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| BAföG Antrag und Anspruch Forum für Studenten, Schüler, Auszubildende |
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#1
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| Hallo, ich brauche dringend Rat: Mein Arbeitslosengeld I Anspruch ist Mitte Juni ausgelaufen. Ich wollte einen Antrag auf ALG II stellen, heute durfte ich endlich mit meinem Antrag zur Leistungsbearbeiterin, nachdem ich alle Auflagen zur Arbeitsvermittlung erfüllt hatte. Die gute Dame nahm meinen Antrag jedoch nicht an, weil auf der zweiten Seite stand, dass ich noch Studentin bin!!!! Jetzt weiß ich nicht mehr weiter. Ich brauche dringend Geld, aber bei welchem Amt bekomme ich was? Welchen Antrag muß ich denn jetzt stellen. Bin 30 Jahre, im Promotionsstudium, d.h. Erststudium abgeschlossen. Habe schon über drei Jahre soziallversicherungspflichtig gearbeitet, daher auch ALGI bekommen. Am 1. Aug werde ich ein Praktikum auf 400 € Basis für 6 Monate beginnen, was mir Berufserfahrung bringt und extrem wichtig ist für meine Zukunft, aber ich weiß nicht wie ich Wohnung, Krankenkasse und Essen bezahlen soll...Habe ich evt. Anspruch auf Bafög? Oder irgend eine andere Unterstützung? Bitte helft mir weiter, ich weiß nicht mehr an welche Stelle ich mich wenden kann... |
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#2
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__________________ "Nehmt die Menschen wie sie sind. Andere gibt es nicht." (K. Adenauer) |
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#3
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| @Gerald: Super Klasse von Dir! Genau das hat mir gefehlt!!!! Jetzt rufe ich die Leistungsbearbeiterin an und halte ihr das Urteil unter die Nase!! Mal schauen was sie sich dann neues einfallen lassen, damit sie mir die Gelder verweigern können!!! |
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#4
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| Bedenke aber: Du musst Praktikum und Co. ggf. abbrechen, wenn das Amt dir eine Maßnahme oder anderweitige Arbeit anbietet! Turtle |
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#5
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| Hi, also das ich ist ein Praktikum auf 400 € Basis, sozusagen ein Mini-Job. Ich hatte damals mit meiner Arbeitsvermittlerin aus ALGI gesprochen und die hat mir das sozusagen empfohlen. Ich hatte noch zur Auswahl eine einjährige Weiterbildung zu machen, aber sie meinte, dann würde mir ja immer noch die Berufserfahrung fehlen!!! Irgendwie beißt sich da die Katz selbst in den Schwanz. Da bemüht man sich, wie heißt es so schön in der EGV: der eHB hat alle sonstigen in seinem Einflußbereich liegenden Möglichkeiten zu nutzen, die Hilfebedürftigkeit zu verringern... Naja, da bemüht man sich und dann... |
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#6
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| "...oder zu beenden." hast du vergessen. Klar kannst du auf 400 Euro Basis arbeiten. Bis das Amt was für dich findet, wo du ggf. mehr verdienst. Oder eine Maßnahme hat, die dich aus der Hilfebedürftigkeit rausbringt. Schaust du in § 10 SGB II: (2) Eine Arbeit ist nicht allein deshalb unzumutbar, weil 1. ... 5.sie mit der Beendigung einer Erwerbstätigkeit verbunden ist, es sei denn, es liegen begründete Anhaltspunkte vor, dass durch die bisherige Tätigkeit künftig die Hilfebedürftigkeit beendet werden kann. (3) Die Absätze 1 und 2 gelten für die Teilnahme an Maßnahmen zur Eingliederung in Arbeit entsprechend. Turtle |
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#7
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| @Student, Bafög und Co... Ich habe dem Amt mitgeteilt, dass ich Promotionsstudent bin und daher "im Grunde" keinen Anspruch auf Bafög habe. Zudem habe ich das entsprechende Urteil dazugelegt und das hat gefunkt :-) Sie haben jetzt meinen Antrag und bearbeiten den. @Praktikum: dies benötigt leider noch ein wenig Recherche meinerseits, bis ich hier entsprechende Anträge stellen kann... |
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