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BAföG Antrag und Anspruch Forum für Studenten, Schüler, Auszubildende

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  #1  
Alt 23.01.2010, 02:41
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Beiträge: 5
Standard bafög anspruch???welche zusatzleistungen kann ich bekommen?

Hallo zusammen,

Habe einige frage wegen bafög.
Im april möchte ich eine privat schule besuchen, ist eine berufsfachschule für kosmetik in Essen.Die monatliche gebühr von der schule beträg 350€.

Soweit ich weiß habe ein anspruch auf schülerbafög.Meine Eltern sind beide insolvent angemeldet aber da ich kein adoptiv kind bin hat nur meine mutter mit die ganze zu tun.

Meine mutter arbeitet in eine teilzeit beschäftigung,habe 2 brüder und beide sind azubi.Mein kleiner bruder wohnt noch zu hause.Mein stiefvater ist hartz IV empfänger.aber wie ich schon sagte bin kein adoptivkind.

Bin 22j und lebe seit 2 jahre nicht mehr bei meine eltern.Vor 3 monate habe ich noch ne beschäftigung gehabt wo ich meine lebensunterhalt zahlen konnte jetzt weil Aachen und Essen einfach soweit istbin ich nach Velbert umgezogen...warum velbert?wollte mit meinem freund zusammen ziehen und er bezieht Alg2 da die amt zurzeit eine größere wohnung für uns nicht genehmigen wollen bleibe ich momentan bei seinem schwegerin.

Habe auch vor paar tage Arbeitslosengeld beantrag muss noch die unterlagen ausfüllen und besorgen...weiß nicht wie hoch ich kriegen würde.

Meine farge hier ist.

Was steht mir zu wenn ich bafög beantrage und noch Alg1?
Welche hilfe bekomme ich bei der stadt in meinem fall?
Muss von irgendwas leben und eine arbeit direkt zu finden ist nicht leicht!?
Was wird bei mir gekürzt und welche vorteile und nachteile habe ich?
Wird die leistung von meinem freund gekürzt oder mitgerechnet obwohl wir nicht verheiratet sind wenn wir eine bedarfgemeinschaft haben?
Wie hoch eventuelle werde ich insgesamt bekommen?
Wenn ich schon zur schule gehe,kann ich noch ein minijob ausüben bis 400€ basis?was wird dann bei mir gekürzt in diesem fall?

ich danke euch schon mal im vorraus...



mfg
claveria
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  #2  
Alt 23.01.2010, 09:23
dms dms ist offline
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Beiträge: 1.998
Frage Muss von irgendwas leben

Zitat:
Zitat von claveria Beitrag anzeigen
Hallo zusammen,

Habe einige frage wegen bafög.
Im april möchte ich eine privat schule besuchen, ist eine berufsfachschule für kosmetik in Essen.Die monatliche gebühr von der schule beträg 350€.

Soweit ich weiß habe ein anspruch auf schülerbafög.

Meine farge hier ist.

Was steht mir zu wenn ich bafög beantrage und noch Alg1?

mfg
claveria
ich weiß nicht, wo Du die 350 EURO monatlich hernehmen willst.
AlgI sollte ab April nicht mehr geben, da Du durch die Aufnahme einer Ausbildung nicht mehr verfügbar bist.
Ob dann das BAFÖG -soweit Anspruch besteht- für Deine Ausgaben reichen wird?
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  #3  
Alt 23.01.2010, 09:33
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Beiträge: 959
Standard Schule

ist die Schule denn befögfähig?
Wie willst Du 350 Euro im Monat aufbringen?
Warum muß es eine private Schule sein?
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  #4  
Alt 23.01.2010, 17:24
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Was ist mit dem leiblichen Vater?

Turtle
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  #5  
Alt 24.01.2010, 21:50
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also mein vater ist seit ich 4 jahre alt war tod.
ich hab mich mal damls wegen bafög erkundig und was ich gehört habe ist das ich die volle bafög anspruch hätte,da nur meine mutter ein teilzeit job hat und nur sie mit die ganze zu tun hat.und da sie mich nicht finanzieren kann oder helfen kann konnte ich halt volle anspruch haben...Nun bin ja auch nicht so sicher mit die sachen weil ich noch nie in mein leben bafög beantrag habe.
Es gibt halt selten eine stadtliche kosmeti schule und wenn mal eine findet ist es immer so voll und muss man sich sehr gedulden weil dann mann erst auf eine sehr lange warte liste hinzugefügt wird!
Klar neben meine Schule werde ich auch arbeiten,wird schwer sein aber meine sorge ist,da wir alle male wissen das man heut zu tage ein job nicht leicht haben kann,wollte ich wissen was ich noch machen kann,oder ob ich irgendwie hilfe von der stadt bekommen werde solange ich noch keine arbeit finde.Und außerdem das ist ja nicht ein ganztätige schule,30 std die woche verteilt wird die unterricht sein....
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  #6  
Alt 24.01.2010, 21:51
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und ja die schule ist bafögfähig...sonst würde ich es doch nicht beantragen oder?!
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  #7  
Alt 25.01.2010, 03:55
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Entweder BAföG-Bedarfssatz 212 €, dann gibt es noch ergänzend ALG II.
BAföG, Kindergeld und Halbwaisenrente wird natürlich angerechnet.
Von dem Ausbildungsfreibetrag von 91 € fürs BAföG kannst du dir garantiert das Schulgeld nicht leisten.

