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| BAföG Antrag und Anspruch Forum für Studenten, Schüler, Auszubildende |
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#1
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| Hallo ihr Lieben, Ich habe meinen Antrag auf BAföG mit der Bescheinung der Aufnahme an einer Berufsschule abgegeben. Ich benötige den Bescheid dringend, da ich mein Kind in der Kita anmelden muss u dafür den Bescheid brauche mit dem Geld welches mir dann zur Verfügung stehen wird. Nun sagt die Schule: Nein ich bekomme den Schein welchen sie ausfüllen MÜSSEN erst am Schulbeginn im August. BAföG Amt sagt jedoch ohne diesen Schein auch keine Bearbeitung. Was auch verständlich ist ... aber indirekt habe ich ja eine Zusage nachgewiesen. Nun meine Frage: Kann ich die Schule "zwingen" mir den Schein auszufüllen? oder Kann das Amt mir den Bescheid auch so ausstellen? (Reiche Formblatt natürlich umgehend nach Erhalt ein) Ich benötige den Bescheid eben um den Kitaplatz ganztags zu bekommen, auch für die Pendelkarte für die Kita. Weiß nicht weiter! Hoff Ihr könnt mir helfen. |
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#2
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| Was hat das BAföG mit dem Kita-Platz zu tun? Wenn es dir um die Finanzierung geht, erkundige dich beim zuständigen Jugendamt, dass ist für solche Sachen zuständig. Andi |
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#3
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| Das ist mir ja auch völlig klar. Mit den Einrichtungen geht das ja auch klar. Aber sie können eben auch nichts entscheiden solang ich noch kein Bescheid vom BAföG Amt habe. Ich benötige also das Formblatt von der Schule für das Amt u danach kann ich erst alles andere Regeln weil ich dann mein Einkommen nachweisen kann. Deswegen ja die Frage: ob ich die Schule in irgendeiner Weise dazu "zwingen" kann mir den Schein für das Amt schon ehr auszuhändigen. Oder ob das BAföG Amt Kullanz zeigen kann u ohne Formblatt bearbeitet. |
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#4
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| Zitat:
Die Schule wird Dir doch nicht jetzt was bescheinigen, was noch gar nicht eingetreten ist. Punkt2 Kulanz bei einer Sozialleistung, wo Du die Anspruchsvoraussetzungen noch nicht mal nachgewiesen hast? Mich macht nur stutzig, dass bei den Elternbeiträgen das aktuelle Einkommen verlangt wird. Ich kenne das noch so, dass immer das Einkommen des vergangenen Zeitraumes vorzulegen war. Der Tipp mit dem Jugendamt, zur Klärung, wurde Dir ja schon gegeben. Ich weiß allerdings nicht, ob Dir das JA weiterhelfen kann, aber ich find die Idee nicht schlecht. |
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#5
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| Normal ist das JA zuständig für die Befreiung von den Kita-Gebühren. Da kann man seine Situation ja schildern und die Unterlagen zur gegebenen Zeit nachreichen. Sollte man die Voraussetzungen doch nicht erfüllen, muss man eben die Kitabeiträge an das JA zurückzahlen und ansonsten ist ja mit dem nachreichen der Unterlagen die Sache geklärt.
__________________ Grüsse, Mandy Es ist nicht notwendig mir eine PN zu schreiben, weil Threads geschlossen und/ oder bearbeitet bzw. entfernt wurden oder man eine Verwarnung bekam. Wenn dies der Fall ist, dann hat das seinen Grund (FORENREGELN!!!!!)! |
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