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| BAföG Antrag und Anspruch Forum für Studenten, Schüler, Auszubildende |
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#1
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| Hallo zusammen, wie Ihr wohl schon erraten habt, hab ich ein größeres Problem, das hier in NRW wohl einige haben... Ich habe jetzt zum 1. August mein 2 jähriges Fachabi angefangen (Stadt Düsseldorf) im Alter von 26 Jahren Läuft auch super wenn man mal von der finazierung absieht, denn die ist eine einzige Katastrophe. Problem ist folgendes: Das Fachabi ist Bafög gefördert, da allerdings die Einkommenserklärung meiner Eltern fehlt wird sich eine Zahlung wohl noch bis zu 3 Monaten hinziehen. Warum dies so ist, ist eigentlich einfach erklärt: Ich bin mit 13 von zu Hause weg, mit 16 wurde das Sorgerecht für mich abgegeben und seitdem hab ich nie mehr was von Ihnen gehört... Somit ist der Aufenhaltsort meiner Elern unbekannt und muss erst durch das Bafög Amt ermittelt werden. Man beschrieb mir den Weg folgendermaßen:: Antrag ans Einwohnermeldeamt Berlin (da bin ich gebohren und es ist die letzte bekannte Stadt in der meine Eltern gewohnt haben), dann Eltern anschreiben, Antwort abwarten und ggf. Eltern anmahnen. Man macht mir keine Große Hoffnung das dies in kurzer Zeit gemacht sein könnte. Man sagte mir ich solle bitte zur Arge gehen und einen Vorschuß dort beantragen. Gesagt, getan und mit ner Ablehnung wieder rausgekommen ![]() Denn dort sagte man das Bafög-Amt müsse die Vorrauszahlung machen da ich ja nicht mehr ALGII berechtigt bin, da Bafög eine "vorrangige Leistung" sei. Mit der Ablehnung der Arge also wieder zum Bafög Amt zurück, mich Stunde um Stunde von einem Vorgesetzten zum nächsten gehangelt, mit dem Ergebnis: Ohne Einkommenserklärung meiner Eltern geht das nicht *ganz großes Kino* Aber ich könne ja auf eigene Faust nach Berlin fahren und diese holen (iss klar Geld liegt auf der Straße und ich bin nur zum Spaß zum Amt gegangen weil mir gerade nichts besseres einfiehl) Also hab ich die Nacht dutzende Foren, "hilfeseiten" u.ä. durchforstet und bin über ein Darleen gestolpert das bei der Arge in besonderen Fällen beantragt werden könne. Da ich in meinem Jugendlichen Leichtsinn der Meinung war: Nichts zu Essen, keine Möglichkeit Miete, Strom etc zu zahlen und zwei Ablehnungen von beiden Ämtern und somit keinerlei Chance an Geld zu kommen seien ein besonderer Fall hab ich also munter den Darleensantrag am 31.07. gestellt. Mit dem Ergebnis: Antrag abgelehnt - nicht berechtigt auf Hilfe zum Lebensunterhalt da ja Bafög berechtigt... Ich habe auch das Schreiben vom Bafög Amt beigelet aus dem eindeutig hevor geht das eine Zahlung frühestens ab Ende September zu erwarten ist -.- Nun stellt sich mir die Frage was es mir bringt das ich Bafög berechtigt bin, wenn ich doch nachweisen kann das eben dieses nicht gezahlt werden kann. Wenn das so weiter geht kann ich mein Fachabi auch gleich wieder abbrechen denn bis Ende September werde ich wohl ohne Unterstützung kaum meine Wohnung halten können, von Essen und Co mal noch gar nichts erwähnt... Was kann ich noch tun um meine Ausbildung zu retten ? Irgendwas muss es doch geben, es kann doch nicht wirklich wahr sein das ich, wenn ich meine Ausbildung machen will, gezwungen werde meine Wohnung und Grundversorgung komplett auf Spiel zu setzen weil dank der Bürokratie gerade alle Daumchen drehen und sich keiner wirlich zuständig fühlt. Habe nach Sozialhilfe geschaut, aber die greift ja scheinbar nur bei Arbeitsunfähigkeit oder ? Bitte dringend um Hilfe ![]() PS: Sorry das der Text so elend lang ist aber ich wollte nichts vergessen oder weglassen |
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#2
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| Vorab: Ich gehöre nicht zu den BAföG-Experten hier, vielleicht funktioniert die Vorausleistung in deinem Fall auch nicht. Können andere sicher mehr zu sagen. Allerdings würde ich dir zu einem Antrag auf Vorausleistungen raten. Das benötigte Formblatt 8 bekommst du hier: BAföG-Antrag - FAQ - BAföG - Studis Online In diesem Antrag gibst du an, dass von deinen Eltern kein Unterhalt gezahlt wird und du nicht (zumindest nicht zeitnah) an die Unterlagen deiner Eltern kommst und dadurch deine Ausbildung gefährdet ist. |
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#3
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| Nützt nichts, etwas Eigenbemühung ist schon angesagt, bevor man die ganze Arbeit das Amt machen lässt. Was meinst du, wieviele behaupten, sie hätten keine Ahnung, wo ihre Eltern seien? Dabei haben sie nur keine Lust, den Kontakt herzustellen. Letzte bekannte Adresse eruieren, dahin Formblatt 3 mit mit Fristsetzung zur Rückgabe schicken, als Nachweis per Einschreiben mit Rückschein. Ist das erfolglos, dann kann man den Antrag auf Vorausleistung stellen. Einen Vorschuss, das heißt einen Abschlagbetrag, bekommt man frühestens 10 Wochen nachdem der Antrag im Wesentlichen vollständig vorliegt. Im Wesentlichen bedeutet hier, dass zumindest versucht wurde, die Unterlagen von den Eltern beizubringen. Merkwürdigerweise zahlt oft das Jugendamt jahrelang, weil Eltern "unauffindbar" sind und das BAföG-Amt findet sie innerhalb weniger Monate. Einen Vorwurf kann ich mir absolut nicht verkneifen: Wann erfolgte die Anmeldung zur Schule? Wann erfolgte die BAföG-Antragstellung und der erste Kontakt mit dem BAföG-Amt? |
