2 | 29.11.2008 23:53 |