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BAföG Antrag und Anspruch Forum für Studenten, Schüler, Auszubildende

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  #1  
Alt 20.03.2009, 23:08
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Ort: Nähe Köln
Beiträge: 8
Standard Bafög Anspruch bei vorsätzlichen Auszug aus der Wohnung

Hat meine Tochter Ansprüche gegenüber mich und meiner Frau.
Tochter ist vorsätzlich aus der Wohnung ausgezogen und macht eine Ausbildung auf einer Schule zur Erzieherinnen. Jetzt soll ich alles zahlen Miete Strom Busfahrkarte und 351 € Unterhalt sowie Sonderausgaben.
wie kann ich mich wehren.
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  #2  
Alt 21.03.2009, 09:56
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Junior Admin
 
Registriert seit: 20.11.2008
Beiträge: 18.985
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Wie zieht man denn "vorsätzlich" aus? Wie alt ist die Tochter? Wenn sie über 18 ist, ist sie volljährig. Soweit mir bekannt gibt es dazu schon Urteile, dass ab Volljährigkeit durchaus Barunterhalt zu zahlen ist.

Turtle
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  #3  
Alt 21.03.2009, 10:17
Benutzerbild von Turtle1972
Junior Admin
 
Registriert seit: 20.11.2008
Beiträge: 18.985
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Turtle
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