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#4
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| Die letzte bekannte Adresse ist 10 Jahre alt und es ist leider so das unter dieser Adresse keiner zu finden ist (Wohnung steht leer). Das weiß ich daher weil ich bis vor zwei jahren noch in Berlin lebte und schon einmal vor etwa 5 Jahren zwecks Kontakt aufnahme da war. In der Schule bin ich nachgerückt (irgendwer hat den Platz nicht angetreten) Dies wurde mir Anfang Juli mitgeteilt und seit dem läuft der Bafög Antrag (07.07.2009) Deine Vorwurf iss zwar Berechtigt und ich nehm ihn auch nicht krumm, allerdings bringt mir das zur Zeit leider genau gar nichts, da ich wie Eingangs erwähnt, zur zeit komplett ausser satnde bin irgendwelche rechnungen zu bezahlen und deshalb nach einer möglichkeit suche dieses zu ändern |
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#5
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| Noch einmal das Darlehen bei der ARGE beantragen, zur Not einen Eilantrag beim Sozialgericht stellen. |
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#6
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| Joo ich hab heut von der !Pförtnerin! die das ganze Spiel schon seit Wochen mitbekommt den Namen desjenigen bekommen der für Beschwerden/Widersprüche im Großraum Düsseldorf verantwortlich ist, werde dort nun morgen früh hingehen und dort dann auch gleich den Widerspruch einlegen... Mittwoch morgen dann zum Amtsgericht und Antrag auf nen Anwalt stellen, mal schauen was das bringt. Wie ist das mit dem Eilantrag, kann ich den auch ohne Anwalt stellen (um das suchen etc zu umgehen) oder geht das nur mit einem Anwalt ? Kenne mich da leider nicht wirklich aus |
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#7
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| Zitat:
Nicht zuständig sind die Sozialgerichte für die Jugendhilfe, Wohngeld und BAföG. Diese Streitigkeiten werden von den Verwaltungsgerichten entschieden. Kann Dir deine frage leider nicht beantworten, da m.E. das Verwaltungsgericht zuständig ist. Beim Sozialgericht gehst Du hin, und erklärst der dortigen Geschäftsstelle, dass Du einen Eilantrag bezüglich der Darlehensgewährung stellen willst. Dann legts Du den ganzen bisherigen Schriftverkehr mit vor bzw. erklärst, was bisher gelaufen ist. Das ganze wird zu Protokoll genommen. Das wars. Man kann das ganze auch schriftlich machen Absender betreffende Behörde Überschrift (Was will ich) Schilderung des bisherigen Ablaufes Anlage Dokumente Unterschrift Das ganze dann zweimal (einmal für gericht, und einmal für den Antragsgegner. WOHLGEMERKT SOZIALGERICHT Wirst wohl auf Alida warten müssen |
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#8
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| Naja aber theoretisch geht's doch um SozialHilfe/Grundsicherung bzw um den Antrag aufs Darleen von der Arge oder ? Weil die vom Bafög ja nichts machen können bevor nicht alle versucht haben meine Eltern ran zu ziehen :/ Ich mein ich will ja nix geschenkt, sondern jegentlich meine Ausbildung UND meine Wohnung behalten können, naja ok und zugegebener Maßen... ne Scheibe Toast zum knautschen wär auch noch ganz nett |
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#9
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| Ups, da hab ich wohl was falsch aufgefasst. Richtig, sollst ja das Darlehen bei der ARGE beantragen. Den Antrag hast Du ja schon gestellt? Noch einmal das Darlehen bei der ARGE beantragen, zur Not einen Eilantrag beim Sozialgericht stellen. M.E. kann der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung, soweit Alida dies meinte, erst erfolgen, wenn der eigentliche Antrag gestellt wurde. War gut, dass Du nochmals darauf hingewiesen hast. Asche über mein schütteres Haupt ![]() ![]() ![]() ![]() Wirst wohl auf Alida warten müssen - zur Sicherheit |
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#10
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| So war heute beim Fallbearbeiter, bittere Erkenntnis: Es kann rein gar nichts gemacht werden. Härtefallentscheidungen sind festgelegt, wie wann und wo diese eintreffen. Gründe für Härtefallentscheidungen: Schwerbehindert, Allein erziehend, kurz vor Abschluß der Ausbildung. Da das alles nicht auf mich zutrifft, bleibt wohl nur noch zu sagen: Durch's soziale Netzt gefallen, "wo gehobelt wird fallen Spähne, da hat's eben jetzt Sie getroffen" Wobei ! Ich könnte noch meine Ausbildung abbrechen, aber das sollte normal ja auch nicht sinn und Zweck der Geschichte sein. Was man nun noch tun kann ? - Ich hab keinen Schimmer mehr :/ |
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| ablehnug, alg 2, bafög, dringend, hartz 4 |
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