Oder BAföG-Bedarfssatz 455 €, wenn die Notwendigkeit der eigenen Wohnung bei BAföG anerkannt wird.
Kindergeld und Halbwaisenrente dazu, da kannst du vielleicht leben und Miete bezahlen, aber garantiert kein Schulgeld bezahlen.
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  #8  
Alt 25.01.2010, 23:12
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Aber habe kein ALG2 beantrag sondern ALG1..Habe vor kürzem 2 jahre in teilzeit gearbeitet und habe erfahren das ich auf ALG1 anspruch habe.
Im mom weiß ich noch nicht wie viel ich bekommen würde bis die mit meinem Arbeitslosengeld fertig berechnet haben...
Wird den mein Anspruch auf ALG1 zu ALG2 aufrutschen wenn ich noch bafög beantrage?????

Habt ihr dann ne ahnung was ich dann da für anspruch habe?Also mit ALG1 und Bafög zusammen?

Was meint ihr denn was ich besser machen soll???also die schule ist mir sehr wichtig...Will es auch durch ziehen...und außerdem wollte auch dann neben meine schule noch joben,ich weiß dass ich ja auch von irgendwas leben muss...
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  #9  
Alt 25.01.2010, 23:47
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Was konntest du an dms` Satz in seinem Beitrag:

Zitat:
AlgI sollte ab April nicht mehr geben, da Du durch die Aufnahme einer Ausbildung nicht mehr verfügbar bist.
nicht verstehen, dass du jetzt das hier:

Zitat:
Also mit ALG1 und Bafög zusammen?
fragst? Es gibt keine Konstellation "ALG 1 UND Bafög"!

Was es geben kann (212 Euro Bafög + ALG 2 + Halbwaisenrente + Kindergeld) bzw. 455 Euro Bafög + Halbwaisenrente + Kindergeld) hat dir doch alida schon geschrieben.

Du musst auch versuchen, zu begreifen, was man dir schreibt!

Turtle
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  #10  
Alt 26.01.2010, 00:16
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Ich hab verstanden was alida geschrieben hat...Das war mir nur unklar mit ALG2 weil ich ja nicht davon geredet habe,deswegen habe ich es erwähnt mit ALG1...
und außerdem soweit ich weiß wenn ich mind. 15std in der woche arbeiten kann ,dann habe ich noch anspruch auf ALG1!darauf hin die frage von ALG1 und BAFÖG!?

Da meine schule ja nicht von morgens bis abends geht und die stundenplan im wechsel von vormittags/nachmittags ist, konnte ich dann doch noch arbeiten!!!!

Es konnte sein dass ich euch schon auf die nerven gehe,aber was ich doch nur wollte ist HILFE von leute die mehr ahnung und erfahrung haben als ich..Da ich doch schon sagte dass ich mit sowas nicht auskenne weil ich ja nicht jedesmal ALG1,ALG2 oder Bafög beantrage....ICH MACH ES ZUM ERSTEN MAL und ihr könnt mir glauben von arbeitsamt oder ARGE wollte ich niemals in mein leben was zu tun haben,nur halt LEIDE dass mein partner bei der ARGE angemeldet ist und wir beide ne gemiensame wohnung haben möchten,würde ich gezwungen an die stadt anzuwenden!!!!
Würde lieber arbeiten gehen,mein eigenes geld verdienen und einfach meine schule machen und meine zukunft aufbauen.....
Und wie oft ich schon von viele leute gehört habe dass die einfach verarscht worden sind von die leute die da oben sitzen und von die stadt arbeiten!!!!!
deswegen habe mich auch in diesen forum angemeldet um hilfe und info's zu bekommen,und nicht ANGEMACHT ZU WERDEN!!!!!
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bafög antrag und anspruch

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